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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

befindet bzw. deren Kronen so weit in diese Flächen hineinragen, das ein Erhalt voraussichtlich<br />

nicht möglich ist.<br />

87 Bäume sind nach derzeitigem Planungsstand durch die Baumaßnahmen gefährdet<br />

jedoch nicht zwingend von Baumaßnahmen betroffen. In die Bilanzierung eingestellt<br />

wurden alle Bäume mit Standort im Bereich der festgesetzten Baugebiete außerhalb<br />

der festgesetzten Baufenster und Erschließungsflächen. Einzelne, besonders erhaltenswerte<br />

Exemplare, dieser gefährdeten Bäume (insgesamt 8 Bäume) werden mit<br />

einer Erhaltungsbindung versehen. Sie sind in die weitergehende Planung einzubeziehen.<br />

Für die sonstigen gefährdeten Bäume gelten die Bestimmungen der Baumschutzverordnung.<br />

Für Bäume im Bereich der geplanten Aufweitung der Gaustadter Hauptstraße wird<br />

von der Möglichkeit eines Baumerhaltes ausgegangen, da sich die Standorte der<br />

Bäume nach der verkehrsplanerischen Vorstudie zum Knotenpunktumbau im Randbereich<br />

des neu anzulegenden Fußweges befinden.<br />

Als nicht unmittelbar von der Umsetzung der Planung betroffen wurden die Bäume mit<br />

Standort im Bereich der festgesetzten öffentlichen Grünflächen eingestuft. Zur Anlage<br />

des Gewässerlaufes für den Fischpass ist die Rodung von etwa 42 Bäumen erforderlich.<br />

Die Genehmigung sowie Regelungen zu erforderlichen Ersatzpflanzungen erfolgen<br />

im wasserrechtlichen Verfahren.<br />

Eine konkrete Bilanzierung der Baumverluste erfolgt auf der Ebene der Baugenehmigung.<br />

Für von Baumaßnahmen betroffene Bäume ist ein Fällantrag zu stellen. Für<br />

Ersatzpflanzungen sind Baumarten der Pflanzliste 1 mit einem Stammumfang von<br />

mindestens 16/18 cm zu verwenden. Die nach derzeitigem Planungsstand betroffenen,<br />

gefährdeten und die zu erhaltenden Bäume sind mit Nummer gemäß Baumliste<br />

im Grünordnerischen Konzept dargestellt.<br />

Die nach derzeitigem Planungstand erforderlichen Ersatzpflanzungen im Verhältnis<br />

1 : 1 werden mit den im Bebauungsplan festgesetzten Anpflanzgeboten für Einzelbäume<br />

im Bereich der privaten Freiflächen in den Baugebieten sowie im Bereich der<br />

Planstraßen berücksichtigt. Die Anzahl der zu pflanzenden Bäume wird den Baugebieten<br />

und den Verkehrsflächen durch textliche Festsetzung zugeordnet.<br />

3. Eingriff in Biotope<br />

In Absprache mit dem Umweltamt der Stadt Bamberg zum Scopingtermin vom<br />

18.05.2006 erfolgte im Mai 2006 eine Aktualisierung der vorliegenden Stadtbiotopkartierung<br />

und eine Vervollständigung der Kartierung für den Geltungsbereich. Es wurde<br />

die „Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern“ verwendet (Entwurf 03/2006). Die im<br />

Rahmen der Stadtbiotopkartierung kartierten Flächen wurden dabei zum Teil neuen<br />

Biotoptypen zugeordnet.<br />

Zum vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes erfolgte darüber hinaus zur Abschätzung<br />

der mit Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffsfolgen auf Lebensräume<br />

besonders geschützter Tierarten (Arten des Anhangs IV der FFH-<br />

Richtlinie, europäische Vogelarten, streng geschützte Arten gem. nationalem Naturschutzrecht)<br />

eine Potentialeinschätzung zur Ermittlung des möglicherweise betroffenen<br />

Artenspektrums (BFÖS Oktober 2008).<br />

planungsgruppe 4, Berlin 77

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