O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
befindet bzw. deren Kronen so weit in diese Flächen hineinragen, das ein Erhalt voraussichtlich<br />
nicht möglich ist.<br />
87 Bäume sind nach derzeitigem Planungsstand durch die Baumaßnahmen gefährdet<br />
jedoch nicht zwingend von Baumaßnahmen betroffen. In die Bilanzierung eingestellt<br />
wurden alle Bäume mit Standort im Bereich der festgesetzten Baugebiete außerhalb<br />
der festgesetzten Baufenster und Erschließungsflächen. Einzelne, besonders erhaltenswerte<br />
Exemplare, dieser gefährdeten Bäume (insgesamt 8 Bäume) werden mit<br />
einer Erhaltungsbindung versehen. Sie sind in die weitergehende Planung einzubeziehen.<br />
Für die sonstigen gefährdeten Bäume gelten die Bestimmungen der Baumschutzverordnung.<br />
Für Bäume im Bereich der geplanten Aufweitung der Gaustadter Hauptstraße wird<br />
von der Möglichkeit eines Baumerhaltes ausgegangen, da sich die Standorte der<br />
Bäume nach der verkehrsplanerischen Vorstudie zum Knotenpunktumbau im Randbereich<br />
des neu anzulegenden Fußweges befinden.<br />
Als nicht unmittelbar von der Umsetzung der Planung betroffen wurden die Bäume mit<br />
Standort im Bereich der festgesetzten öffentlichen Grünflächen eingestuft. Zur Anlage<br />
des Gewässerlaufes für den Fischpass ist die Rodung von etwa 42 Bäumen erforderlich.<br />
Die Genehmigung sowie Regelungen zu erforderlichen Ersatzpflanzungen erfolgen<br />
im wasserrechtlichen Verfahren.<br />
Eine konkrete Bilanzierung der Baumverluste erfolgt auf der Ebene der Baugenehmigung.<br />
Für von Baumaßnahmen betroffene Bäume ist ein Fällantrag zu stellen. Für<br />
Ersatzpflanzungen sind Baumarten der Pflanzliste 1 mit einem Stammumfang von<br />
mindestens 16/18 cm zu verwenden. Die nach derzeitigem Planungsstand betroffenen,<br />
gefährdeten und die zu erhaltenden Bäume sind mit Nummer gemäß Baumliste<br />
im Grünordnerischen Konzept dargestellt.<br />
Die nach derzeitigem Planungstand erforderlichen Ersatzpflanzungen im Verhältnis<br />
1 : 1 werden mit den im Bebauungsplan festgesetzten Anpflanzgeboten für Einzelbäume<br />
im Bereich der privaten Freiflächen in den Baugebieten sowie im Bereich der<br />
Planstraßen berücksichtigt. Die Anzahl der zu pflanzenden Bäume wird den Baugebieten<br />
und den Verkehrsflächen durch textliche Festsetzung zugeordnet.<br />
3. Eingriff in Biotope<br />
In Absprache mit dem Umweltamt der Stadt Bamberg zum Scopingtermin vom<br />
18.05.2006 erfolgte im Mai 2006 eine Aktualisierung der vorliegenden Stadtbiotopkartierung<br />
und eine Vervollständigung der Kartierung für den Geltungsbereich. Es wurde<br />
die „Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern“ verwendet (Entwurf 03/2006). Die im<br />
Rahmen der Stadtbiotopkartierung kartierten Flächen wurden dabei zum Teil neuen<br />
Biotoptypen zugeordnet.<br />
Zum vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes erfolgte darüber hinaus zur Abschätzung<br />
der mit Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffsfolgen auf Lebensräume<br />
besonders geschützter Tierarten (Arten des Anhangs IV der FFH-<br />
Richtlinie, europäische Vogelarten, streng geschützte Arten gem. nationalem Naturschutzrecht)<br />
eine Potentialeinschätzung zur Ermittlung des möglicherweise betroffenen<br />
Artenspektrums (BFÖS Oktober 2008).<br />
planungsgruppe 4, Berlin 77