27.02.2013 Aufrufe

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kombination mit Hecken oder sonstigen Strauchbepflanzungen der Pflanzliste 2 zulässig.<br />

Die Dachflächen der Tiefgaragen zwischen den Gebäuden in den Baugebieten D1 bis<br />

D3 werden zu einem großen Teil begrünt. Die Flächen werden als Fläche für Anpflanzung<br />

„An“ festgesetzt. Die Flächen sind mit Wiesenflächen und lockeren Gehölzpflanzungen<br />

der Pflanzlisten 1 und 2 zu begrünen, wobei Sichtbeziehungen zum linken<br />

<strong>Regnitz</strong>arm dauerhaft gewährleistet werden sollen. Vom südlichen Ufer des <strong>Regnitz</strong>arms<br />

soll dadurch der offene, durchgrünte Charakter des Baugebietes deutlich werden.<br />

Nebenanlagen und Stellplätze sind auf diesen Flächen ausgeschlossen. Zugelassen<br />

wird jedoch die Anlage kleinerer Spielplatzflächen. Auf Tiefgaragen sind<br />

Sträucher der Pflanzliste 2 und Wieseneinsaat zu verwenden. Es wird ein Bodenaufbau<br />

von mindestens 50 cm einschließlich Dränschicht festgesetzt.<br />

6.6 Wasserflächen<br />

Innerhalb des Plangebietes wird die Wasserfläche des Linken <strong>Regnitz</strong>arms als Gewässer<br />

I. Ordnung nachrichtlich übernommen.<br />

Weitere Wasserflächen werden innerhalb des Plangebietes nicht festgesetzt, um für<br />

die Gestaltung der Landesgartenschau die notwendige Flexibilität zu gewähren. Vorgesehen<br />

ist die Anlage eines sog. „Fischpasses“ entsprechend den Zielen des Wasserwirtschaftsamtes<br />

zur Herstellung der Durchgängigkeit des linken <strong>Regnitz</strong>armes für<br />

größere Gewässerorganismen. Die Flächen werden im Bebauungsplan nachrichtlich<br />

übernommen und liegen teilweise innerhalb der SPE 1 Fläche.<br />

Um eine Gestaltung im Sinne des Städtebaulichen Konzepts zu ermöglichen, wird die<br />

Herstellung von Wasserflächen im Bereich der öffentlichen Grünflächen zugelassen.<br />

Zwischen ERBA-Brücke und der geplanten Parkanlage im Südosten des Plangebietes<br />

ist zur Gewährleistung einer durchgängigen, uferbegleitenden Fußwegeverbindung<br />

oberhalb der Wasserfläche des linken <strong>Regnitz</strong>arms ein Fußgängersteg geplant. Die<br />

Zulässigkeit wird durch Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche besonderer<br />

Zweckbestimmung Fußgängersteg geregelt. Die wasserrechtliche Genehmigung<br />

bleibt von dieser Festsetzung unberührt. Die Detailplanung ist nicht Gegenstand des<br />

Bebauungsplanes.<br />

6.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft<br />

Niederschlagswasserbehandlung<br />

Die Niederschlagswasserbehandlung wird im Zuge des erforderlichen wasserrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens innerhalb des bauordnungsrechtlichen Verfahrens<br />

geregelt. Im Bebauungsplan ist ein Hinweis mit folgender Empfehlung aufgenommen:<br />

Zur Wiederherstellung wichtiger Bodenfunktionen, zur Grundwasserneubildung sowie<br />

zum Schutz der Ressource Wasser soll das Niederschlagswasser der Baugrundstücke<br />

auf der jeweiligen Grundstücksfreifläche versickert bzw. zurückgehalten werden.<br />

Sollte aufgrund der Bodenbeschaffenheit eine Versickerung nicht in ausreichendem<br />

54

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!