O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Kombination mit Hecken oder sonstigen Strauchbepflanzungen der Pflanzliste 2 zulässig.<br />
Die Dachflächen der Tiefgaragen zwischen den Gebäuden in den Baugebieten D1 bis<br />
D3 werden zu einem großen Teil begrünt. Die Flächen werden als Fläche für Anpflanzung<br />
„An“ festgesetzt. Die Flächen sind mit Wiesenflächen und lockeren Gehölzpflanzungen<br />
der Pflanzlisten 1 und 2 zu begrünen, wobei Sichtbeziehungen zum linken<br />
<strong>Regnitz</strong>arm dauerhaft gewährleistet werden sollen. Vom südlichen Ufer des <strong>Regnitz</strong>arms<br />
soll dadurch der offene, durchgrünte Charakter des Baugebietes deutlich werden.<br />
Nebenanlagen und Stellplätze sind auf diesen Flächen ausgeschlossen. Zugelassen<br />
wird jedoch die Anlage kleinerer Spielplatzflächen. Auf Tiefgaragen sind<br />
Sträucher der Pflanzliste 2 und Wieseneinsaat zu verwenden. Es wird ein Bodenaufbau<br />
von mindestens 50 cm einschließlich Dränschicht festgesetzt.<br />
6.6 Wasserflächen<br />
Innerhalb des Plangebietes wird die Wasserfläche des Linken <strong>Regnitz</strong>arms als Gewässer<br />
I. Ordnung nachrichtlich übernommen.<br />
Weitere Wasserflächen werden innerhalb des Plangebietes nicht festgesetzt, um für<br />
die Gestaltung der Landesgartenschau die notwendige Flexibilität zu gewähren. Vorgesehen<br />
ist die Anlage eines sog. „Fischpasses“ entsprechend den Zielen des Wasserwirtschaftsamtes<br />
zur Herstellung der Durchgängigkeit des linken <strong>Regnitz</strong>armes für<br />
größere Gewässerorganismen. Die Flächen werden im Bebauungsplan nachrichtlich<br />
übernommen und liegen teilweise innerhalb der SPE 1 Fläche.<br />
Um eine Gestaltung im Sinne des Städtebaulichen Konzepts zu ermöglichen, wird die<br />
Herstellung von Wasserflächen im Bereich der öffentlichen Grünflächen zugelassen.<br />
Zwischen ERBA-Brücke und der geplanten Parkanlage im Südosten des Plangebietes<br />
ist zur Gewährleistung einer durchgängigen, uferbegleitenden Fußwegeverbindung<br />
oberhalb der Wasserfläche des linken <strong>Regnitz</strong>arms ein Fußgängersteg geplant. Die<br />
Zulässigkeit wird durch Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche besonderer<br />
Zweckbestimmung Fußgängersteg geregelt. Die wasserrechtliche Genehmigung<br />
bleibt von dieser Festsetzung unberührt. Die Detailplanung ist nicht Gegenstand des<br />
Bebauungsplanes.<br />
6.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft<br />
Niederschlagswasserbehandlung<br />
Die Niederschlagswasserbehandlung wird im Zuge des erforderlichen wasserrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahrens innerhalb des bauordnungsrechtlichen Verfahrens<br />
geregelt. Im Bebauungsplan ist ein Hinweis mit folgender Empfehlung aufgenommen:<br />
Zur Wiederherstellung wichtiger Bodenfunktionen, zur Grundwasserneubildung sowie<br />
zum Schutz der Ressource Wasser soll das Niederschlagswasser der Baugrundstücke<br />
auf der jeweiligen Grundstücksfreifläche versickert bzw. zurückgehalten werden.<br />
Sollte aufgrund der Bodenbeschaffenheit eine Versickerung nicht in ausreichendem<br />
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