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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 26/29<br />

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6 FESTSETZUNGEN IM B-PLAN<br />

Die vorliegende Untersuchung belegt die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit den<br />

im B-Plan vorgesehenen Wohnnutzungen.<br />

Ein Vergleich der möglichen flächenbezogenen Schallleistungspegel mit den Werten<br />

der DIN 18005 für die Bauleitplanung belegt, dass für das Hafengebiet aufgrund der<br />

benachbarten Wohngebiete praktisch keine Nutzungseinschränkungen für die Tagzeit<br />

– mit Ausnahme für den Bereich Main Str. West – vorliegen.<br />

Die Hafennutzungen während der Nachtzeit sind dagegen wegen der relativ geringen<br />

Abstände zu den lärmempfindlichen Wohnnutzungen der bereits bestehenden WA-<br />

Gebiete deutlich eingeschränkt. Verladevorgänge mit den hafentypischen Verladegeräuschen<br />

können während der Nacht praktisch nicht erfolgen.<br />

Die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit den Wohnnutzungen des neuen B-Plan-<br />

Gebietes ergibt sich aus der historisch gewachsenen Nutzungsstruktur der umliegenden<br />

Grundstücke. Das WA-Gebiet des B-Planes G 10 A liegt unmittelbar benachbart<br />

zu den angrenzenden WA-Gebiete der B-Pläne Gaustadt, 101 und 101 A,<br />

vgl. Abb. 1 im Anhang B. Diese angrenzenden WA-Gebiete erfordern im Sinne der<br />

gegenseitigen Rücksichtnahme von den Hafennutzungen bereits starke Einschränkungen<br />

zur Nachtzeit, so dass diese Nutzungen gegenüber den neuen WA-Gebieten<br />

des B-Planes G 10 A ohne zusätzliche Einschränkungen erfolgen können.<br />

Der Betrieb des Wasserkraftwerkes bedarf gegenüber dem bisherigen Betrieb einiger<br />

wesentlicher Änderungen, die durch Schallschutzmaßnahmen entsprechend dem<br />

Stand der Lärmminderungstechnik umzusetzen sind.<br />

Im B-Plan sind die max. zulässigen Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes<br />

festzusetzen und zusätzlich müssen Festsetzungen im B-Plan das Wohnen im direkten<br />

Umfeld des Kraftwerkes ausschließen.<br />

Zum Schutz der Anwohner gegenüber Außenlärm müssen die Gebäudefassaden die<br />

Anforderungen der DIN 4109 an die „Luftschalldämmung von Außenbauteilen“ erfüllen.<br />

Wegen der Komplexität der Geräuschsituation (Geräusche von nahen und fernen<br />

Straßen, Schienenlärm, Schiffslärm, Hafen und Wasserkraftwerk) ist es sinnvoll, die<br />

Lärmpegelbereiche der Fassaden im Vorfeld im Rahmen der ganzheitlichen Betrachtung<br />

festzusetzen und nur den sich daraus ergebenden tatsächlich erforderlichen<br />

baulichen Schallschutz im Rahmen der konkreten Gebäudeplanung festzulegen.<br />

Die Vielfalt der wirksamen Geräuschquellen und die offene Struktur der Baufelder hat<br />

eine gleichmäßige, von allen Seiten auf diese Felder einwirkende Geräuschbelastung<br />

insbesondere für die Nachtzeit zur Folge, vgl. Abb. 3 im Anhang G.<br />

Eine Festsetzung zur bevorzugten Orientierung von Schlafräumen zu bestimmten<br />

Fassadenseiten ist aus diesem Grund nicht möglich.

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