O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 26/29<br />
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6 FESTSETZUNGEN IM B-PLAN<br />
Die vorliegende Untersuchung belegt die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit den<br />
im B-Plan vorgesehenen Wohnnutzungen.<br />
Ein Vergleich der möglichen flächenbezogenen Schallleistungspegel mit den Werten<br />
der DIN 18005 für die Bauleitplanung belegt, dass für das Hafengebiet aufgrund der<br />
benachbarten Wohngebiete praktisch keine Nutzungseinschränkungen für die Tagzeit<br />
– mit Ausnahme für den Bereich Main Str. West – vorliegen.<br />
Die Hafennutzungen während der Nachtzeit sind dagegen wegen der relativ geringen<br />
Abstände zu den lärmempfindlichen Wohnnutzungen der bereits bestehenden WA-<br />
Gebiete deutlich eingeschränkt. Verladevorgänge mit den hafentypischen Verladegeräuschen<br />
können während der Nacht praktisch nicht erfolgen.<br />
Die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit den Wohnnutzungen des neuen B-Plan-<br />
Gebietes ergibt sich aus der historisch gewachsenen Nutzungsstruktur der umliegenden<br />
Grundstücke. Das WA-Gebiet des B-Planes G 10 A liegt unmittelbar benachbart<br />
zu den angrenzenden WA-Gebiete der B-Pläne Gaustadt, 101 und 101 A,<br />
vgl. Abb. 1 im Anhang B. Diese angrenzenden WA-Gebiete erfordern im Sinne der<br />
gegenseitigen Rücksichtnahme von den Hafennutzungen bereits starke Einschränkungen<br />
zur Nachtzeit, so dass diese Nutzungen gegenüber den neuen WA-Gebieten<br />
des B-Planes G 10 A ohne zusätzliche Einschränkungen erfolgen können.<br />
Der Betrieb des Wasserkraftwerkes bedarf gegenüber dem bisherigen Betrieb einiger<br />
wesentlicher Änderungen, die durch Schallschutzmaßnahmen entsprechend dem<br />
Stand der Lärmminderungstechnik umzusetzen sind.<br />
Im B-Plan sind die max. zulässigen Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes<br />
festzusetzen und zusätzlich müssen Festsetzungen im B-Plan das Wohnen im direkten<br />
Umfeld des Kraftwerkes ausschließen.<br />
Zum Schutz der Anwohner gegenüber Außenlärm müssen die Gebäudefassaden die<br />
Anforderungen der DIN 4109 an die „Luftschalldämmung von Außenbauteilen“ erfüllen.<br />
Wegen der Komplexität der Geräuschsituation (Geräusche von nahen und fernen<br />
Straßen, Schienenlärm, Schiffslärm, Hafen und Wasserkraftwerk) ist es sinnvoll, die<br />
Lärmpegelbereiche der Fassaden im Vorfeld im Rahmen der ganzheitlichen Betrachtung<br />
festzusetzen und nur den sich daraus ergebenden tatsächlich erforderlichen<br />
baulichen Schallschutz im Rahmen der konkreten Gebäudeplanung festzulegen.<br />
Die Vielfalt der wirksamen Geräuschquellen und die offene Struktur der Baufelder hat<br />
eine gleichmäßige, von allen Seiten auf diese Felder einwirkende Geräuschbelastung<br />
insbesondere für die Nachtzeit zur Folge, vgl. Abb. 3 im Anhang G.<br />
Eine Festsetzung zur bevorzugten Orientierung von Schlafräumen zu bestimmten<br />
Fassadenseiten ist aus diesem Grund nicht möglich.