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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

6 FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES<br />

6.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

Art der baulichen Nutzung<br />

Am Eingangsbereich des Plangebietes wird die im Umfeld des Spinnereihochbaus<br />

befindliche Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung ’Universität’ (SO UNI)<br />

festgesetzt, um diesen Standort für die Erweiterung der Otto-Friedrich-Universität<br />

Bamberg zu sichern.<br />

Als zulässige Arten der Nutzung werden überwiegend Anlagen und Einrichtungen<br />

festgesetzt, die mit der Universität in direktem Zusammenhang stehen, wie die Institute<br />

der Universität, die dazu gehörigen Büro- und Verwaltungsnutzungen, Hörsäle,<br />

Mensen usw., aber auch Wohnungen für Studenten, Lehrpersonal usw. der Universität.<br />

Weiterhin werden folgende Nutzungen zugelassen:<br />

- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,<br />

- Einzelhandelsbetriebe mit jeweils maximal 500 m² Verkaufsfläche und einer Geschossfläche<br />

von zusammen maximal 1.200 m²,<br />

- Schank- und Speisewirtschaften,<br />

- ein Beherbergungsbetrieb mit maximal 120 Betten sowie<br />

- als Ausnahmen sonstige nicht störende Gewerbebetriebe.<br />

Mit diesen Festsetzungen wird ein planerisch sinnvolles Ergänzungsangebot sowohl<br />

für die Universität (z.B. Gästehaus für Besucher, Druckerei, Kopierladen) als auch die<br />

Wohngebiete im Umfeld (Stichwort Nahversorgung) und eine lebendige Nutzungsmischung<br />

um den ERBA-Platz (lebendiger Campus) ermöglicht. Insgesamt kann auch<br />

zu einer adäquaten Nachnutzung der vorhandenen denkmalgeschützten Bebauung<br />

beigetragen werden.<br />

Die Schaffung von Unterkünften für Gastprofessoren sowie Eltern von Studenten<br />

kann zu Synergieeffekten führen.<br />

Durch die Beschränkung der Fläche bzw. Größe der aufgelisteten Nutzungen wird<br />

gewährleistet, dass sie sich der Hauptnutzung unterordnen.<br />

Mit der Begrenzung der Verkaufsfläche pro Einzelhandelsbetrieb sowie der Geschossfläche<br />

insgesamt wird gewährleistet, dass keine großen Nahversorger innerhalb<br />

des Sondergebietes angesiedelt werden können und die Grenze zur Großflächigkeit<br />

eingehalten wird.<br />

Negative Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen sind nicht zu erwarten. Grundsätzlich<br />

ist die Geschossfläche für das Baugebiet A durch Festsetzung im B-Plan begrenzt.<br />

Auch die Nutzung Beherbergungsbetrieb würde sonstige SO-Nutzungen mit<br />

entsprechendem Stellplatzbedarf ersetzten.<br />

Östlich der Planstraß3 1 sowie nordwestlich der Planstraße 2 wird Mischgebiet (MI)<br />

ausgewiesen. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben,<br />

die das Wohnen nicht wesentlich stören. Mit dieser Festsetzung soll ebenfalls<br />

eine Mischung aus Universitäts- und gewerblichen Nutzungen ermöglicht werden,<br />

andererseits aber auch ein Übergang von dem Sondergebiet zu dem geplanten<br />

Wohngebiet im nordwestlichen Teil des Geltungsbereichs geschaffen werden. Zur<br />

planungsgruppe 4, Berlin 37

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