O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
6 FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES<br />
6.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />
Art der baulichen Nutzung<br />
Am Eingangsbereich des Plangebietes wird die im Umfeld des Spinnereihochbaus<br />
befindliche Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung ’Universität’ (SO UNI)<br />
festgesetzt, um diesen Standort für die Erweiterung der Otto-Friedrich-Universität<br />
Bamberg zu sichern.<br />
Als zulässige Arten der Nutzung werden überwiegend Anlagen und Einrichtungen<br />
festgesetzt, die mit der Universität in direktem Zusammenhang stehen, wie die Institute<br />
der Universität, die dazu gehörigen Büro- und Verwaltungsnutzungen, Hörsäle,<br />
Mensen usw., aber auch Wohnungen für Studenten, Lehrpersonal usw. der Universität.<br />
Weiterhin werden folgende Nutzungen zugelassen:<br />
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,<br />
- Einzelhandelsbetriebe mit jeweils maximal 500 m² Verkaufsfläche und einer Geschossfläche<br />
von zusammen maximal 1.200 m²,<br />
- Schank- und Speisewirtschaften,<br />
- ein Beherbergungsbetrieb mit maximal 120 Betten sowie<br />
- als Ausnahmen sonstige nicht störende Gewerbebetriebe.<br />
Mit diesen Festsetzungen wird ein planerisch sinnvolles Ergänzungsangebot sowohl<br />
für die Universität (z.B. Gästehaus für Besucher, Druckerei, Kopierladen) als auch die<br />
Wohngebiete im Umfeld (Stichwort Nahversorgung) und eine lebendige Nutzungsmischung<br />
um den ERBA-Platz (lebendiger Campus) ermöglicht. Insgesamt kann auch<br />
zu einer adäquaten Nachnutzung der vorhandenen denkmalgeschützten Bebauung<br />
beigetragen werden.<br />
Die Schaffung von Unterkünften für Gastprofessoren sowie Eltern von Studenten<br />
kann zu Synergieeffekten führen.<br />
Durch die Beschränkung der Fläche bzw. Größe der aufgelisteten Nutzungen wird<br />
gewährleistet, dass sie sich der Hauptnutzung unterordnen.<br />
Mit der Begrenzung der Verkaufsfläche pro Einzelhandelsbetrieb sowie der Geschossfläche<br />
insgesamt wird gewährleistet, dass keine großen Nahversorger innerhalb<br />
des Sondergebietes angesiedelt werden können und die Grenze zur Großflächigkeit<br />
eingehalten wird.<br />
Negative Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen sind nicht zu erwarten. Grundsätzlich<br />
ist die Geschossfläche für das Baugebiet A durch Festsetzung im B-Plan begrenzt.<br />
Auch die Nutzung Beherbergungsbetrieb würde sonstige SO-Nutzungen mit<br />
entsprechendem Stellplatzbedarf ersetzten.<br />
Östlich der Planstraß3 1 sowie nordwestlich der Planstraße 2 wird Mischgebiet (MI)<br />
ausgewiesen. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben,<br />
die das Wohnen nicht wesentlich stören. Mit dieser Festsetzung soll ebenfalls<br />
eine Mischung aus Universitäts- und gewerblichen Nutzungen ermöglicht werden,<br />
andererseits aber auch ein Übergang von dem Sondergebiet zu dem geplanten<br />
Wohngebiet im nordwestlichen Teil des Geltungsbereichs geschaffen werden. Zur<br />
planungsgruppe 4, Berlin 37