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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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102<br />

D. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME VON NACH ANDEREN<br />

GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN GETROFFENEN FEST-<br />

SETZUNGEN (§ 9 Abs. 6 BauGB)<br />

EINGETRAGENES BAUDENKMAL gemäß Art. 1 Abs. 2 DSchG<br />

Für Veränderungen an diesen Objekten und ihrer Nähe gelten die<br />

Verfahrensbestimmungen des Art. 6 DSchG.<br />

EINGETRAGENES BAUDENKMAL, Abriss geplant<br />

WASSERFLÄCHEN<br />

E. SONSTIGE DARSTELLUNGEN<br />

DARSTELLUNGEN OHNE FESTSETZUNGSCHARAKTER:<br />

FLURSTÜCKSGRENZEN,<br />

FLURSTÜCKSBEZEICHNUNGEN<br />

VORHANDENE BAULICHE ANLAGEN, HAUSNUMMER<br />

ZU ENTFERNENDE GEBÄUDETEILE<br />

BÖSCHUNG<br />

HÖHENPUNKTE<br />

GRENZE ZWISCHEN DEN PLANSTRASSEN

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