O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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14 AUSWIRKUNGEN<br />
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegenen Grundstücke befinden sich<br />
mit Ausnahme des Wasserkraftwerkes im Besitz von Investoren. Zur Durchführung<br />
eventuell erforderlicher bodenordnender Maßnahmen hat sich der Grundstückseigentümer<br />
im Rahmen des bereits abgeschlossenen städtebaulichen Rahmenvertrages<br />
verpflichtet.<br />
Die Kostenübernahme für notwendige Erschließungsmaßnahmen wird über einen Erschließungsvertrag,<br />
der zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer abgeschlossen<br />
wurde, geregelt. Nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen übernimmt<br />
die Stadt diese in ihre Baulast und Verkehrssicherungspflicht.<br />
Die Kosten für erforderliche Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang<br />
mit Schadstoffbelastungen in Boden, Grundwasser sowie der Bausubstanz<br />
im Plangebiet werden durch den Grundstückseigentümer getragen.<br />
Bei einem entsprechenden Bedarf können der Stadt Investitionskosten für soziale Infrastruktureinrichtungen<br />
(evt. Bau einer Kindertagesstätte) sowie Nachfolgekosten,<br />
u.a. durch Unterhalt der Grünflächen und der öffentlichen Verkehrsflächen entstehen,<br />
die in den zukünftigen Haushalt der Stadt Bamberg einzustellen sind.<br />
15 MASSNAHMEN / DURCHFÜHRUNG<br />
15.1 Städtebaulicher Rahmenvertrag<br />
Eine wesentliche Voraussetzung für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens<br />
war die Unterzeichnung des städtebaulichen Rahmenvertrages und<br />
des Grundstückskaufvertrages für die Entwicklung des ERBA-Geländes durch die<br />
Grundstückseigentümer und die Stadt Bamberg. Die Vertragsinhalte wurden vom<br />
Stadtrat am 28. Juni 2006 zur Kenntnis genommen und genehmigt. Am 30. Juni 2006<br />
wurden der städtebauliche Vertrag und der Grundstückskaufvertrag durch den Grundstückseigentümer<br />
und die Stadt Bamberg unterzeichnet. In dem Vertrag ist unter anderem<br />
geregelt, dass der Grundstückseigentümer sämtliche Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen<br />
sowie Planungsleistungen, Untersuchungen und Gutachten, die<br />
im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplans anfallen, durchzuführen und zu<br />
finanzieren hat.<br />
Im städtebaulichen Vertrag sind weiterhin Regelungen für erforderliche bauliche Maßnahmen<br />
zur Reduzierung der Lärmemissionen am Wasserkraftwerk vorgesehnen.<br />
Diese sind Voraussetzung dafür, dass in der Umgebung des Wasserkraftwerks<br />
Wohnnutzungen zugelassen werden.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 83