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"Fremdhäßige", Handwerker & Genossen - Johann-August-Malin ...

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le der Uneinbringlichkeit sollte Berchtold fünf, sein Kollege 40 Tage<br />

arretiert werden. 503 Daß bei solchen Strafausmaßen sich viele eines<br />

politischen Engagements enthielten und die Bewegung mitunter<br />

in tiefe Lethargie verfiel, ist verständlich.<br />

Auf die Tatsache, daß sich die Bregenzer Arbeiterschaft am<br />

1. Mai des Jahres 1890 aufgrund massiver staatsmachtlicher Einschüchterung<br />

nur in Ausnahmefällen getraute, Werkstätten und Fabriken<br />

zu verlassen, wurde bereits verwiesen. Statthaltereirat St.<br />

Julien hatte alles darangesetzt, den von der sozialistischen Führung<br />

propagierten legalen Charakter des 1. Mai zu bestreiten. Er ließ · in<br />

der Presse die Kundmachung publizieren:<br />

"Bei der zur Zeit in weiten Kreisen der gewerblichen und industriellen<br />

Hilfsarbeiter herrschenden Agitation für eine demonstrative<br />

Feier des 1. Mai laufenden Jahres tritt vielfach das Bestreben der<br />

im Hintergrund stehenden Urheber und eigentlichen Leiter der Be-<br />

140 wegung hervor, der geplanten Demonstration einen Anschein von<br />

Gesetzlichkeit zu geben, und es hat in Folge dessen bei einem<br />

großen Teile der beteiligten Arbeiter tatsächlich die Auffassung<br />

platzgegri.tJen, daß sie ein Recht haben, den 1. Mai ohne Rücksicht<br />

auf ihren Arbeitsvertrag und die Arbeitsverhältnisse überhaupt als<br />

einen von ihnen selbst festgesetzten Arbeiter-Feiertag zu begehen.<br />

Ich sehe mich daher ... ve ran laßt, dieser irrigen Auffassung entgegenzureten<br />

und die Arbeiter in ihrem eigenen Interesse rechtzeitig<br />

darauf aufmerksam zu machen, daß die eigenmächtige Einstellung<br />

der Arbeit am 1. Mai dieses Jahres ohne Zustimmung der Arbeitgeber<br />

gesetzlich unzulässig ist. "504<br />

Bereits zwei Tage zuvor hatte die Vorarlberger Unternehmerschaft<br />

über die Zeitungen kundgetan und auch in den Fabriken plakatieren<br />

lassen, daß alle feiernden Arbeiter sofort den ausstehenden<br />

Lohn und das Arbeitsbuch abholen können. Eine Ausnahme bildeten<br />

lediglich die Bregenzer Handwerksmeister, die "glaubten, sich<br />

aus verschiedenen Gründen nicht auf diesen Standpunkt stellen zu

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