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1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

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UnerwünschtWien sei überfremdetAfrikaner seien DrogendealerWien sei mit verschleierten Frauen überschwemmtMoslems seien FundamentalistenWien solle nicht Chicago werdenIshraga Mustafa Hamid (Sudan)Leitfaden für BesucheUntersuchungshaftBis der Gerichtsprozess abgeschlossen ist, sind Gefangene in Untersuchungshaft.Sie verbringen diese in den einzelnen Landesgefangenenhäusern, diemeistens den Gerichten angeschlossen sind. Solange Gefangene in Untersuchungshaftsind, gibt es einige Hindernisse beim Besuch.Jeder Besuch muss von dem/der zuständigen RichterIn genehmigt werden,und kann auch abgelehnt werden, wenn nach Ansicht des/der RichterIn z.B. Verdunkelungsgefahroder Absprachegefahr besteht oder einfach nur die Gefahr,dass der/die Gefangene durch den Besuch aufgemuntert wird und dadurchwieder selbstbewusster den Verhören gegenübertritt.Erster Schritt ist also, in das zuständige Gericht zu gehen und dort den/diefür den Fall zuständigeN RichterIn zu sprechen. Kennen BesucherInnen den/dieRichterIn nicht, so können sie ihn in der „Einlaufstelle” über Namen und Geburtsdatumoder Aktenzahl des Verfahrens herausbekommen. Oft reicht auch schonder Name, oft sagen die BeamtInnen nach einem kurzen Blick in ihren Computer,dass es den/die GefangeneN nicht gibt. Dann hilft oft nur, an einem anderen Tagwiederzukommen oder zu versuchen, telefonisch Auskunft zu erhalten. AuchPortierInnen können eine mögliche Auskunftsquelle sein.Der/die UntersuchungsrichterIn verlangt das Vorweisen des Ausweises undAngabe der Gründe für den Besuch, auch in welchem Verhältnis die BesucherInnenzum U-Häftling stehen. Dabei ist es seiner/ihrer Willkür überlassen, obder Besuch erlaubt wird oder nicht. Oft erhält mensch nach dem ersten Besucheine dauernde Besuchserlaubnis – besonders als VerwandteR – oft aber auch nur114

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