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1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

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seine Strafe abgesessen hat. Er hat mich in der Früh angerufen, dass er jetztdraußen ist und wir haben uns gleich getroffen.Das war eine sehr angenehme Situation, dem Menschen, den du monatelangnur durch eine Trennscheibe siehst, dann die Hand zu geben und ihn lachen zusehen. „How is it to be free?” „Good!” Wir haben dann ziemlich viel geredet, erhat einiges über die politische Situation in seinem Land erzählt. Nach ein paarErledigungen, wegen Asyl u.a., hat er bei mir übernachtet, das erste Mal seitMonaten in Freiheit.”Schon nach kurzer Zeit machten sich die Auswirkungen von mühsamerBürokratie, Menschenverachtung und Hoffnungslosigkeit der Untersuchungshaftauch bei den BesucherInnen bemerkbar.Das Besuchen selbst war einer der zermürbendsten Teile der GEMMI-Arbeit.Selbstzweifel angesichts der unverhältnismäßig hoffnungslosen Lage der von unsBetreuten und der Erfolglosigkeit unserer mühevollen Prozessvorbereitung, derAnträge und Ansuchen machten sich bei vielen breit. Mehr als bei jeder theoretischenAufarbeitung der Situation und bei der Öffentlichkeitsarbeit wurden die<strong>No</strong>twendigkeit aber auch die Grenzen von politischer Arbeit in einem rassistischenJustiz- und Gesellschaftssystem bei den Besuchen spürbar.Was einerseits die Kraft gab weiterzumachen, zermürbte auf der anderenSeite. Die Verhängung des Besuchsverbotes war zum Beispiel ein Einschnitt, derdie GEMMI-Arbeit drastisch veränderte.„Der erste Einbruch kam mit dem GEMMI-Besuchsverbot. Für mich entstandenzwei Gruppen von Gefangenen, die einen, die ich weiter besuchte,indem ich sagte, es wären persönliche Bekannte, die anderen, die ich alsGEMMI zu besuchen versuchte, um anschließend die Ablehnung anfechten zukönnen. Wir versuchten, Menschen zu finden, um einen Tag lang das Gerichtzu belagern: Etliche sollten Besuche als GEMMI beantragen und so die RichterInnenblockieren oder schockieren. Leider kamen nur ganz wenige. DieGEMMI hat das Thema Besuchsverbot auch nie richtig ausgearbeitet. Wir veröffentlichtenzwar die Akten, die das Gericht über uns angelegt hatte, aber wirhaben nie die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof gemacht, die wireigentlich geplant hatten.”124

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