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1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

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folgte Hamburg 1878 und Wien 1882. 9 1901 verbot die USA den Drogenhandel aufden Philippinen und 1906 in den USA. Die erste Opiumkonferenz 1909 war vonden Interessenskonflikten der großen Händlernationen (USA und Großbritannien)und der Abnehmernation China geprägt. 10 1912 beschloss der Völkerbund inDen Haag die Kontrolle von Produktion und Verteilung von Narkotika. 1925wurde Cannabis auf Betreiben der USA in die Liste der international kontrolliertenStoffe aufgenommen. 11 Aber alle internationalen Übereinkünfte brachtennichts, weil die Erzeugerländer und die Handelsorganisationen den größten Einflussin den Gremien hatten. 12 Aus diesen unterschiedlichen und widersprüchlichenInteressenskonstellationen gehen Firmen hervor, die sich auf Produktion,Transport und Handel in einem halblegalen oder illegalen Bereichspezialisieren.<strong>No</strong>ch deutlicher ist dieses Phänomen während der US-amerikanischen Prohibitionzu beobachten. Ausgerechnet 1932, also gegen Ende der Prohibition,wurde innerhalb der USA eine Vereinheitlichung des Cannabisverbots durchgesetzt.1933 wurde Alkohol legalisiert, das heißt die Alkoholindustrie produziertewieder legal.Schwarzmarktspezialisten hatten einen Markt zum Umsteigen und konntendort ihre Beziehungen und ihr Wissen zu Geld machen. Nach der Einführung derProhibition waren viele Personen vor allem im Süden der USA von alkoholischenGetränken auf Marihuana umgestiegen. Dieses war trotz beginnenderIllegalisierung billiger. 13In Österreich wurde während des Faschismus der Hanfkonsum verboten. Inden 70er <strong>Jahre</strong>n übte die WHO Druck auf Indien zur Illegalisierung von Cannabisaus. 14 Ein anderes Beispiel: Während der Schahregierung im Iran setzte ein permanentesHin und Her zwischen Verboten (1955), Teilverboten und Erlaubnis(1969) von Opiumanbau und Produkten ein. So waren die kleinen OpiumanbauerInnenmal legal, mal illegal, mal durften sie verkaufen und konsumieren,9 Seefelder Matthias s.o. S.163.10 ebenda11 Irmgard Eisenbach-Stangl, Arno Pilgram: Legalize it!? Argumentationen für und gegen die Freigabe vonCannabis. in: Kriminalsoziologische Bibliografie 1980, 26-27, S. 1-18.12 Seefelder Matthias S.164.13 ebda14 Rudolf Gelpke: Vom Rausch in Orient und Okzident. Stuttgart 1966234

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