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1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

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Der große „Späh- und Lauschangriff” war in Österreich seit dem 1. Juli 1998erlaubt, vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2001. Der große Lauschangriff istzulässig, wenn „die Aufklärung eines mit mehr als 10 <strong>Jahre</strong>n Freiheitsstrafe bedrohtenVerbrechens, oder von Straftaten einer kriminellen Organisation (§ 278 StGB) ansonstenaussichtslos oder wesentlich erschwert wäre und wenn andere Kriterien vorliegen wieetwa dringender Tatverdacht oder die Verhältnismäßigkeit”. Die Überwachung darfjeweils höchstens für einen Monat angeordnet werden. Dazu wurde die SondereinheitObservation geschaffen: SEO.Target AfrikanerInnen – Target AsylwerberInnenAfrikanerInnen sind leicht erkennbar, haben keine Lobby, sind kolonialimperialstigmatisiert, verfügen über keine Ressourcen, haben keine Rechte. Dieideale Zielgruppe. Zahlreiche Fälle sind seit Mitte der 90er dokumentiert, indenen es zu massiven rassistischen Übergriffen seitens der Polizei gegenüberAfrikanerInnen kam. In den meisten Fällen wurden AfrikanerInnen unter demVorwand, die Polizei gehe gegen Drogendealervor, perlustriert, geschlagen, gefesselt, verhaftet,abgeschoben.Wenn AfrikanerInnen (und auch andere!)die Amtshandlung hinterfragen, sich nichtfesseln, mitschleppen oder beschimpfen lassenwollen, dann heißt es gleich, Widerstand gegendie Staatsgewalt und sie müssen mit weiterenAnklagen und Urteilen rechnen.In einer U-Bahn-Station wurde Mohamed S.wegen angeblichen Drogenhandels festgenommen.Die Verhaftung geriet laut Angaben der beteiligten PolizistInnen außer Kontrolle,weil Mohammed S. massiv Widerstand leistete. Fünf ZeugInnen, die ihreAussagen in der Presse veröffentlichten, sahen die Amtshandlung anders. Sieberichteten von rassistischen Beschimpfungen („dreckige Negersau”), vonSchlägen und Tritten auf den Kopf des am Boden Liegenden etc. Von Widerstanddes Verhafteten hat keineR der ZeugInnen etwas bemerkt.Die ZeugInnen wurden unter Druck gesetzt und laut amnesty internationalvon einem führenden Funktionär der Polizeigewerkschaft mit Verleumdungsklagenbedroht.29

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