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1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

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Mappe hundert Fotos ausschließlich von AfrikanerInnen vorgelegt worden, oderwenn die Polizei schon einen bestimmten Schuldigen im Visier hatte, nur dessenFoto zur Identifikation. Anfangs wurde in den Verfahren ein riesiges, von derPolizei erstelltes Organigramm der „Nigerianischen Drogenmafia“ verwendet.Wenn ZeugInnen vor Gericht erschienen, spielte sich das meistens nachdemselben Schema ab: Ein Großteil versuchte ihre Aussagen bei der Polizeiwieder zurückzunehmen. Teilweise erkannten sie niemanden mit Sicherheit imGerichtssaal. Erst nachdem ihnen von Staatsanwaltschaft und Richter mit Verfahrenund <strong>Haft</strong>strafen gedroht wurde, erkannten sie die/den jeweiligeNAngeklagten auf den Fotos wieder. Der Großteil der Identifizierungen vonBeschuldigten begründete sich somit auf Fotos. Wie gut jemand auf Überwachungsfotoszu erkennen ist, ist zweifelhaft. Oft erkannten ZeugInnen denrealen Angeklagten nicht wieder, aber das Foto. Vom Gericht wurden sie auf ihreAussagen bei der Polizei zurückverwiesen.„Ich habe A. einmal gesehen, aber nur im Dunkeln, kann ihn also nichtidentifizieren. Ich erkenne ihn aber an der Kleidung, denn der Lieferant hatteAnzug und Krawatte und auch A. war immer elegant gekleidet.“Mengen, Häufigkeit und Zeitraum der Suchtgifteinkäufe waren klein undstanden überraschend oft im Widerspruch zu den Polizeiaussagen, waren abertrotzdem sehr präzise. Die Aussagen wurden nicht auf ihre Plausibilität hinuntersucht, was auch nicht möglich war, denn die ZeugInnen wurden stereotypimmer dasselbe gefragt oder sagten dasselbe aus: Menge, Zeitraum, Häufigkeit,keine Details.Aussagen über den eigenen Suchtmittelgebrauch wurden in Aussagen überEinkäufe umgedeutet. Ein Teil der Angeklagten hatte bereits beim Untersuchungsrichterversucht einen Teil der Anschuldigungen wieder zurückzunehmen.Ein Zeuge gab vor Gericht an, wie die Angabe der Menge der eingekauftenDrogen im Polizeiprotokoll zustande gekommen war: „Die Menge hat die Polizeinach meinem Gehalt ausgerechnet.“Generell wählten die RichterInnen die schwerwiegendste von mehreren ähnlichenAussagen, zogen teilweise wegen „Erinnerungslücken“ die Aussage beimPolizeiverhör als richtig heran, teilweise Aussagen im Prozess. Auf Drohung desStaatsanwaltes wegen falscher ZeugInnenaussage sagte ein Zeuge, er sei zu seiner71

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