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1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

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der die Möglichkeit eingeräumt wurde (die seriöse Anwälte nicht haben), jedenTag die Neuankömmlinge in der Untersuchungshaft aufzusuchen, auf ihreFinanzkraft abzuklopfen und den Zahlungskräftigen unter Hinweis auf ihre gutenBeziehungen zu den RichterInnen Vollmachten abzuluchsen. Es ist daher auchnicht verwunderlich, dass diese Absprachen von den meisten Rechtsanwälten(und Justizpersonal) verteidigt und von der Rechtsanwaltskammer geduldetwerden, obwohl sie der Oberste Gerichtshof für verboten erklärt hat, ohne etwasgegen sie zu unternehmen:„Kann das vom Angeklagten in den Raum gestellte Nichteinhalten einerAbsprache zwischen Richter und Verteidiger über zahlenmäßig determinierteAuswirkungen des Aussageverhaltens des Angeklagten auf die über diesen zuverhängende Strafe auch im Nichtigkeitsverfahren nicht aufgegriffen werden,sieht sich der Oberste Gerichtshof zur grundsätzlichen Bemerkung veranlasst,dass eine derartige Absprache - ...- schon wegen des ersichtlichen Verstoßesgegen § 202 erster und zweiter Fall StPO, vor allem aber wegen des eklatantenWiderspruches zu den tragenden Grundprinzipien des österreichischen Strafverfahrensrechtes,namentlich jenem zur - ein Kontrahieren des Gerichtes mit(mutmaßlichen) Rechtsbrechern ausschließenden - Erforschung der materiellenWahrheit, prinzipiell abzulehnen ist und die Beteiligten disziplinärer (§ 57RDG) und strafrechtlicher Verantwortung (§ 302 StGB) aussetzen kann.“(11 Os 77/04, OGH 24.08.2004)Verteidigen im Stadium der Untersuchungshaft war somit entsprechendihrem Wesen als Zwangsanhaltung nicht möglich. Da es sich um keine Untersuchungshaftim Sinne der Strafprozessordnung gehandelt hat, waren <strong>Haft</strong>beschwerden(einschließlich Grundrechtsbeschwerden an den Obersten Gerichtshof),in denen der Mangel an <strong>Haft</strong>gründen aufgezeigt wurde, schon vom Ansatzher erfolglos. Sie waren auch insoferne kontraproduktiv als die übergeordnetenInstanzen, das Oberlandesgericht und der Oberste Gerichtshof geradezu gehässigreagierten, mit der klaren Botschaft an die RichterInnen der ersten Instanz,allenfalls vorhandene grundrechtliche Zweifel zu vergessen.Der Oberste Gerichtshof ist sogar so weit gegangen, dass er, entgegen seinersonstigen Genauigkeit, die <strong>Operation</strong> - <strong>Spring</strong> Akte vor Urteilsfällung nicht einmalangeschaut hat. Es war zum Beispiel aussichtslos, ihn zum Anhören undAnschauen der Ergebnisse des Lauschangriffs bewegen zu wollen, obwohl sie64

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