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1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

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und H. zweimal eine Drogenbestellung in Auftrag gegeben haben. Hierbei soll essich um eine Bestellung von „zumindest 1 kg Kokain“ aus Brasilien gehandelthaben, die über Deutschland (Frankfurt/Main) nach Österreich geschmuggeltwerden sollte. Die drei Beschuldigten waren angeblich mit dieser strafbarenAktion einverstanden und leisteten gemeinsam eine Anzahlung von US-$ 1.500.Auch für diese schwerwiegende Beschuldigung gibt es keine Beweise. Sie istschon deshalb lächerlich, weil die angeblich geleistete Anzahlung von US-$ 1.500für 1 kg (!!!) Kokain unglaubwürdig ist.Nachdem diese Aktion angeblich aus nicht näher erläuterten Gründen fehlgeschlagenist, soll H. noch einmal an P. und K. Mitte Juni 1999 (also einen Monatspäter) mit dem gleichen Anliegen herangetreten sein, um neuerlich eine großeMenge Kokain aus Brasilien nach Österreich einzuführen. In diesem Fall sollen diebeiden anderen jeweils ATS 6.500 ( 472,37) an H. übergeben haben. Angesichtsder Schwere dieser Behauptungen hätte die Polizei eindeutig belastendes Beweismaterialvorlegen müssen. Letztendlich zog das Gericht in seinem Urteil dieseAussagen für die Bemessung des hohen Strafrahmens ohne Würdigung derBeweislage heran. C., eine von der Polizei nicht näher ausgeforschte Person, nahmangeblich den Drogenauftrag von M. telefonisch entgegen. In seiner 1. Niederschriftgab einer der beiden Hauptbelastungszeugen gegenüber dem BezirkspolizeikommissariatOttakring an (2.6.1999):„Sie heiße Patricia und sei 26 <strong>Jahre</strong> alt. Sie lebt in Sao Paolo. H. und P.erzählten mir, dass diese Patricia einmal [im] <strong>Jahre</strong> 1997 in Wien war und 1Kilo Kokain von Brasilien nach Österreich mitbrachte, das für H. und P. undderen Gruppe bestimmt war.Patricia war auch im Mai 1998 in Wien und brachte für dieselben Leute 1,5Kilo Kokain mit. H. und P. bezahlen für ein Kilo Kokain von dieser Connectionzwischen S 300.000,-- und S 400.000,--.“Im Urteil heißt es, dass P. und K. für eine angebliche Lieferung von 1 kgKokain jeweils S 9.000,-- an H. als Anzahlung für Patricias Lieferung übergabenund dass H. eine Anzahlung von nur US-$ 1.500 für 1 kg (!!!) Kokain geleistethabe. Nach dem Scheitern dieser Transaktion erfolgte ein zweiter Versuch,diesmal mit niedriger Beteiligungssumme der beiden (je S 6.500,--).Hier wird die Unglaubwürdigkeit des Urteils und der Beweisführung offensichtlich;denn die angeblich geleistete Anzahlung für eine Lieferung von 1 kg47

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