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1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

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Uns bekannte AnwältInnen zu Verfahrenshilfen zu überreden war angesichtsder Verfahren wegen Drogenhandels und der Schwierigkeiten, überhaupt Aktenzu bekommen, - und wenn, dann einen schier undurchschaubaren Berg - nichteinfach.Es gab wenige AnwältInnen, die eine derartige Arbeit ohne direkte Bezahlungübernehmen wollten.„Meinen früheren Erfahrungen entsprechend, war die Zusammenarbeit mitjüngeren AnwältInnen, die KonzipientInnen waren, leichter.“Am besten hat eine Zusammenarbeit funktioniert, wenn die Beschuldigten auffreien Fuß angezeigt waren, dann waren die RAs am ehesten an unserenErfahrungen interessiert.Trotz einiger schlechter Erfahrungen suchten wir die Zusammenarbeit mitden AnwältInnen und boten unsere Unterstützung an. Dass sich die AnwältInnendurch unser Engagement und unsere Einmischung auf den Schlips getretenfühlten, war unverkennbar. Besonders die im Landesgericht gut „verankerten“schlossen sich der Meinung der RichterInnen über die GEMMI an.Der Erfolg von AnwältInnen hängt vom Einzelfall ab, unabhängig davon, aufwessen Kosten er beruht, die der Mitangeklagten oder auch des Beschuldigtenselbst. Versprechungen, dass ein Geständnis oder Teilgeständnis Strafmilderungbringe, haben sich oft als falsch erwiesen.Da einige der Gruppe schon Erfahrungen mit politischen Prozessen hatten,Akten lesen, Prozessvorbereitung und Prozesse beobachten nichts Neues waren,wussten wir über die Taktiken der RA Bescheid: Eine beliebte Taktik ist zubehaupten, dass Geständnisse mildere Urteile bedeuten würden. In jedem Fallbedeuten sie eine kürzere Prozessdauer, aber nicht unbedingt eine kürzere <strong>Haft</strong>.Ein Problem war auch, dass wenige der von uns Besuchten den RAs gegenüberkritisch waren. Erst wenn sie die AnwältIn länger nicht sahen, wollten sieeineN andereN. Oft besuchte sie einE KanzleimitarbeiterIn, aber bei der Hauptverhandlungwar dann jemand anders. Manche sahen die AnwältIn erst bei derVerhandlung oder aber die Gesteherei half doch nichts für ein milderes Urteiloder gar eine Freilassung. Dann wollten einige die AnwältIn wechseln, was auchoft gelungen ist.Da aber vor Gericht die Unschuldsvermutung für AfrikanerInnen nicht gilt,so hat auch der engagierteste RA keine Chance.94

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