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1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

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guter Führung und Arbeitsleistung. Er ist der Lust und Laune des Betriebsleitersvöllig ausgeliefert, der je nach Sympathie oder Antipathie entscheidet. Ebensoverhält es sich mit den täglichen Arbeitsstunden, deren Anzahl die Höhe dermonatlichen Vergütung bestimmt. Häufig werden Gefangene, obwohl sie arbeitsfähigund –willig sind, aus nichtigen Gründen im <strong>Haft</strong>raum belassen und nichtzur Arbeitsstätte mitgenommen, andere wiederum dürfen regelmäßig arbeiten.Dies führt völlig ungerechtfertigterweise zu ungleichen Arbeitsbezügen.Auch das System der Arbeitslosenversicherung hat seine Tücken. Da Versicherungszeitennur während der Strafhaft erworben werden, nicht aberwährend der Untersuchungshaft, sind Strafgefangene mit kurzer U-<strong>Haft</strong> undlanger Strafhaft solchen mit langer U-<strong>Haft</strong> und kurzer Strafhaft gegenüber vergleichsweiseim Vorteil. Die Dauer der Strafhaft entscheidet in hohem Maße überBerechtigung und Nichtberechtigung zum Bezug des Arbeitslosengeldes undsomit über Fortkommen und Resozialisierungsmöglichkeit nach der Entlassung.Ausländische Strafgefangene gehen oft völlig leer aus. In jedem Fall wirdauch ihnen der Arbeitslosenversicherungsbeitrag von der monatlichen Arbeitsvergütungabgezogen, gleichgültig, ob sie nach der Entlassung eine Aufenthaltsberechtigungerlangen und Arbeitslosengeld beziehen können oder in ihre Heimatländerabgeschoben werden. Eine Rückzahlung der geleisteten Beiträge istvöllig ausgeschlossen. Auch findet eine Anrechnung der in der <strong>Haft</strong> erworbenenVersicherungszeiten nur in den EU-Ländern statt. Strafgefangene aus außereuropäischenLändern schauen immer durch die Finger. Ein unbefriedigender,reformbedürftiger Zustand, wie vieles im österreichischen Gefängnissystem.Die Interessen werden aber politisch nicht artikuliert. Es gibt kein Forum,keine Lobby, die sich der Anliegen und Forderungen der <strong>Haft</strong>insassen bisherangenommen hat. Anders als in vielen Ländern sind bei uns keine politischenHilfsorganisationen oder Vereinigungen ehemaliger Strafgefangener vorhanden,die auch aus eigener Erfahrung die Anliegen der Insassen kennen und politischartikulieren.Aber ohne eine breite Diskussion über dieses Thema wird keine Änderungder Situation eintreten, ohne öffentliches Äußern von Forderungen und Aufzeigenvon Missständen wird die vollständige Umsetzung der gesetzlich verankertenRechte der Insassen nicht durchgesetzt werden können. Letztlich werden ohneZusammenschluss der Betroffenen zu Hilfsgemeinschaften weitere Forderungennach Verbesserung der <strong>Haft</strong>situation nicht durchzusetzen sein. Als erster Schrittsind alle Insassen von <strong>Haft</strong>anstalten aufgefordert, an dieser Stelle ihre Meinungen138

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