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1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

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Das Dekret Nr. 33Äußerst brisant wurde dieses Thema vor allem durch das „Dekret 33“ inNigeria. Das Dekret Nr. 33 lautet im Einzelnen:(1) Jede Person, die Nigeria verlässt, ohne dass bei ihr mitgeführte verbotenenarkotische Drogen oder psychotrope (bewusstseinsverändernde) Substanzengefunden wurden, der jedoch nachgewiesen wird, solche verbotenen narkotischenDrogen oder psychotropen Substanzen in ein anderes Land importiert zu haben,macht sich im Sinne dieses Abschnitts einer Straftat schuldig, selbst wenn diesePerson aufgrund des Straftatbestandes der gesetzwidrigen Einfuhr oder desBesitzes solcher narkotischer oder psychotroperSubstanzen in einem solchen anderenLand bereits angeklagt oder verurteiltworden ist.(2) Jeder nigerianische Staatsbürger, derin einem anderen Land einer Straftat imZusammenhang mit narkotischen Drogenoder psychotropen Substanzen für schuldigbefunden wird und dadurch den NamenNigerias in Verruf bringt, macht sich imSinne dieses Abschnitts einer Straftat schuldig.Wie aus dem Wortlaut des Dekrets Nr. 33 hervorgeht, wird eine bereits erfolgteStrafverbüßung im Land der erstmaligen Verurteilung nicht berücksichtigt. DasGesetz sieht also die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Anrechnung einerbereits im Ausland für das gleiche Delikt verbüßten <strong>Haft</strong> vor. (DerAbzuschiebende) müsste im Falle einer neuerlichen Verurteilung mit einem<strong>Haft</strong>antritt rechnen.Die im Sinne dieses Erlasses für schuldig Befundenen werden mit fünf <strong>Jahre</strong>nFreiheitsentzug ohne Aussicht auf Umwandlung in eine Geldstrafe und mit derBeschlagnahme von Eigentum und Vermögenswerten bestraft. Nach amnestyinternational vorliegenden Informationen werden Delikte, die unter das DekretNr. 33 fallen, vor einem Sondergericht angeklagt und abgeurteilt. Zuständig fürdie Verfolgung von Drogendelikten ist die National Drug Law EnforcementAgency - NDLEA.Erhalten die nigerianischen Behörden Kenntnis über das (vomAbzuschiebenden) begangene Drogendelikt, wird dies seine Inhaftierung und170

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