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1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

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estand, ohne Anschein eines (angeblichen) Beweises zu verurteilen. Eine solcheHemmung hatte in einem frühen Stadium der <strong>Operation</strong> <strong>Spring</strong> -Verfahren vermutlichdie Untersuchungsrichterin Mag. Sonja Weis, als sie von der für denLauschangriff zuständigen Polizeiabteilung eine wissenschaftlich nachvollziehbareStimmenidentifikation verlangte, und, weil sie nicht geliefert wurde, dieBeauftragung eines österreichischen Sprachforschungsinstitutes mit einemsolchen Gutachten forderte, und, als dieses ablehnte, die Beiziehung eines englischenInstitutes namens French in Erwägung zog. (Über Intervention der Polizeibeim Präsidenten des Landesgerichtes für Strafsachen wurde letztlich davonAbstand genommen und es wurde die Auswertung eines Douglas Idehen, vondem an anderer Stelle die Rede ist, akzeptiert, deren Seriosität vorher offensichtlichangezweifelt worden war).Geständnisse bedeuteten für die RichterInnen auch Arbeitsersparnis. Für dasAblegen eines Geständnisses wurde den Angeklagten eine baldige Verhandlung,mit einer vergleichsweise geringen Strafe als Belohnung für das Geständnis (zBnur 4 statt 7 oder 9 <strong>Jahre</strong> <strong>Haft</strong>), und der Vorteil den Strafrest in einem normalenGefängnis mit Arbeitsmöglichkeit absitzen zu können, versprochen. Im Laufe der<strong>Operation</strong> <strong>Spring</strong>-Verfahren erhöhten sich die Strafen für nicht geständige Verurteiltesignifikant, wahrscheinlich auch um abgenötigte Geständnisse attraktiverzu machen. Bei der Abwicklung dieser Absprachen, die dem Strafverteidiger weitgehendAktenstudium, Prozessvorbereitung und das mühsame Verfassen vonRechtsmitteln ersparen, profilierte sich eine exklusive Gruppe von Strafverteidigern,die früher als „Einserpartie“ bezeichnet wurde, die sich in der Edenbarvon ihren Jubeljournalisten als Staranwälte feiern lassen. Das Honorar für dieseTätigkeit wurde aus beschlagnahmten Drogengeldern bezahlt, die die Richter,wenn alles wunschgemäß geklappt hatte, wohlwollend dem Anwalt freigabenoder es gab ausbeutbare Freundinnen der Angeklagten.Auch viele Unschuldige haben sich verständlicherweise auf diese Vereinbarungenmit den RichterInnen eingelassen, um eine Reduktion der Strafe zuerzielen, da ein Freispruch von vorneherein ausgeschlossen war. Zwischen Verurteilungund Schuld gab es somit bei <strong>Operation</strong> <strong>Spring</strong> - Verfahren keinenZusammenhang, in dem Sinn, dass Freispruch oder Verurteilung als Ergebnis derPrüfung einer Anklage auf ihre Stichhaltigkeit gedeutet werden könnte.Dieses System, die Inhaftierten („Bimbos“) als Plantage zur Profitmaximierungzu benutzen, beruhte auf der eingespielten Zusammenarbeit vonRichtern und Justizwachebeamten einerseits und der „Einserpartie“ andererseits,63

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