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1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

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strafbaren Handlung geblieben). Als erschwerend wird dem ausdrücklich nichtsgegenübergestellt. Dennoch spielte dies offensichtlich bei der Bemessung desStrafrahmens keine Rolle.Das Gericht gibt für das dennoch verhängte hohe Ausmaß von sieben <strong>Jahre</strong>n(für P.) vor allem folgende Gründe an:- Beurteilung der Täterpersönlichkeit: Hierfür werden keine Beweise vorgelegt;es handelt sich um eine reine Spekulation;- die hohe, in Verkehr gesetzte bzw. in Verkehr zu setzen beabsichtigte Suchtgiftmenge:Hierfür werden keine Beweise vorgelegt; es handelt sich um einereine Spekulation;- langer Zeitraum der Drogenaktivität der Beschuldigten: Hierfür werden keineBeweise vorgelegt; es handelt sich um eine reine Spekulation;- reine Gewinnsucht der Beschuldigten: Hierfür werden keine Beweise vorgelegt.Bei P. stellt die Polizei weder Geld noch Suchtgift sicher. Gesetzt denFall, P. hätte wirklich, wie bloß behauptet wird, große Mengen Kokain undHeroin in Verkehr gesetzt, so ist zu fragen, warum die Polizei bei ihm keinehohen Geldbeträge sichergestellt hat und warum man ihm keine übermäßigenKontobewegungen nachweisen kann: Wo ist das durch die „Gewinnsucht“erworbene Geld geblieben? Es spricht eher für die Unrichtigkeit sowohl derunterstellten Gewinnsucht als auch der behaupteten großen, in Verkehrgesetzten Suchtgiftmenge, wenn bei P. überhaupt keine Wertgegenstände undDrogen festgestellt wurden;- extreme Gewissenlosigkeit der Beschuldigten wegen der angeblich immensgroßen Gesundheitsgefährung anderer: Hierfür werden keine Beweise vorgelegt;es handelt sich um eine reine Spekulation.Lieferanten:Weder die Polizei, noch die Staatsanwaltschaft, noch das Gericht wolltenwissen, wer denn das angebliche Führungsmitglied P. mit solch großenDrogenmengen regelmäßig versorgt hat. Obwohl unbewiesen, wird P. als letztesGlied einer Kette dargestellt, der stets über reichliche Suchtgiftmengen verfügte.Warum unterließ das Gericht die Klärung der genauen Umstände, wer dieLieferanten von P. waren, wie er beliefert wurden, wie die Kommunikationskanälewaren, wie bezahlt wurde, etc.52

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