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1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

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Die Verdachtsmomente haben sich nicht bestätigt. Ofoedu wurde vom Verdachtdes Drogenhandels freigesprochen. Der Innenminister Schlögl betonte: „die<strong>Operation</strong> <strong>Spring</strong> darf in keinem Zusammenhang mit dem tragischen Tod von Omofumagesehen werden.”Die Aktion wurde als grosser Erfolg hingestellt, die Rede war von mehrerenKilogramm Suchtgift und Geldern in Millionenhöhe. Nachdem wir die Prozessemitverfolgt haben, fragen wir uns, wo oder bei wem denn all diese Unsummengewesen sein sollen.Der Erfolg besteht darin, dass den Behörden ein legales Instrumentarium zurVerfügung steht, das jederzeit und gegen jede Gruppe angewendet werden kann.„Nach Ansicht des Rechtsschutzbeauftragten hat bereits die <strong>No</strong>rmierungbesonderer Ermittlungsmaßnahmen eindeutig präventive Wirkung entfaltet;eine derartige Wirkung kann auch zu vergleichenden Regelungen in Deutschlandund England festgestellt werden.Hinsichtlich der sogenannten ‚Späh- und Lauschangriffe’ gibt es wiederholtAnwendungsfälle, deren bekanntester vielleicht die Aktion ‚<strong>Spring</strong>’ war.Selbst wenn ein Ermittlungsergebnis negativ ist, beweist dies nicht, dass dieErmittlungsmethoden ihrer <strong>No</strong>twendigkeit entbehren. §§ 149d ff bietennämlich in speziellen Fällen zusätzliche Ermittlungsansätze und auch derBeweis der Unschuld eines Verdächtigen ist ein befriedigendes Ermittlungsergebnis,stellt es doch Verdachtslagen klar bzw. beseitigt es diese eindeutig”,so Prof. MACHACEK. (Sicherheit & Recht 11/2000)Wenige Tage nach der <strong>Operation</strong> <strong>Spring</strong> gab es einen regen Austauschzwischen Bundesasylamt, Fremdenpolizei und Sicherheitsbüro, bei dem Listenmit Namen der Festgenommenen ausgetauscht wurden, auf denen festgehaltenwurde, welche Festgenommenen Asylwerber sind und wie weit deren Asylverfahrengediehen ist. Bevor überhaupt noch Anklagen vorlagen, von Verurteilungenganz zu schweigen, ersuchte das Bundesministerium für Inneres „dieanhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren einer prioritären Finalisierungzuzuführen”. Im Klartext: Asylverfahren sollen negativ abgeschlossen werden,um Abschiebungen zu ermöglichen.37

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