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1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

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niedergelegt, weil sie voll geständig waren. Ihre Verfahren wurden eingestellt,obwohl es die große KronzeugInnenregelung in Österreich nicht gab und nochnicht gibt. Was in Österreich eingeführt wurde, ist die sogenannte „kleineKronzeugInnenregelung“, d.h. es gibt für aussagewillige KomplizInnen keineStraffreiheit, höchstens Straferleichterung, und deren Auslegung ist relativ. Unsist unklar, ab wie vielen und wie belastenden Aussagen ZeugInnen in dieKronzeugInnenregelung übernommen worden sind. Aus einigen Aussagen vorGericht geht hervor, dass die Polizei entsprechende Versprechungen gemacht hat.Oft war das Ausgesagte aber anscheinend nicht genug, um sich damit Straffreiheitzu erkaufen.Eine weitere Kategorie von ZeugInnen sind Männer, die, nachdem sie vieleLeute belastet hatten, relativ schnell abgeschoben wurden. Der Großteil von ihnenwar bereits zu Beginn der Prozesse abgeschoben und somit existieren lediglichihre Polizeiverhöre, die in den Verhandlungen wiederholt herangezogen wurden.Insgesamt sind relativ viele Verfahren gegen Drogen konsumierendeZeugInnen eingestellt worden - teilweise wohl weil sie gar keine strafbarenMengen mit sich führten - oder es wurde Therapie statt Strafe angeordnet.Die Aufspaltung der Angeklagten in verschiedene Kategorien bis zugeschützten oder anonymisierten ZeugInnen führte zu Misstrauen undUnsicherheit. Einige Angeklagte fielen auf das Kalkül der Entsolidarisierunghinein und belasteten sich gegenseitig. Es gibt Fälle, in denen ein Angeklagterneben seinen „normalen“ Aussagen bei Polizei und Gericht zusätzlich auch nochanonym seine Mitangeklagten umfangreich belastet. Diese Aussagen tauchten alsgeheime Verschlussakten vor Gericht auf.Vor Gericht versuchten einzelne ZeugInnen immer wieder in irgendeinerWeise, vom ZeugInnenschutzprogramm zu profitieren, und ihre Aussagen nurunter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Angeklagten zu machen. So weigertsich in einem Prozess ein Belastungszeuge - als ehemaliger DrogenkonsumentPolizei und Gericht bekannt - Aussagen zu machen, bevor die Angeklagten ausdem Saal geführt werden. Danach gibt er sehr detaillierte, belastendeBeobachtungen an - zu jedem einzelnen Angeklagten genau eine Beobachtung.KronzeugInnenregelungEinE KronzeugIn ist bereit andere zu belasten im Austausch für Strafmilderungim eigenen Verfahren. Die KronzeugInnenregelung gilt seit Juli 1997,74

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