12.07.2015 Aufrufe

1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wochen ins Gefängnis. Da die Polizei keine Drogen findet, wird er nur wegenWiderstand gegen die Staatsgewalt angeklagt und verurteilt - ganz routinemäßigeben. Der Richter sah keinen Grund, an den Aussagen der Beamten zu zweifeln -schließlich war es ja auch nicht ganz zufällig eine Richterin, die im Parlament überdie genetisch bedingte Aggressivität von Menschen mit dunkler Hautfarbe philosophierte.Danach darf er als Vorbestrafter nicht mehr in der Flüchtlingspensionwohnen. Er übernachtet bei Freunden in Wien.Im Rahmen der „<strong>Operation</strong> <strong>Spring</strong>“ wird auch Z. in einer Wiener Wohnungverhaftet, wo er übernachtet hatte - gemeinsam mit einem Freund und einer derspäteren weißen KronzeugInnen, deren Glaubwürdigkeit mittlerweile vonmehreren Rechtsanwälten als äußerst fragwürdig eingestuft wurde und die alleinungefähr vierzig Gefangene belastet. Als Dank für diese Aussagen wurde ihreigenes Verfahren eingestellt.Beim Prozess wird ihm vom bezahlten Rechtsanwalt ein in Österreich durchausüblicher Deal angeboten, wie wir ihn oft bei Verfahren gegen afrikanischeGefangene beobachten konnten: Bekennt er sich schuldig, bekommt er drei <strong>Jahre</strong>,plädiert er weiter für seine Unschuld, muss er für fünf <strong>Jahre</strong> ins Gefängnis. Z. willaber nicht einsehen, wieso er sich für eine Straftat schuldig erklären soll, die ernicht begangen hat und verweigert das Angebot. Der Anwalt kündigt daraufhinsein Mandat. Beim nächsten Prozesstermin wird Z. von einer Pflichtanwältin vertreten,die sich aber wesentlich mehr engagiert als der Wahlverteidiger und seinenWunsch , sich als nicht schuldig zu verantworten, respektiert.Schließlich wird er in erster Instanz zu vier <strong>Jahre</strong>n unbedingter <strong>Haft</strong> verurteilt.Begründet wird das einerseits mit der Aussage dieser Kronzeugin, Z. hätteeine Filmschachtel mit Drogen in der Hand gehabt, trotz gegenteiligerBehauptungen in einer früheren Niederschrift. Andererseits stützt sich dieAnklage auf die fragwürdige Expertise eines nach öffentlicher Kritik erst kürzlichbeeideten Hobbydolmetschers (siehe Kapitel über den Übersetzer).Gegen das Urteil hat Z. berufen und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Z.schrieb aus dem Gefängnis einen Brief an internationale Menschenrechtsorganisationen.Z. ist nur einer von vielen. Die Begegnung zwischen den Menschen, die in denAkten pauschal als „negroid“, „Schwarzafrikaner“ oder von einigen anerkanntenKronzeugInnen auch einfach als „Bimbos“ abgehandelt werden, und dem institutionalisiertenRassismus in Österreich hat hunderte ähnlicher Tragödiengeschaffen.163

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!