12.07.2015 Aufrufe

1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Abhebungen), berücksichtigte die Interessen von Spekulanten und Steuerhinterziehern,ihre Gelder anderwertig anzulegen. Diese Kulanz galt nicht für alle. Sowurden 1997 anlässlich der Eröffnung von zwei (anonymen) Überbringersparbüchernbei einer Filiale der Raiffeisenlandesbank - NÖ im 19. Bezirk eineMeldung an die EDOK erstattet. „Suspekt“ - wie es das Bankwesengesetz nennt -bei den Kundinnen war, dass es sich um zwei Afrikaner handelte.Zur Relation: Wie viel Geld ist auf den Sparbüchern?Im Jahr 2000 gab es in Österreich insgesamt 25 Mill.Sparbücher, bei ca. 8 Mill. Einwohnern. Davon entfallen 20,6Mill. auf Guthaben bis 100.000.- ATS (7267.- ), 3,5 Mill. bis500.000.- ATS (36.336.- ), 0,4 Mill. auf Vermögen bis 1 MillionATS (72.672 ), 170.823 bis 5 Mill. ATS (363.364 ) und 7617 über5 Mill. (363.364 ). In die letzte Gruppe fallen auch 350 Superreichemit einem Geldvermögen von mehr als 150 Mill. ATS (10Mill. ). 11Geldwäsche in Zusammenhang mit dem Paragrafen für O.K. (§278)ermöglicht die Beschlagnahmung vorhandener Gelder einer als „kriminell“definierten Organisation. Als Reaktion auf den 11.September 2001 schrieb derUNO-Sicherheitsrat allen Mitgliedsstaaten vor, Vermögenswerte, die der Unterstützungdes „Terrorismus“ dienen könnten, einzufrieren. Der Paragraf StGB 278wurde auf „terroristische Finanzierung“ (§278d) ausgeweitet und der GeldwäscheparagrafStGB §165 erhält einen 5. Absatz, in dem es um OrganisierteKriminalität bzw. terroristische Vereinigung geht:Wer wissentlich Bestandteile des Vermögens einer kriminellen Organisation(§ 278a) oder einer terroristischen Vereinigung (§ 278b) in deren Auftrag oderInteresse an sich bringt, verwahrt, anlegt, verwaltet, umwandelt, verwertet odereinem Dritten überträgt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei <strong>Jahre</strong>n, wer die Tat inBezug auf einen 40 000 Euro übersteigenden Wert begeht, mit Freiheitsstrafe vonsechs Monaten bis zu fünf <strong>Jahre</strong>n zu bestrafen.11 www.kpoe.at/ooe251

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!