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1000 Jahre Haft. Operation Spring & institutioneller ... - No Racism

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zentrale Bedeutung für die Verfahren hatten. Beschwerden wegen Nichtherausgabevon Kopien der Videos und Tonaufnahmen des Lauschangriffs an denAngeklagten und seinen VertreterIn, auf die er/sie nach den Grundsätzen für einfaires Verfahren entsprechend Art.6 der Menschenrechtskonvention Anspruch hatund die zur Prozessvorbereitung unerlässlich sind, wurden negativ beschieden.Im Kontakt mit dem Angeklagten war es in dieser Phase die Hauptaufgabedes Strafverteidigers schadensmindernd zu beraten, eine realistische Einschätzungder Situation herbeizuführen und die Moral des Inhaftierten aufrechtzuerhalten.Die Methoden waren verschieden. Emmanuel C., konnte zB in seinem Vorhabenbestärkt werden, einen Roman von einigen hundert Seiten zu schreiben inder Art von „Der Mann ohne Eigenschaften“, für den er mehrere <strong>Jahre</strong> benötigte,in dem eine Liebesgeschichte von zwei Ministerialbeamten, die sich um die Vertuschungdes Falles Omofuma kümmern, mit einer Parallelgeschichte über diefiktive Biografie Omofumas und die Agonie seiner letzten Stunden verwoben ist,und der welthistorische Hintergrund von einem afrikanischer Prinzen erläutertwird, der seinen Zellengenossen im Gefängnisdie Ursachen des Bürgerkriegs in Zentral-und Westafrika erklärt.Strafverteidigung in der auf diesogenannte Untersuchungshaft folgendenHauptverhandlung war, wie erwähnt, Ausübungeiner unbedeutenden Statistenrolle.Das Beweisverfahren hatte sowieso keinenEinfluss auf das Urteil, weil die Schuldigsprechungvorherbestimmt war. Wenn esgelang, belastende Beweise zu entkräften,waren es im Ergebnis eben unbekannte Mengen Rauschgift (aber mindestens diein der Anklage angeführten), die der Angeklagte an Unbekannte an unbekanntemOrt zu unbekannter Zeit verkauft hat. Parameter für die Höhe der Strafe war,abgesehen vom Geständnis, ausschließlich die in der Anklage genannte Suchtgiftmenge.Auf die „Schuld“ im Sinne der Vorwerfbarkeit eines Verbrechens kam es nichtan, sodass sich ein Eingehen auf die Persönlichkeit des Verurteilten und seineLebensumstände erübrigte. Strafverteidigung hieß allenfalls zu versuchen, demAngeklagten einen Rest von Würde zu sichern. Wurde versucht, gewissenhaft zu65

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