Gutachten (PDF) - Professur Datenschutz und Datensicherheit ...
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1 Einführung<br />
Für Menschen, die ihren Lebensunterhalt über Lizenzgebühren bestreiten, dürften die Digitalisierung<br />
<strong>und</strong> das Internet ein Segen <strong>und</strong> ein Fluch zugleich sein. Die Distributionsmöglichkeiten<br />
sind global <strong>und</strong> billig; die Digitalisierung ermöglicht den verlustfreien Transport zum<br />
Konsumenten, aber auch die sehr einfache Herstellung <strong>und</strong> illegale Verbreitung exakt gleicher<br />
Kopien, das bedeutet Kopien ohne Qualitätsverlust. Deshalb stellt sich die Frage, ob <strong>und</strong> wie<br />
Piraten daran gehindert werden können, illegale Kopien zu verbreiten. In dieser Studie werden<br />
die technischen Zusammenhänge <strong>und</strong> Möglichkeiten hierfür untersucht <strong>und</strong> bewertet.<br />
Für eine Bewertung in Frage kommende Kriterien, teilweise nichttechnischer Natur, sind der<br />
Aufwand (speziell die Kosten <strong>und</strong> die Akzeptanz beim Konsumenten) <strong>und</strong> die Stärke (speziell<br />
gegen welche Stärke eines Angreifers/Piraten ein Schutzsystem noch hilft). Weitere Kriterien<br />
sind die Überwachbarkeit der Konsumenten sowie die Frage, wie technische Vorkehrungen das<br />
ungehinderte, legale Verbreiten von Kulturgütern beeinflussen.<br />
Die Produkte von Autoren (auch Komponisten, Musikern, Filmproduzenten <strong>und</strong> Softwareentwicklern)<br />
zeichnen sich im Vergleich zu anderen Wirtschaftsgütern durch besonders niedrige<br />
Marginalkosten aus. Der Preis des Endproduktes besteht in erster Linie aus dem Autorenhonorar,<br />
Aufwendungen für Marketing, der Gewinnspanne für das Vertriebsnetz, sowie einer Risikoabsicherung<br />
für den ausstehenden Erfolg des Produktes. Die reinen Herstellungs- <strong>und</strong> Vertriebskosten<br />
einer einzelnen Kopie solcher geistiger Werke fallen in einer Endpreiskalkulation<br />
nur unwesentlich ins Gewicht. Ohne einen speziellen Schutz gegen die Nachahmung geistiger<br />
Produkte durch Konkurrenten wäre deren Produktion daher kaum mit der Aussicht auf attraktiven<br />
nachhaltigen finanziellen Gewinn verb<strong>und</strong>en. Das Ergebnis wäre ein Kulturangebot, welches<br />
in erster Linie von nicht-professionellen Autoren geschaffen wird, deren Erwerbstätigkeit<br />
nicht im Wesentlichen in der Schaffung geistiger Werke besteht.<br />
Es besteht daher seit langem in der kulturinteressierten Bevölkerung Europas ein breiter Konsens,<br />
dass die rechtliche Einschränkung der Vervielfältigung im Interesse der Aufrechterhaltung<br />
eines reichhaltigen professionell produzierten kulturellen Angebotes wünschenswert ist.<br />
Daraus haben sich im Laufe der letzten beiden Jahrh<strong>und</strong>erte die einschlägigen nationalen Urheberrechtsgesetzgebungen<br />
<strong>und</strong> entsprechendes internationales Recht entwickelt.<br />
Der bislang bestehende Schutz gegen die nichtautorisierte Nutzung <strong>und</strong> Vervielfältigung geistiger<br />
Werke nutzt in erster Linie den Umstand, dass zur qualitativ hochwertigen Vervielfältigung<br />
<strong>und</strong> Verteilung erhebliche Produktionsmittel (Druckereipressen, Schallplatten- oder CD-<br />
Pressen, Filmkopieranlagen, Lastwagen, Läden, etc.) notwendig sind, deren Betreiber vergleichsweise<br />
einfach auf die Einhaltung der Urheberrechtsgesetze hin kontrolliert werden konnten.<br />
Jede neue technische Entwicklung zur Vervielfältigung <strong>und</strong> mehrfachen Nutzung von Informationen<br />
<strong>und</strong> damit möglicherweise auch geistigen Werken wurde von der kulturschaffenden<br />
Industrie in der Vergangenheit stets mit Sorge verfolgt, so etwa öffentliche Bibliotheken, Radios,<br />
Fernseher, Tonbandgeräte, Bürokopierer, Magnetbandkassetten, Videorecorder, Datenfernübertragung,<br />
etc. Die Kulturindustrie reagierte auf diese Entwicklungen in erster Linie mit der<br />
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