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Gutachten (PDF) - Professur Datenschutz und Datensicherheit ...

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V. Zusammenfassung<br />

Das vorliegende <strong>Gutachten</strong>s hat es aufgr<strong>und</strong> seiner empirischen Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> der darauf aufbauenden<br />

Systematik erstmals in Deutschland ermöglicht, einen umfassenden <strong>und</strong> systematischen<br />

Überblick über die strafrechtliche Erfassung der Kopie digitaler Güter <strong>und</strong> der heute in<br />

der Praxis erfolgenden Manipulation ihrer technischen Schutzmechanismen zu geben. Dieser<br />

Überblick hat gezeigt, dass viele der einschlägigen Handlungen durch das geltende Strafrecht<br />

erfasst werden. Er hat allerdings auch deutlich gemacht, dass für einen wirksamen strafrechtlichen<br />

Schutz der digitalen Güter noch einige wenige, aber ganz entscheidende Bausteine fehlen<br />

(wie z.B. die Ausdehnung der Strafbarkeit einer Verbreitung von Hackingtools auch auf nichtgewerbliches<br />

Handeln). Auf der Gr<strong>und</strong>lage der vorgelegten systematischen Analyse konnten<br />

daher nicht nur einzelne strafrechtliche Reformvorschläge entwickelt werden, sondern war eine<br />

schlüssige strafrechtliche Gesamtstrategie für die wirksame Bekämpfung von digitalen Raubkopien<br />

möglich.<br />

Das <strong>Gutachten</strong> hat dabei anschaulich gemacht, dass die neuen Kopiertechniken von Personal<br />

Computern <strong>und</strong> die Distributionstechniken des Internets vor allem für die Software-, Audio<strong>und</strong><br />

Videoindustrie existenzbedrohend sind <strong>und</strong> dass der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen<br />

Gründen zu einem Schutz der Rechteinhaber verpflichtet ist. Jedoch obliegt es dem Gesetzgeber,<br />

wie er diese Schutzverpflichtung erfüllen will, d.h. insbesondere, ob er den Schutz<br />

der Rechteinhaber durch eine erweiterte Geräteabgabepflicht, durch strafrechtliche Sanktionen<br />

oder durch andere Maßnahmen vornimmt. Falls der Gesetzgeber den verfassungsrechtlich geschützten<br />

Interessen der Rechteinhaber nicht durch ein neues System der Geräteabgabe Rechnung<br />

trägt, dürften die hier entwickelten zivilrechtlichen <strong>und</strong> strafrechtlichen Maßnahmen jedoch<br />

weitgehend unverzichtbar sein, da alternative Schutzkonzepte bisher nicht erkennbar sind<br />

<strong>und</strong> das <strong>Gutachten</strong> von Pfitzmann/Federrath/Kuhn auch die Grenzen zukünftiger technischer<br />

Schutzmöglichkeiten deutlich gemacht hat.<br />

Bei der Entwicklung der Vorschläge des <strong>Gutachten</strong>s für die Bekämpfung der Raubkopien wurde<br />

darauf geachtet, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur zu einem effektiven Schutz<br />

führen, sondern nach Möglichkeit auch eine – in der Praxis ohnehin nicht durchsetzbare <strong>und</strong> damit<br />

im Ergebnis unergiebige – Kriminalisierung von geringfügigeren Massenhandlungen in der<br />

Privatsphäre der PC-Nutzer vermeiden. In die Beurteilung einbezogen wurden auch die – aufgr<strong>und</strong><br />

der akzessorischen Strafvorschriften der Urheberstrafrechts wichtigen – zivilrechtlichen<br />

Vorfragen sowie alternative zivilrechtliche Maßnahmen.<br />

Für einen Ausbau der bisherigen Strafvorschriften <strong>und</strong> der Reformvorschläge der Urheberrechtsnovelle<br />

zu einem wirksamen Schutzkonzept sind dabei insbesondere die folgenden ergänzenden<br />

Bausteine erforderlich:<br />

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