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Gutachten (PDF) - Professur Datenschutz und Datensicherheit ...

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F. Zusammenfassung <strong>und</strong> Folgerungen<br />

• Im Ergebnis effektiver könnte dagegen das Verbot, die Kriminalisierung <strong>und</strong> vor allem die<br />

Verfolgung des Anbietens der Raubkopien sein, das – wie die obige Analyse gezeigt hat –<br />

unabdingbare Voraussetzung für das Entstehen der massenhaften Schädigung der Urheber<br />

ist. Diesem zweiten Ansatz steht im Urheberrecht nicht das Recht der Privatkopie entgegen.<br />

Auch wird die Verfolgung dieser – der eigentlichen Schädigung vorausgehenden –<br />

Tathandlung nicht durch ihre Lokalisation in der Privatsphäre der Nutzer verhindert, da<br />

die entsprechenden Angebote der Täter öffentlich erfolgen müssen.<br />

• Ein dritter rechtlicher Ansatz könnte sich gegen die Angriffe auf die Verschlüsselung<br />

der digitalen Güter richten, die in vielen Fällen ebenfalls Voraussetzung für die illegale<br />

Kopie sind. Die vorangegangene Analyse macht allerdings deutlich, dass ein solcher Ansatz<br />

nur als ergänzende Maßnahme in Betracht kommt, da die digitalen Güter in den oben<br />

beschriebenen File-Sharing-Systemen unverschlüsselt angeboten werden. Das Verbot, die<br />

Kriminalisierung <strong>und</strong> die Verfolgung von Angriffen auf die Verschlüsselung digitaler Güter<br />

wirkt daher nur gegen den Teil der Raubkopierer, der die Verschlüsselung durch eigene<br />

Recherchemaßnahmen oder durch die Nutzung von fremden Tools bricht, nicht jedoch<br />

gegen diejenigen Personen, welche die – eventuell von anderen bereits dekodierten – Inhalte<br />

unverschlüsselt (z.B. in File-Sharing-Systemen) anbieten. Als ergänzende Maßnahme<br />

ist ein Verbot <strong>und</strong> eine Kriminalisierung der Umgehung von Sicherungsmechanismen<br />

jedoch von erheblicher Bedeutung, da dieser Ansatz sich speziell gegen diejenigen Personen<br />

richtet, die bei der Verbreitung von Raubkopien eine Schlüsselrolle einnehmen. Bei<br />

einem rechtlichen Vorgehen gegen die Dekodierung verschlüsselter digitaler Güter kann<br />

dabei wieder zwischen der eigentlichen Tathandlung des Dekodierens sowie der Verbreitung<br />

der entsprechenden Tools im Internet (sowie eventuell auch schon dem Besitz der<br />

entsprechenden Werkzeuge) unterschieden werden.<br />

Die nachfolgende rechtliche Analyse soll untersuchen, inwieweit das geltende Recht diese drei<br />

möglichen Ansätze bereits verwirklicht oder ob insoweit Reformbedarf besteht.<br />

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