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Gutachten (PDF) - Professur Datenschutz und Datensicherheit ...

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II. Empirische Gr<strong>und</strong>lagen<br />

kopien von Microsoft Produkten dieser Firma einen Schaden von ca. 75 Millionen US-Dollar<br />

zufügten. 205<br />

2. Rechtsverfolgung im Audiobereich<br />

Zieht man zur Bestimmung der Strafverfolgungspraxis im Bereich der Musikpiraterie in<br />

Deutschland die polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2001 heran, so fällt zunächst auf, dass<br />

es in der Statistik – im Gegensatz zur Softwarepiraterie – keine eigenständige Rubrik für diesen<br />

Kriminalitätsbereich gibt. Berücksichtigt man weiterhin, dass bei den insgesamt 6.174 erfassten<br />

Fällen von Urheberrechtsverletzungen auch Verstöße gegen das Markengesetz, § 17 UWG, das<br />

Gerbrauchs- <strong>und</strong> Geschmacksmustergesetz, das Kunsturheberrechtsgesetz <strong>und</strong> das Patentgesetz<br />

mitgezählt werden <strong>und</strong> dass bereits 2.082 Strafverfahren in den Bereich der Softwarepiraterie<br />

fallen, so wird deutlich, dass nur ein sehr geringer Prozentsatz der erfassten Urheberrechtsverstöße<br />

die Verfolgung der Musikpiraterie betrifft.<br />

Die Praxis der Rechtsverfolgung im Audiobereich zeichnet sich allerdings durch ein aktives<br />

zivilrechtliches Vorgehen der Phonoindustrie aus. So wurden nach Aussagen des B<strong>und</strong>esverbandes<br />

Phono e.V. im Jahr 2001 über 1.300 Angebote mit urheberrechtlich geschützter Musik<br />

im Internet durch zivilgerichtliche Verfahren gesperrt. 206 Nach Angaben der Recording Industry<br />

Association of America (RIAA) stieg im Jahr 2001 die Zahl der Verhaftungen <strong>und</strong> Anklagen<br />

um 113% <strong>und</strong> die der Verurteilungen um 203% im Vergleich zum Vorjahr. 207<br />

Auch im Hinblick auf die rechtliche Verfolgung von Tauschbörsen-Betreibern konnte die Musikindustrie<br />

bereits einige Erfolge verbuchen. Bekanntestes Beispiel hierfür ist das zivilrechtliche<br />

Vorgehen gegen die Tauschbörse Napster. Die Tauschbörse Napster zeichnete sich dadurch<br />

aus, dass Millionen von Nutzern urheberrechtlich geschützte Musikstücke austauschten <strong>und</strong> zudem<br />

die Napster Inc. zentrale Server betrieb, auf denen Verzeichnisse mit den von den Nutzern<br />

angeboten Musikdateien geführt wurden. D.h., dass auch bei dieser Tauschbörse der Datenaustausch<br />

direkt zwischen den Mitgliedern erfolgte, aber nur über die zentralen Server der Napster<br />

Inc. abgefragt werden konnte, wer welche Musikdateien wo anbot. Daher beantragten Ende<br />

1999 alle großen Plattenfirmen <strong>und</strong> einige Musiker eine einstweilige Verfügung gegen Napster<br />

Inc. wegen Unterstützung der Urheberrechtsverletzung der Napster-Mitglieder. 208 Der United<br />

District Court, Northern District of California gab diesem Antrag am 26. Juli 2000 statt <strong>und</strong><br />

verbot der Napster Inc. jede Form der Durchführung oder Unterstützung von Urheberrechtsverletzungen.<br />

209 Bereits am 28.Juli 2000 bestätigte auch der United States Court of Appeals for<br />

the Ninth Circuit (Berufungsgericht) die Entscheidung des Ausgangsgerichts. 210 In der Folgezeit<br />

wurde dann der Napster Inc. vom Ausgangsgericht 211 <strong>und</strong> auch vom Berufungsgericht 212<br />

205. Vgl. http://www.siliconvalley.com/mld/siliconvalley/3093841.htm <strong>und</strong><br />

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,192817,00.html (Stand: 12.8.2002).<br />

206. Vgl. http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,2044,OID681606_TYP4,00.html<br />

(Stand: 12.8.2002).<br />

207. Vgl. http://www.chip.de/news_stories/news_stories_8722444.html (Stand: 12.8.2002).<br />

208. Vgl. http://news.findlaw.com/cnn/docs/napster/riaa/napster_complaint.pdf (Stand: 12.8.2002).<br />

209. Vgl. http://news.findlaw.com/cnn/docs/napster/riaa/court512aruling.pdf (Stand: 12.8.2002).<br />

210. Siehe dazu die „Procedural History“ auf Seite 2 im „Memorandum“ des United States District<br />

Court, Northern District of California, abrufbar unter<br />

http://news.findlaw.com/hdocs/docs/napster/napster022102ord.pdf (Stand: 12.8.2002).<br />

211. Vgl. z.B. http://news.findlaw.com/cnn/docs/napster/napster030601ord.pdf (Stand: 12.8.2002).<br />

212. Vgl. http://news.findlaw.com/cnn/docs/napster/9thcir71801ord.pdf <strong>und</strong><br />

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