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Gutachten (PDF) - Professur Datenschutz und Datensicherheit ...

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II. Empirische Gr<strong>und</strong>lagen<br />

net <strong>und</strong> anschließend im Internet zum Abruf bereit gestellt wurden. 234 Die Beklagte kam einem<br />

Gerichtsurteil durch einen Vergleich zuvor <strong>und</strong> anerkannte, dass es sich bei den vorgenommenen<br />

Handlungen um Urheberrechtsverletzungen handelt. 235<br />

4. Konsequenzen<br />

Die Rechtsverfolgung bei Angriffen auf digitale Güter wird sowohl im Software- als auch im<br />

Audiobereich im wesentlichen von den Geschädigten betrieben. Im Videobereich sind die staatlichen<br />

Strafverfolgungsorgane zwar stärker präsent, jedoch dürfte auch dies wesentlich auf Initiativen<br />

der privaten Rechteinhaber beruhen. Vergleicht man den Umfang der raubkopierten<br />

Güter mit den entsprechenden Maßnahmen der Rechtsverfolgung, so ergreift letztere allerdings<br />

nur einen Promilleanteil der einschlägigen Verhaltensweisen. Eine wirksame Strafverfolgung<br />

fehlt damit in weiten Bereichen fast völlig.<br />

Sofern diese Situation nicht durch rechtliche Reformen <strong>und</strong> Verwaltungsmaßnahmen im Bereich<br />

der Ermittlungsbehörden geändert werden kann, muss in den rechtspolitischen Überlegungen<br />

nicht nur das Strafrecht berücksichtigt, sondern vor allem auch geprüft werden, wie<br />

die private Rechtsverfolgung (z.B. durch Normierung von Auskunftsansprüchen oder von zivilrechtlich<br />

durchsetzbaren Sanktionen) gestärkt werden kann.<br />

F. Zusammenfassung <strong>und</strong> Folgerungen<br />

1. Verbreitung <strong>und</strong> Schäden der Raubkopien<br />

Die vorstehende Analyse hat gezeigt, dass alle digitalen Güter trotz des Einsatzes von Schutzmechanismen<br />

in gravierender Weise von Piraterie betroffen sind. Der Schwerpunkt der Schäden<br />

liegt dabei im Bereich der Software-, Audio- <strong>und</strong> Videopiraterie. Aber auch andere Inhalte, wie<br />

elektronische Bücher oder ganz allgemein elektronische Texte, werden unter Umgehung von<br />

Schutzmechanismen illegal verbreitet <strong>und</strong> genutzt.<br />

Die digitale Piraterie verursacht dabei sowohl im Software- als auch im Audio- <strong>und</strong> Videobereich<br />

weltweit Schäden in Milliardenhöhe. In Deutschland entstand der Softwarebranche nach<br />

eigenen Angaben z.B. im Jahr 2000 ein geschätzter Schaden von 635 Millionen US-Dollar.<br />

Die Musikindustrie geht in Deutschland im Jahr 2001 von einem Verlust von ca. 700 Millionen<br />

Euro aus <strong>und</strong> auch die Filmwirtschaft vermutet, dass der jährlich verursachte Schaden in<br />

etwa 20% des Gesamtaufkommens der deutschen Filmwirtschaft ausmacht. Dabei entfällt ein<br />

Großteil der Schäden auf den Softwarebereich. Dies sagt jedoch nichts über die Häufigkeit von<br />

Pirateriehandlungen aus, sondern beruht vor allem darauf, dass die einzelnen Softwareprodukte<br />

im Vergleich zu Audio- <strong>und</strong> Videoinhalten einen größeren Wert darstellen. Im Hinblick auf<br />

die Deliktshäufigkeit dürfte der Download <strong>und</strong> der Austausch von Musikstücken sowie von<br />

Spielfilmen als Massenphänomen dagegen zahlenmäßig deutlich vor der Verbreitung von Softwareraubkopien<br />

liegen.<br />

234. Vgl. http://www.mpaa.org/Press/RecTVComplaint.pdf (Stand: 12.8.2002).<br />

235. http://www.mpaa.org/Press/RecTVSettlementRelease.htm (Stand: 12.8.2002).<br />

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