Gutachten (PDF) - Professur Datenschutz und Datensicherheit ...
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II. Empirische Gr<strong>und</strong>lagen<br />
net <strong>und</strong> anschließend im Internet zum Abruf bereit gestellt wurden. 234 Die Beklagte kam einem<br />
Gerichtsurteil durch einen Vergleich zuvor <strong>und</strong> anerkannte, dass es sich bei den vorgenommenen<br />
Handlungen um Urheberrechtsverletzungen handelt. 235<br />
4. Konsequenzen<br />
Die Rechtsverfolgung bei Angriffen auf digitale Güter wird sowohl im Software- als auch im<br />
Audiobereich im wesentlichen von den Geschädigten betrieben. Im Videobereich sind die staatlichen<br />
Strafverfolgungsorgane zwar stärker präsent, jedoch dürfte auch dies wesentlich auf Initiativen<br />
der privaten Rechteinhaber beruhen. Vergleicht man den Umfang der raubkopierten<br />
Güter mit den entsprechenden Maßnahmen der Rechtsverfolgung, so ergreift letztere allerdings<br />
nur einen Promilleanteil der einschlägigen Verhaltensweisen. Eine wirksame Strafverfolgung<br />
fehlt damit in weiten Bereichen fast völlig.<br />
Sofern diese Situation nicht durch rechtliche Reformen <strong>und</strong> Verwaltungsmaßnahmen im Bereich<br />
der Ermittlungsbehörden geändert werden kann, muss in den rechtspolitischen Überlegungen<br />
nicht nur das Strafrecht berücksichtigt, sondern vor allem auch geprüft werden, wie<br />
die private Rechtsverfolgung (z.B. durch Normierung von Auskunftsansprüchen oder von zivilrechtlich<br />
durchsetzbaren Sanktionen) gestärkt werden kann.<br />
F. Zusammenfassung <strong>und</strong> Folgerungen<br />
1. Verbreitung <strong>und</strong> Schäden der Raubkopien<br />
Die vorstehende Analyse hat gezeigt, dass alle digitalen Güter trotz des Einsatzes von Schutzmechanismen<br />
in gravierender Weise von Piraterie betroffen sind. Der Schwerpunkt der Schäden<br />
liegt dabei im Bereich der Software-, Audio- <strong>und</strong> Videopiraterie. Aber auch andere Inhalte, wie<br />
elektronische Bücher oder ganz allgemein elektronische Texte, werden unter Umgehung von<br />
Schutzmechanismen illegal verbreitet <strong>und</strong> genutzt.<br />
Die digitale Piraterie verursacht dabei sowohl im Software- als auch im Audio- <strong>und</strong> Videobereich<br />
weltweit Schäden in Milliardenhöhe. In Deutschland entstand der Softwarebranche nach<br />
eigenen Angaben z.B. im Jahr 2000 ein geschätzter Schaden von 635 Millionen US-Dollar.<br />
Die Musikindustrie geht in Deutschland im Jahr 2001 von einem Verlust von ca. 700 Millionen<br />
Euro aus <strong>und</strong> auch die Filmwirtschaft vermutet, dass der jährlich verursachte Schaden in<br />
etwa 20% des Gesamtaufkommens der deutschen Filmwirtschaft ausmacht. Dabei entfällt ein<br />
Großteil der Schäden auf den Softwarebereich. Dies sagt jedoch nichts über die Häufigkeit von<br />
Pirateriehandlungen aus, sondern beruht vor allem darauf, dass die einzelnen Softwareprodukte<br />
im Vergleich zu Audio- <strong>und</strong> Videoinhalten einen größeren Wert darstellen. Im Hinblick auf<br />
die Deliktshäufigkeit dürfte der Download <strong>und</strong> der Austausch von Musikstücken sowie von<br />
Spielfilmen als Massenphänomen dagegen zahlenmäßig deutlich vor der Verbreitung von Softwareraubkopien<br />
liegen.<br />
234. Vgl. http://www.mpaa.org/Press/RecTVComplaint.pdf (Stand: 12.8.2002).<br />
235. http://www.mpaa.org/Press/RecTVSettlementRelease.htm (Stand: 12.8.2002).<br />
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