15.12.2012 Aufrufe

Gutachten (PDF) - Professur Datenschutz und Datensicherheit ...

Gutachten (PDF) - Professur Datenschutz und Datensicherheit ...

Gutachten (PDF) - Professur Datenschutz und Datensicherheit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

C. Einzelne Lösungsvorschläge<br />

wenig schädlich, insb. wenn auf andere Weise die Rechtswidrigkeit der entsprechenden<br />

Kopierhandlungen eindeutig klargestellt würde. Eine solche Klarstellung der Rechtswidrigkeit<br />

der Erstellung privater Kopien mit Hilfe von rechtswidrig erstellten Vorlagen würde<br />

durch einen Verzicht auf eine Kriminalisierung der entsprechenden Handlungen sogar<br />

erleichtert: Bei der Diskussion der aktuellen Urheberrechtsnovelle zur Regelung des Urheberrechts<br />

in der Informationsgesellschaft wurde deutlich, dass die Widerstände gegen<br />

eine klare Etikettierung dieser Privatkopien als rechtswidrig zu einem erheblichen Teil<br />

darauf beruhen, dass mit der Bewertung dieser Handlungen als rechtswidrig auch eine<br />

Kriminalisierung von Vorgängen in der Privatsphäre einherginge. 461<br />

Ein sinnvolles kriminalpolitisches Konzept sollte deswegen nach einem Weg suchen, die private<br />

Kopie von rechtswidrig hergestellten Vorlagen nicht zu kriminalisieren, jedoch klar als<br />

rechtswidrig zu beurteilen. Darüber hinaus könnten auch angemessene zivilrechtliche oder ordnungswidrigkeitenrechtliche<br />

Sanktionen entwickelt werden, die nicht den gleichen kriminalpolitischen<br />

Bedenken <strong>und</strong> Vollzugsproblemen wie Kriminalstrafen ausgesetzt sind.<br />

Als angemessene Lösungsmöglichkeiten kämen damit in Betracht:<br />

• die Beurteilung der privaten Kopie von rechtswidrig erstellten Vorlagen als rechtmäßig<br />

unter gleichzeitiger Schaffung einer angemessenen Geräteabgabepflicht (was für den Internetbereich<br />

aber kaum praktikabel ist),<br />

• die Beurteilung der privaten Kopie von rechtswidrig erstellten Vorlagen als rechtswidrig<br />

unter Ausschluss der Strafvorschrift des § 106 UrhG,<br />

• die Beurteilung der privaten Kopie von rechtswidrig erstellten Vorlagen als rechtswidrig<br />

unter Ausschluss der Strafvorschrift des § 106 UrhG, jedoch bei gleichzeitiger Erfassung<br />

durch eine Ordnungswidrigkeit (die z.B. lex specialis zu § 106 UrhG sein könnte),<br />

• die Beurteilung der privaten Kopie von rechtswidrig erstellten Vorlagen als rechtswidrig<br />

unter Ausschluss der Strafvorschrift des § 106 UrhG, jedoch unter Schaffung von wirksamen<br />

zivilrechtlichen Sanktionen.<br />

Die zuletzt genannte Entwicklung eines effektiven zivilrechtlichen Sanktionensystems hätte dabei<br />

– auch für andere Bereiche des Urheberrechts – den Vorzug, dass die Rechtsdurchsetzung<br />

nicht von den – ohnehin überlasteten <strong>und</strong> an der Strafverfolgung von (auch massenhaft auftretenden)<br />

Einzelbagatelldelikten gr<strong>und</strong>sätzlich wenig interessierten – Strafverfolgungsbehörden<br />

vorgenommen werden müsste, sondern dass den Verbänden <strong>und</strong> Vereinigungen der Rechteinhaber<br />

wirksame Maßnahmen der Selbsthilfe an die Hand gegeben würden. Für ein derartiges zivilrechtliches<br />

Sanktionensystem wären neben den materiell-rechtlichen Sanktionstatbeständen<br />

(z.B. in Anlehnung an die deutsche Rechtsprechung zum Schadensersatz nach den Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

461. Vgl. dazu im Hinblick auf die Umgehung von Schutzmaßnahmen z.B. S. 49 f. der Begründung des<br />

Referentenentwurfs, oben Fn. 196: „Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Offizialmaxime wird damit zugleich<br />

der Zwang zu umfangreichem Tätigwerden der Strafverfolgungsbehörden vermieden, das<br />

weitgehend wenig erfolgversprechend bliebe <strong>und</strong> im Hinblick der sich häufig ergebenden<br />

Notwendigkeit von Hausdurchsuchungen in der Verhältnismäßigkeit nicht unproblematisch wäre.“<br />

195

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!