Gutachten (PDF) - Professur Datenschutz und Datensicherheit ...
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B. Vertriebswege, Schutzmechanismen <strong>und</strong> Angriffsformen<br />
Datenträgers benutzt werden können <strong>und</strong> dass Inhalte – wie Audio- oder Videodateien – nicht<br />
kopiert <strong>und</strong> z.B. über das Internet verbreitet werden können. Beim Vertrieb über Datenträger<br />
hängen die einsetzbaren Schutzmechanismen – anders als beim Vertrieb über das Internet – dabei<br />
davon ab, ob es sich um Daten mit Software, um Audiodaten oder um Videodaten handelt.<br />
Im Hinblick auf die rechtliche Beurteilung ist daher weiter im Hinblick auf diese Datenarten<br />
sowie die insoweit eingesetzten Schutzmechanismen <strong>und</strong> Angriffsformen zu differenzieren.<br />
b) Schutzmechanismen <strong>und</strong> Angriffsformen bei Software-CDs<br />
Zum Schutz von Daten-CDs mit Software kommt heute entweder eine so genannte Zwangsaktivierung<br />
zum Einsatz oder aber es werden spezielle Kopierschutzverfahren verwendet. Beide<br />
Vorgehensweisen werden daher im folgenden kurz dargestellt. Nicht näher eingegangen wird<br />
auf den Schutz von Software mittels Hardware-Schutzstecker (so genannte Dongles), da diese<br />
wegen ihrer schlechten Handhabbarkeit für den Bereich des Massenmarktes keine wesentliche<br />
Bedeutung haben.<br />
Zwangsaktivierung<br />
Die Datenträger von Softwareprodukten – also z.B. CDs mit Software – sind häufig nicht mit<br />
einem speziellen Kopierschutz versehen, so dass mittels eines CD-Brenners ohne Schwierigkeiten<br />
eine Kopie erstellt werden kann. Das häufige Fehlen eines Kopierschutzes beruht dabei darauf,<br />
dass das Problem bei CDs mit Softwarepaketen nicht primär in der Erstellung einer Kopie<br />
der CD besteht. Das Problem liegt vielmehr darin, dass das Softwarepaket nicht nur auf dem<br />
Computersystem des Käufers der Software, sondern auch auf vielen anderen Computersystemen<br />
unberechtigterweise installiert wird. Es muss daher verhindert werden, dass beliebig viele<br />
Installationen mittels ein <strong>und</strong> der selben Daten-CD durchgeführt werden. Aus diesem Gr<strong>und</strong><br />
wird bei der Installation der betreffenden Software regelmäßig die Eingabe einer Seriennummer<br />
oder eines Product-Key verlangt <strong>und</strong> nur im Falle der Eingabe einer gültigen Seriennummer<br />
kann der Installationsprozess fortgesetzt werden. Hierbei gilt es aber zu beachten, dass dies keinen<br />
wirklichen Schutz garantiert, da „gültige“ Seriennummern oder Product-Keys entweder von<br />
dem Inhaber einer Original-CD weitergegeben oder auch auf einschlägigen Seiten im Internet<br />
abgerufen werden können.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der soeben dargestellten Problematik ist inzwischen insbesondere die Firma Microsoft<br />
dazu übergegangen, beispielsweise bei der Installation ihrer Softwareprodukte OfficeXP,<br />
WindowsXP <strong>und</strong> Visio2002 nicht nur die Eingabe eines Product-Key, sondern auch eine so genannte<br />
Produktaktivierung zu verlangen. Bei dieser – bislang am weitesten fortgeschrittenen<br />
<strong>und</strong> deswegen im folgenden auch im Mittelpunkt stehenden – Form der Zwangsaktivierung<br />
wird der Nutzer der entsprechenden Software nach der Installation aufgefordert, sein Softwarepaket<br />
bei Microsoft entweder per Telefon oder über das Internet aktivieren zu lassen, wobei dem<br />
Nutzer allerdings ein gewisser zeitlicher Spielraum überlassen bleibt. So kann z.B. das Softwarepaket<br />
OfficeXP 50mal ohne Produktaktivierung gestartet werden. Erst ab dem 51. Start ist<br />
eine Verwendung des Produkts nicht mehr möglich. Die Produktaktivierung beruht im Kern<br />
auf der Übertragung einer so genannten Installations-ID an Microsoft. 61 Die Installations-ID<br />
selbst setzt sich dabei aus zwei unterschiedlichen Komponenten zusammen, der so genannten<br />
61. Vgl. http://www.microsoft.com/germany/themen/piraterie/prod_funk.htm (Stand: 12.8.2002).<br />
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