MIGRALTO - Integration
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«<strong>MIGRALTO</strong> – Partizipatives Modell für aktive Bürgerschaft von älteren MigrantInnen»<br />
ArbeitsmigrantInnen nach. Am Beispiel der drei Organisationstypen ‚Selbsthilfe„, ‚Interessenvertretung<br />
und politische Partizipation„ sowie ‚Bildung„ arbeitet sie deren Geschichte in der Stadt Bern auf (vgl.<br />
Kapitel 2.6.4). Sie zeigt, dass der Frage, ob die Selbstorganisation dieser ersten<br />
Einwanderungsgeneration zu ihrer gesellschaftlichen <strong>Integration</strong> im Sinne von Partizipation geführt<br />
habe oder vielmehr gegenteilig zu ihrem Selbstausschluss, vertieft nachgegangen werden müsste. Bei<br />
Hungerbühler (2004, 2007, 2011) findet sich zum einen ein genereller Überblick zum Thema ‚Alter und<br />
Migration in der Schweiz„ und zum andern wurden Bedürfnisse und Ressourcen älterer MigrantInnen<br />
mittels der Befragung von Fachpersonen aus der Altersarbeit mit eigenem Migrationshintergrund<br />
erhoben sowie Anforderungen an die gerontologische Arbeit skizziert (2010).<br />
2.4 Migration / Arbeitsmigration (H. Hungerbühler)<br />
Migration verstehen die Autorinnen in dieser Masterarbeit in Anlehnung an Wicker (1993) als jenes der<br />
Marktwirtschaft systemimmanentes Phänomen der Mobilität, welches Menschen dazu bewegt, das<br />
über Modernisierungsprozesse bewirkte und international vernetzte Gefälle von Land zu Stadt oder<br />
von Nation zu Nation mittels Wanderung, wenn auch nicht zu beheben, so doch wenigstens für die<br />
persönliche Lebensgestaltung zu überwinden. Diese Definition gilt nur für die sogenannte<br />
Arbeitsmigration – den Migrationstypus also, der für die in dieser Arbeit thematisierten MigrantInnen<br />
aus Italien relevant ist - nicht hingegen für den Kontext von Flucht aufgrund politischer Unruhen, Krieg,<br />
Menschenrechtsverletzungen, persönlicher oder kollektiver Verfolgung, etc. Fluchtmigration ist ein<br />
eigenes Thema, auf das in unserer Masterarbeit nicht eingegangen wird.<br />
Arbeitsmigration spielt sich zum einen innerhalb eines Landes als sogenannte Binnenmigration von<br />
ländlichen Regionen in städtische Zentren ab oder aber grenzüberschreitend von einem Land mit<br />
keinen oder wenig Perspektiven auf wirtschaftliche Beschäftigung (Push-Faktor) in ein Land, dessen<br />
Arbeitsmarkt über eine Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften verfügt (Pull-Faktor). Im Falle<br />
der hier behandelten Migration handelte es sich um eine klassische Arbeitsmigration als Konsequenz<br />
dieser Push und Pull Faktoren. Die Schweiz, welche für ihre Entwicklung während der damaligen<br />
wirtschaftlichen Hochkonjunktur dringend Arbeitskräfte benötigte, betrieb gezielt eine entsprechende<br />
Rekrutierungspolitik im von den Kriegsfolgen wirtschaftlich zerstörten Italien. Der erste<br />
Anwerbevertrag mit diesem Land datiert von 1948. Die einsetzende Arbeitsmigration war das<br />
Ergebnis der Schweizerischen Arbeitsmarktpolitik, welche sich am sogenannten Rotationsmodell<br />
orientierte. Arbeitskräfte wurden je nach Bedarfslage des Arbeitsmarktes ins Land geholt und wieder<br />
zurückgeschickt.<br />
Als Instrument dieser Politik wurde 1934 das sogenannte Saisonnierstatut geschaffen, um damit auf<br />
konjunkturelle Schwankungen und strukturelle Veränderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren. Es<br />
ermöglichte, Menschen für eine maximal neunmonatige Saison gezielt für eine Arbeit einzustellen.<br />
Das Aufenthaltsrecht war unmittelbar an diese Arbeitserlaubnis geknüpft, ein Stellenwechsel war in<br />
der Regel nicht möglich, die ausländischen Arbeitnehmer waren vollumfänglich abhängig von ihren<br />
Arbeitgebern. Wenn sie sich gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen zu wehren wagten,<br />
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