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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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714 <strong>Geschichte</strong> <strong>der</strong> Akademie unter Friedrich Wilhelm III. (1S12-1840).<br />

stellt werden, so müssen wii- schweigen, im Ausland drucken lassen, aber auch<br />

so besonnen schreiben, dass wir das Unrecht, uns so gekränkt zu haben, recht<br />

fühlbar machen.<br />

Auch F. A. Wolf erklärte, nichts mehr drucken lassen zu wollen<br />

— ein Entschluss, <strong>der</strong> ihm nicht schwer fallen konnte — und<br />

wünschte, alle Gelehrten sollten öffentlich verkündigen,<br />

dass sie<br />

binnen fünf Jahren nichts publiciren würden ^ Die Akademie han-<br />

delte besonnen, indem sie sich entschloss, zunächst eine Anfrage<br />

und Bitte an den Minister zu richten (3. Februar 1820)-:<br />

Die <strong>Königlich</strong>e Akademie ist im Begriff, einen neuen Band ihrer Abhandlungen<br />

bei welcher Gelegenheit ihr ein drücken<strong>der</strong> Zweifel entsteht, welchen<br />

herauszAigeben ,<br />

sie vertrauensvoll einem hohen Ministerium vorlegt.<br />

In dem <strong>Königlich</strong>en Censur-Edict ist nehmlich<br />

Freiheit <strong>der</strong> Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften <strong>der</strong>gestalt<br />

die bisher bestandene Censuraufgeiioben<br />

worden, dass den<br />

Worten nach nicht nur die Schriften einzelner Akademiker, son<strong>der</strong>n auch die von<br />

<strong>der</strong> Gesammt-Akademie herauszugebenden Bände ihrer Abhandlungen einer äusseren<br />

Censiir von nun an unterworfen sein würden. Da indessen die Akademie glaubt,<br />

dass die Gründe, welche jene allerhöchste Verfügung veranlasst haben, auf die unter<br />

Autorität und Verantwortlichkeit des ersten littei^arischen Vereins herauszugebenden<br />

Werke in den <strong>Königlich</strong>en Staaten nicht anwendbar seien, da ferner die Abhandlungen<br />

nur durch die von einer aus <strong>der</strong> Gesammt-Akademie nie<strong>der</strong>gesetzten Commission<br />

getroffene Wahl in die Sammlung <strong>der</strong> Werke <strong>der</strong> Akademie aufgenommen<br />

werden, so wendet sich die Akademie an Ein hohes Ministerium mit <strong>der</strong> ehrerbie-<br />

tigsten Bitte , bei <strong>der</strong> Behörde darauf geneigtest anzutragen , dass <strong>der</strong> Akademie in<br />

Beziehung auf diese Wahl-Commission, welche als eine in <strong>der</strong> Akademie selbst<br />

l)estehende, nach den Gesetzen verfahrende Censurbehörde angesehen werden kann,<br />

fernerhin die alleinige Verantwortlichkeit über den Inhalt <strong>der</strong> unter ihrer Gesammt-<br />

Autorität herauszugebenden Bände überlassen werde.<br />

So schlimm stand es, dass Altenstein <strong>der</strong> Akademie erwi<strong>der</strong>te<br />

(14. Februar 1820): »Das Ministerium erwartet keinen Erfolg von<br />

solchem Antrag!« Er war zu vorsichtig, ihn dem Staatskanzler<br />

auch nur vorzulegen ! Aber<br />

die Akademie gab sich nicht zufrieden ;<br />

sie w^andte sich an diesen o<strong>der</strong> vielmehr sie reichte eine Immediat-<br />

Vorstellung bei dem Könige ein und bat den Staatskanzler, sie an<br />

die Majestät gelangen zu lassen {3. März 1820). Der König gewährte,<br />

obgleich die Censur -Verordnungen seinem persönlichen Willen entsprachen,<br />

das Gesuch. Er verfügte (13. März 1820), dass sich die<br />

Suspension <strong>der</strong> Pressfreiheit auf die von <strong>der</strong> Akademie herauszugebenden<br />

Schriften nicht beziehen, vielmehr hier ihre eigene Commission<br />

allein zuständig sein solle unter Verantwortung <strong>der</strong> Gesammt-<br />

Akademie. »Se. Majestät wollen durch diese Erklärung allerhöchst<br />

Ihrer Akademie einen Beweis Ihres Zutrauens in die Einsichten und<br />

^ Siehe Körte, F.A.Wolf Bd. 2 S. 113: Geiger, Berlin Bd. 2 »S. 403 f<br />

-<br />

Concept von Buttmann's Hand.

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