04.01.2013 Aufrufe

Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

748 <strong>Geschichte</strong> <strong>der</strong> Akademie unter Friedrich Wilhelm III. (1812—1840).<br />

Publicationen aufgenommen werden soll o<strong>der</strong> nicht. Dem Verfasser<br />

aber steht das Recht nicht zu, seine Abhandlung <strong>der</strong> Bekannt-<br />

von Seiten <strong>der</strong> Akademie zu entziehen. Nur über eine<br />

machung<br />

nicht aufgenommene Abhandlung hat er das volle Eigenthumsrecht.<br />

Aufgenommen in den Entwurf ist <strong>der</strong> neue Wahlmodus (^/i5 bez.<br />

9/, 6 Majorität, s. oben S. 743), ferner <strong>der</strong> Anspruch eines jeden<br />

ordentlichen Mitglieds auf ein Gehalt von 200 Thlr., »sobald eine<br />

solche Summe auf dem (lehaltstitel <strong>der</strong> Akademie disponibel wird«,<br />

und das Recht, an allen preussischen Universitäten Vorlesungen zu<br />

halten (s. oben S. 744).<br />

Dies sind die wesentlichen neuen Bestimmungen des Schleier-<br />

MACHER'schen Entwurfs'; sie sind mit sehr geringen Modificationen<br />

^ Die Ordnung für den Geldverwendungs-Ausschuss lautet:<br />

1. Es soll ein Ausschiiss sein, an welchen alle Anträge zai Vemvendung von<br />

Gel<strong>der</strong>n gelangen müssen.<br />

2. Vorschläge (A) zu Gehältern können von den Klassen und von einzelnen<br />

Älitglie<strong>der</strong>n an den Ausschuss gebracht werden.<br />

3. Wenn <strong>der</strong> Ausschuss einen Antrag <strong>der</strong> Art verwirft, so steht es <strong>der</strong> Klasse<br />

o<strong>der</strong> dem Individuum frei, an das Plenum <strong>der</strong> Akademie zu appelliren. Der Ausschuss<br />

trägt dem Plenum seine Gegengründe vor. Das Plenum entscheidet durch<br />

Ja o<strong>der</strong> Nein ohne Deliberation.<br />

4. Wenn <strong>der</strong> Ausschuss den Antrag genehmigt, so trägt<br />

er denselben mit<br />

seinen Gründen dem Plenum zur letzten Entscheidung vor; diese geschieht wie § 3.<br />

5. Was (B) die wissenschaftlichen Arbeiten und Unternehmungen betrifft, so<br />

kann <strong>der</strong> erste Antrag dazu nur in <strong>der</strong> Klasse geschehen.<br />

6. Hat die Klasse einen solchen Antrag verworfen , so hat es dabei sein Bewenden.<br />

Genehmigt ihn die Klasse, so bringt sie ihn an den Ausschuss. Genehmigt<br />

ihn dieser, so ist er bestimmt angenommen, und <strong>der</strong> Ausschuss giebt dem<br />

Plenum darüber einen schriftlichen Bericht, worin er die Gründe seines Entschlusses<br />

und namentlich darunter den Zustand <strong>der</strong> Kasse darlegt. \^ervvirft <strong>der</strong> Ausschuss<br />

den Antrag <strong>der</strong> Klasse, so hat diese das Recht, an das Plenum zu a2:)pelliren, und<br />

dasselbe entscheidet, wie in § 3 bestimmt worden.<br />

7. Der Ausschuss besteht aus 9 Mitglie<strong>der</strong>n, nämlich aus den 4 Secretaren,<br />

aus zweien Mitglie<strong>der</strong>n einer jeden Klasse, welche diese durch eine Abstimmung<br />

erwählt, an welcher wenigstens zwei Dritttheile ihrer Mitglie<strong>der</strong> Theil nehmen, und<br />

zwar so, dass allemal das eine mit <strong>der</strong> einen, das an<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en von den<br />

in <strong>der</strong> Klasse vereinigten Wissenschaften sich vorzüglich beschäftigt. Das 9. Mit-<br />

glied<br />

wählt das Plenum abwechselnd aus einer von beiden Klassen.<br />

8. Jede Klasse wählt überdies zwei Stellvertreter ihrer oi'dentlichen Mitglie<strong>der</strong><br />

des Geldverwendungs -Ausschusses ihrer Klasse, welche dieselben nöthigen Falls<br />

vertreten, nach <strong>der</strong>selben Regel wie die Mitglie<strong>der</strong> selbst.<br />

9. Jedes Jahr wei'den die 5 Mitglie<strong>der</strong>, sowie die Stellvertreter neu gewählt,<br />

doch kömien die abgehenden wie<strong>der</strong>gewählt werden.<br />

10. Der Ausschuss entscheidet nur. durch mündliche Berathung.<br />

11. Ein Beschluss ist gültig, wenn von 8 o<strong>der</strong> 9 anwesenden Mitglie<strong>der</strong>n 6,<br />

von 7 anwesenden aber 5 demselben beigetreten sind. Bei einer geringeren Anzahl<br />

von Anwesenden kann die Versammhum- nichts beschliessen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!