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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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1006 Zur <strong>Geschichte</strong> <strong>der</strong> Akademie in den Jahren 1860-1899.<br />

beiten <strong>der</strong> Akademiker und die Beschlüsse <strong>der</strong> Akademie bereits nach<br />

aclit Tagen <strong>der</strong> wissenscliaftlichen Welt mittheilen zu können\ Sechs-<br />

tens endlich erhielt <strong>der</strong> Paragraph<br />

nehmungen nun folgende Fassung":<br />

über die wissenschaftlichen Unter-<br />

Die Akademie hat ihrer im § i angegebenen Bestimmung zufolge^<br />

wissenschaftliche Unternehmungen ihrer Mitglie<strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Gelehrter<br />

zu fördei-n, inson<strong>der</strong>heit solche, für welche die gemeinsame Thätigkeit<br />

verschiedener Gelehrter nöthig ei-scheint, sowie solche, welche durch<br />

ihren Umfang, ihre Dauer o<strong>der</strong> ihre Kostspieligkeit das Eintreten <strong>der</strong><br />

Akademie erfor<strong>der</strong>n. Ferner gehört es gemäss <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Akademie<br />

zu ihren Aufgaben, rein wissenschaftlichen Zwecken gewidmete<br />

Stiftungen zu verwalten o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong>en Verwaltung mitzuwirken . sowie<br />

endlich durch Ertheilung von Preisen Forschungen auf bestimmten Ge-<br />

bieten anzuregen o<strong>der</strong> zu begünstigen*.<br />

Diese Fassung reicht noch nicht aus; es wird vor allem dieser Paragraph<br />

sein, den die fortschreitende Entwicklung <strong>der</strong> Akademie ausgestalten<br />

muss. Die übrigen Bestimmungen des neuen Statuts % welche<br />

von den älteren abweichen, haben keine allgemeinere Bedeutung und<br />

dürfen hier unerwähnt bleiben^.<br />

^<br />

Seit dem Jahre 1882 erscheinen diese Sitzungsberichte.<br />

^<br />

Vergl. den § 62 des Statuts von 1838.<br />

^ Der I<br />

§<br />

lautet: »Unsere Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften ist eine Gesellschaft<br />

von Gelehrten, welche zur För<strong>der</strong>ung und Erweiterung <strong>der</strong> allgemeinen Wissen-<br />

schaften ohne einen bestimmten Lehrzweck eingesetzt ist«.<br />

*<br />

Preisaufgaben sind wie bisher in den Jahren 1860 — 1899 gestellt worden;<br />

s. eine Übersicht über dieselben im Urkundenband Nr. 229. Zu den Stiftungen<br />

traten in dem Jahre 1874 bez. 1880 zwei neue. Frau Wittwe Charlotte Stikpel<br />

geb. Freiin von Hopffgarten errichtete testamentarisch bei <strong>der</strong> Akademie die<br />

«Charlotten -Stiftung« zur För<strong>der</strong>ung junger, dem Deutschen Reiche angehöriger<br />

Philologen, welche die Universitätsstudien vollendet haben, aber zur Zeit noch ohne<br />

feste amtliche Anstellung sind. Auf Grund eines Concurrenzthemas aus dem Ge-<br />

biete <strong>der</strong> Philologie soll alle vier Jahre dem Befähigtsten ein Stipendium auf die<br />

Dauer von vier Jahren aus den Zinsen des loooo Tlilr. betragenden Stiftungscapitals<br />

ertheilt werden. Die Stiftung trat im Jahre 1874 in Kraft. — Im Jahre 1880 trat<br />

die "DiEz- Stiftimg« zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> romanischen Sprachwissenschaft in's Leben.<br />

Ihren Vorstand bilden sieben Gelehrte, von denen fünf durch die Berliner Akademie,<br />

je einer von <strong>der</strong> Wiener und <strong>der</strong> Accademia de' Lincei ernannt werden. Von den<br />

durch die Berliner Akademie ernannten Mitglie<strong>der</strong>n müssen ihr zwei als oi"dentliche<br />

Mitglie<strong>der</strong> angehören und eines aus <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Gelehrten eines Landes<br />

romanischer Zunge entnommen sein. Der Zinsertrag <strong>der</strong> Stiftimg wird im Maximal-<br />

betrag von 2000 Mark zunächst dazu verwandt, hervorragende Publicationen aus<br />

dem Gebiete <strong>der</strong> romanischen Philologie zu pi^ämiiren, eventuell die besten Lö-<br />

sungen zu stellen<strong>der</strong> Preisaufgaben aus demselben Gebiete zu krönen. Siehe die Statuten<br />

<strong>der</strong> beiden Stiftungen im Urkundenband Nr. 230 und 231.<br />

' Siehe den Abdruck im Urkundenband Nr. 232. Die "Reglenientarischen Be-<br />

stimmungen« sind nicht mit aufgenouunen.<br />

"^ Bemerkt sei, dass das neue Statut das Gehalt <strong>der</strong> ordentlichen Akademiker<br />

auf 900 (gegen 600) Mai-k. das <strong>der</strong> Secretare auf 1800 Mark festsetzt, und dass<br />

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