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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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Das neue Statut (1838). 783<br />

Mitteln aucli solche Arbeiten , welche entwe<strong>der</strong> das gemeinsame Zusammenwirken<br />

mehrerer Gelehrter erfor<strong>der</strong>n, o<strong>der</strong> durch Umfang<br />

und Kostenaufwand die Kräfte Einzelner übersteigen, o<strong>der</strong> einer so<br />

lange fortgesetzten Anstrengung bedürfen, dass sie nur von einem<br />

dauernden Verein ausgeführt werden können«. Damit sind grosse<br />

Unternehmungen dauernd in den Kreis <strong>der</strong> Bethätigung <strong>der</strong> Aka-<br />

demie eingeführt. Dementsprechend heisst es in § 84:<br />

Es ist in Rücksicht auf dauernde wissenschaftliche Zwecke und Unter-<br />

nehmungen <strong>der</strong> Akademie (§ 62) verstattet, ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

Akademie o<strong>der</strong> in Berlin ansässigen Personen, welche <strong>der</strong> Akademie fremd<br />

sind, für bestimmte fortdauernde und ununterbrochene wissenschaftliche<br />

Leistungen, namentlich physikalische Beobachtungen und historisch -philologische<br />

Sammlungen, <strong>der</strong>en fortdauernde Bekanntmachung von <strong>der</strong> Akademie<br />

beschlossen worden, fortdauernde fixirte Remunerationen bis zur Höhe<br />

von jährlich 200 Thlr. zu geben, wovon jedoch nicht, wie bei den Gehalten,<br />

jede <strong>der</strong> beiden Klassen sind höchstens<br />

ein Gnadenjahr stattfindet. . . . Für<br />

zwei solcher remunerirter Stellen zulässig.<br />

Damit ist, wenn auch noch in bescheidenen Grenzen und unsicher,<br />

die Stellung von Akademie -Adjuncten geschaffen, doch ist <strong>der</strong> Name<br />

vermieden.<br />

In § 74 wird festgestellt, dass das Einkommen <strong>der</strong> Akademie<br />

ausser dem Ertrage ihres Vermögens, aus dem Dotations- Fonds von<br />

20743 Thlr. besteht, »welcher ihr gegen Einziehung ihrer früheren<br />

Einkünfte aus den von Uns mittelst Cabinetsordre vom 16. August<br />

1809 au.'^gesetzten Fonds für die wissenschaftlichen Anstalten zu<br />

Berlin verliehen worden ist«. Das Einkommen <strong>der</strong> Akademie war<br />

seit dem Jahre 1809 nicht erhöht worden; trotzdem machte sie<br />

»Ersparnisse«. Genaue Bestimmungen über die Geldverw^endung<br />

und den Geldverwendungs-Ausschuss schliessen die Statuten ab. —<br />

Die Akademie besass nun eine Verfassungs- und Geschäfts-<br />

ordnung, die aus langer Erfahrung hervorgegangen war, an <strong>der</strong>en<br />

Begründung und Verbesserung successive die beiden Humboldt, Nie-<br />

BUHR, Uhden, Sciileiermacher, Böckh und Encke gearbeitet hatten.<br />

Aber Wilhelm von Humboldt, Uhden und Schleiermacher haben sie<br />

nicht mehr erlebt, und auch die beiden Veteranen Hufeland (gest.<br />

25. August 1836) und Hirt (gest. 29. Juni 1837) starben, bevor<br />

das neue Statut in Kraft getreten war.<br />

Die dreizehn neuen Mitglie<strong>der</strong>, die in den sechs letzten Jahren<br />

<strong>der</strong> Regierung Friedrich Wilhelm's III. gewählt worden sind , haben<br />

die Akademie durch die Mannigfaltigkeit <strong>der</strong> wissenschaftlichen In-<br />

teressen, die sie vertraten, in beson<strong>der</strong>em Maasse bereichert. Das<br />

gilt beson<strong>der</strong>s von <strong>der</strong> physikalisch - mathematischen Klasse. In

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