Quantitativer Nachweis von Lawsonia intracellularis mittels real-time ...
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Literaturübersicht<br />
2.8 Validierung <strong>von</strong> diagnostischen Tests<br />
Zur Validierung <strong>von</strong> analytischen und/oder diagnostischen Testverfahren stehen<br />
diverse Richtlinien und/oder Guidelines zur Verfügung, die die Mindestanforderungen<br />
an eine Validierung charakterisieren. Diese Guidelines sind <strong>von</strong> verschiedenen<br />
Einrichtungen erarbeitet worden (The European Agency for the Evaluation of<br />
Medicinal Products (EMEA), Office International des Épizooties (OIE), Staatliche<br />
Akkreditierungsstelle Hannover (AKS)). Eine geeignete Validierung ist notwendig, um<br />
die diagnostischen Fähigkeiten eines entwickelten Testes für die entsprechende<br />
Fragestellung beschreiben zu können und um sicherzustellen, dass die<br />
Testergebnisse mit dem tatsächlichen Status einer Probe übereinstimmen. Eine<br />
weitere Notwendigkeit der Testvalidierung stützt sich auf Vorderungen zur<br />
Qualitätssicherung und -kontrolle (ANON. 1998a, ANON. 1998b, ANON. 2004a). In<br />
der molekularbiologischen Diagnostik wird zur Qualitätssicherung die Verwendung<br />
<strong>von</strong> positiven und negativen Präparationskontrollen sowie <strong>von</strong> Inhibitionskontrollen<br />
erwartet. Eine Inhibition muss durch eine externe oder interne Amplifikationskontrolle<br />
ausgeschlossen oder über geeignete Präparationen zur Entfernung <strong>von</strong> Inhibitoren<br />
verhindert werden. Ausgenommen sind Probenmatrices oder Verfahren, bei denen<br />
eine Inhibition durch andere geeignete Maßnahmen ausgeschlossen werden kann<br />
(ANON. 2005b). Neben den Hinweisen zur Ermittlung <strong>von</strong> Spezifität, Präzision,<br />
Detektions- und Quantifizierungsgrenze, Linearität, Messbereich und Robustheit<br />
werden in den Richtlinien auch Empfehlungen zur Durchführung einer Validierung<br />
abgegeben. Darüber hinaus werden die Überprüfung der Wiederfindungsrate sowie<br />
der Messunsicherheit erwartet (ANON. 1998a, ANON. 1998b, ANON. 2004a,<br />
WELLMITZ u. GLUSCHKE 2004). Für bioanalytische Verfahren sind Grenzwerte,<br />
innerhalb derer ein Parameter als valide gilt, kaum beschrieben. Der Parameter<br />
Präzision soll eine relative Standardabweichung <strong>von</strong> maximal 15 % für Werte<br />
oberhalb des unteren Quantifizierungslimits nicht überschreiten (ANON. 2001). An<br />
anderer Stelle wird für den gleichen Parameter ein Grenzwert <strong>von</strong> 20 % empfohlen.<br />
Eine Abweichung der Messwerte <strong>von</strong> >30 % der relativen Standardabweichung wird<br />
dann erst als erhöht betrachtet (ANON. 2004a).<br />
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