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DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...

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Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />

Beispiel 2 (jeweils maximale Berücksichtigung des möglichen Freibetrags)<br />

Beschäftigungsverhältnis vom 01.01.2005 an gegen ein Arbeitsentgelt von 3.100 EUR<br />

Entgeltumwandlung (Pensionskasse) von mtl. 220 EUR<br />

Maximaler Freibetrag: 4 v.H. von 63.000 EUR = 2.520 EUR<br />

Arbeitsentgelt i.S. der Sozialversicherung in den Monaten:<br />

Januar bis November 2006<br />

mtl. 3.100 EUR – 220 EUR (Entgeltumwandlung = Freibetrag)<br />

(verbrauchter Freibetrag insgesamt: 220 EUR x 11 Monate = 2.420 EUR, verbleibender<br />

Freibetrag 100 EUR)<br />

2.880 EUR<br />

Dezember 2006<br />

3.100 EUR – 220 EUR (Entgeltumwandlung) es steht nur noch ein Freibetrag von<br />

100 EUR zur Verfügung, also = 3.000 EUR<br />

Wurde der Jahresfreibetrag nach § 3 Nr. 63 EStG monatlich nur mit 1/12 berücksichtigt und bestand<br />

die Beschäftigung nicht im ganzen Jahr, weil die Beschäftigung unterjährig aufgenommen oder beendet<br />

wurde, muss der Freibetrag dennoch in voller Höhe in Anspruch genommen werden.<br />

Stellt der Arbeitgeber vor der Übermittlung oder Erteilung der Lohnsteuerbescheinigung fest, dass die<br />

Steuerfreiheit durch die monatlichen Teilbeträge nicht in vollem Umfang ausgeschöpft worden ist,<br />

muss eine ggf. vorgenommene Besteuerung (pauschal oder individuell) der Beiträge rückgängig gemacht<br />

werden.<br />

Beispiel 3 (monatlich gleich bleibende Berücksichtigung des Freibetrags, unvorhergesehenes<br />

Beschäftigungsende am 30.09.2006)<br />

Beschäftigungsverhältnis vom 01.01.2006 an gegen ein Arbeitsentgelt von 3.100 EUR<br />

Entgeltumwandlung (Pensionskasse) von mtl. 220 EUR<br />

Laufendes Arbeitsentgelt nach Entgeltumwandlung 2.880 EUR<br />

4 v.H. von 63.000 EUR = 2.520 EUR : 12 = 210 EUR<br />

Sozialversicherungspflichtiger Betrag der Entgeltumwandlung<br />

(220 EUR – 210 EUR)<br />

10 EUR<br />

Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt 2.890 EUR<br />

Steuerrechtliche Rückrechnung für die Monate Januar bis August 2006<br />

Da die Steuerfreiheit im Rahmen der monatlichen Freibeträge beim Ausscheiden<br />

nicht in vollem Umfang ausgeschöpft worden ist, muss die vorgenommene Besteuerung<br />

der Beiträge rückgängig gemacht werden. Auf Grund des in der Sozialversicherung<br />

bestehenden Grundsatzes, dass in abgewickelte Sozialversicherungsverhältnisse<br />

nicht eingegriffen werden darf, ist die steuerliche Rückabwicklung<br />

für die Sozialversicherung nicht maßgebend.<br />

September 2006<br />

SozialversicherungspflichtigesArbeitsentgelt<br />

3.100 EUR - 220 EUR (Entgeltumwandlung) = 2.880 EUR<br />

Copyright by <strong>DATAKONTEXT</strong>-<strong>FACHVERLAG</strong> <strong>GmbH</strong>, Frechen<br />

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