DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...
DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...
DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />
Beispiel 2 (jeweils maximale Berücksichtigung des möglichen Freibetrags)<br />
Beschäftigungsverhältnis vom 01.01.2005 an gegen ein Arbeitsentgelt von 3.100 EUR<br />
Entgeltumwandlung (Pensionskasse) von mtl. 220 EUR<br />
Maximaler Freibetrag: 4 v.H. von 63.000 EUR = 2.520 EUR<br />
Arbeitsentgelt i.S. der Sozialversicherung in den Monaten:<br />
Januar bis November 2006<br />
mtl. 3.100 EUR – 220 EUR (Entgeltumwandlung = Freibetrag)<br />
(verbrauchter Freibetrag insgesamt: 220 EUR x 11 Monate = 2.420 EUR, verbleibender<br />
Freibetrag 100 EUR)<br />
2.880 EUR<br />
Dezember 2006<br />
3.100 EUR – 220 EUR (Entgeltumwandlung) es steht nur noch ein Freibetrag von<br />
100 EUR zur Verfügung, also = 3.000 EUR<br />
Wurde der Jahresfreibetrag nach § 3 Nr. 63 EStG monatlich nur mit 1/12 berücksichtigt und bestand<br />
die Beschäftigung nicht im ganzen Jahr, weil die Beschäftigung unterjährig aufgenommen oder beendet<br />
wurde, muss der Freibetrag dennoch in voller Höhe in Anspruch genommen werden.<br />
Stellt der Arbeitgeber vor der Übermittlung oder Erteilung der Lohnsteuerbescheinigung fest, dass die<br />
Steuerfreiheit durch die monatlichen Teilbeträge nicht in vollem Umfang ausgeschöpft worden ist,<br />
muss eine ggf. vorgenommene Besteuerung (pauschal oder individuell) der Beiträge rückgängig gemacht<br />
werden.<br />
Beispiel 3 (monatlich gleich bleibende Berücksichtigung des Freibetrags, unvorhergesehenes<br />
Beschäftigungsende am 30.09.2006)<br />
Beschäftigungsverhältnis vom 01.01.2006 an gegen ein Arbeitsentgelt von 3.100 EUR<br />
Entgeltumwandlung (Pensionskasse) von mtl. 220 EUR<br />
Laufendes Arbeitsentgelt nach Entgeltumwandlung 2.880 EUR<br />
4 v.H. von 63.000 EUR = 2.520 EUR : 12 = 210 EUR<br />
Sozialversicherungspflichtiger Betrag der Entgeltumwandlung<br />
(220 EUR – 210 EUR)<br />
10 EUR<br />
Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt 2.890 EUR<br />
Steuerrechtliche Rückrechnung für die Monate Januar bis August 2006<br />
Da die Steuerfreiheit im Rahmen der monatlichen Freibeträge beim Ausscheiden<br />
nicht in vollem Umfang ausgeschöpft worden ist, muss die vorgenommene Besteuerung<br />
der Beiträge rückgängig gemacht werden. Auf Grund des in der Sozialversicherung<br />
bestehenden Grundsatzes, dass in abgewickelte Sozialversicherungsverhältnisse<br />
nicht eingegriffen werden darf, ist die steuerliche Rückabwicklung<br />
für die Sozialversicherung nicht maßgebend.<br />
September 2006<br />
SozialversicherungspflichtigesArbeitsentgelt<br />
3.100 EUR - 220 EUR (Entgeltumwandlung) = 2.880 EUR<br />
Copyright by <strong>DATAKONTEXT</strong>-<strong>FACHVERLAG</strong> <strong>GmbH</strong>, Frechen<br />
113