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DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...

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Beispiel 1:<br />

In der Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten ist geregelt, dass ein Anspruch auf Auszahlung des<br />

Wertguthabens (außer von Freistellungen von der Arbeit) ausgeschlossen ist, soweit das Wertguthaben<br />

den Betrag von 250 Stunden überschreitet. Für Freistellungsphasen steht dieses Wertguthaben<br />

allerdings noch zur Verfügung.<br />

Der Arbeitnehmer hat ein Wertguthaben von insgesamt 400 Stunden<br />

Der Anspruch auf Auszahlung des Wertguthabens nicht für eine Freistellung von der Arbeit (Störfall)<br />

ist auf 250 Stunden begrenzt. Deshalb ist keine SV-Luft zu bilden, obwohl der Arbeitnehmer über ein<br />

Wertguthaben verfügt, das die Grenze von 250 Stunden übersteigt.<br />

Beispiel 2:<br />

In der Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten ist geregelt, dass das Wertguthaben ausschließlich für<br />

Freistellungsphasen verwendet werden kann. Die Auszahlung des Wertguthabens nicht für eine Freistellung<br />

von der Arbeit (Störfall) ist ausgeschlossen.<br />

Der Arbeitnehmer hat ein Wertguthaben von insgesamt 400 Stunden<br />

Weil das Wertguthaben nur für Freistellungsphasen und nicht anderweitig (Auszahlung als Störfall) in<br />

Anspruch genommen werden kann, braucht in diesem Arbeitszeitmodell keine SV-Luft gebildet zu<br />

werden<br />

Solange eine Freistellunge aus einem Wertguthaben finanziert wird, das bis zum 31. Dezember 2000<br />

erzielt wurde, gilt diese Freistellung als Arbeitsphase, ohne Auswirkung auf die SV-Luftbildung. Die<br />

SV-Luft ist daher weiter zu bilden und zwar selbst dann, wenn ein ganzer Monat Freistellung aufgrund<br />

eines solchen „Alt-Wertguthabens“ erfolgt.<br />

1.2.1.7 Darstellung des Wertguthabens in der Freistellungsphase<br />

Die Differenz zwischen dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt und der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze<br />

(SV-Luft) zur Feststellung des im ”Störfall” beitragspflichtigen Teils des Wertguthabens<br />

ist nur in der Arbeitsphase zu ermitteln. In Zeiten einer ganztägigen Freistellung von der Arbeit, mit<br />

Zahlung von Arbeitsentgelt aus dem Wertguthaben, sind diese Differenzen nicht zu bilden.<br />

Das für eine Freistellungsphase ausgezahlte Wertguthaben verringert in der unter 1.2.1.5 beschriebenen<br />

Variante A die SV-Luft soweit die SV-Luft hierdurch nicht niedriger als der Gesamtbetrag des<br />

verbleibenden Wertguthabens wird.<br />

Beispiel (Geldwertguthaben):<br />

Wertguthaben 10.000 EUR<br />

SV-Luft<br />

- Krankenversicherung/Pflegeversicherung 6.000 EUR<br />

- Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung 8.000 EUR<br />

Verwendetes Wertguthaben für eine Freistellung 3.000 EUR<br />

Werte nach der Freistellung:<br />

Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />

Wertguthaben (10.000 EUR ./. 3.000 EUR) 7.000 EUR<br />

SV-Luft:<br />

- Krankenversicherung/Pflegeversicherung 6.000 EUR<br />

- Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung 7.000 EUR<br />

Copyright by <strong>DATAKONTEXT</strong>-<strong>FACHVERLAG</strong> <strong>GmbH</strong>, Frechen<br />

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