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DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...

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Der Arbeitnehmer trägt die Beiträge stets aus<br />

Gesamtbeitrag aus der Bemessungsgrundlage<br />

./. Arbeitgeberanteil<br />

+ der von ihm zu zahlenden zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (siehe unter<br />

3.1 und 3.2).<br />

Der Beitrag ist nach den Bestimmungen der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) getrennt für jeden<br />

Versicherungszweig zu berechnen. Der Einfachheit halber wurde aber in den nachstehenden Beispielen<br />

von einer Gesamtbeitragsberechnung für alle Versicherungszweige ausgegangen.<br />

Beispiel 1 mit zusätzlichen Beiträgen zur Pflegeversicherung:<br />

Ein Arbeitnehmer (ohne Kind) hat ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von 600 EUR.<br />

600 EUR x 1,2327 ./. 186,16 EUR = 553,46 EUR<br />

Berechnung des Gesamtbeitrags:<br />

Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />

Beitragssatz zur Krankenversicherung (individueller Beitragssatz) 13,4 v.H.<br />

Beitragssatz zur Rentenversicherung: 19,9 v.H.<br />

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 4,2 v.H.<br />

Beitragssatz zur Pflegeversicherung 1,7 v.H.<br />

39,2 v.H.<br />

39,2 v.H. : 2 = 19,6 v.H.<br />

553,46 EUR x 19,6 v.H. = 108,48 EUR<br />

108,48 EUR x 2 = 216,96 EUR<br />

./. Arbeitgeberanteil (AE x IndivGesSVBeitrSatz) = 19,6 v.H.<br />

2<br />

600 EUR x 19,6 v.H. = 117,60 EUR<br />

= Arbeitnehmeranteil 99,36 EUR<br />

+ zusätzliche Beiträge zur Krankenversicherung<br />

(= 0,90 v.H. aus 553,46 EUR 4,98 EUR<br />

+ zusätzliche Beiträge zur Pflegeversicherung<br />

(= 0,25 v.H. aus 553,46 EUR) 1,38 EUR<br />

Arbeitnehmer-Anteil insgesamt 105,72 EUR<br />

Bei Beschäftigungen mit Arbeitsentgelten außerhalb der Gleitzone (z.B. schwankendes Arbeitsentgelt),<br />

in denen zwar das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt, das tatsächliche<br />

monatliche Arbeitsentgelt jedoch die Gleitzonengrenzen über- oder unterschreitet, kann die<br />

für die Beitragsberechnung zu ermittelnde beitragspflichtige Einnahme nicht nach den o.a. Formeln<br />

berechnet werden. In diesen Fällen ist in den Monaten, in denen das Arbeitsentgelt die untere Gleitzonengrenze<br />

von 400,01 EUR unterschreitet, für die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme<br />

das beitragspflichtige Arbeitsentgelt mit dem Faktor F zu multiplizieren:<br />

tatsächliches Arbeitsentgelt x 0,7673 = beitragspflichtige Einnahme<br />

Beispiel 2 mit zusätzlichen Beiträgen zur Pflegeversicherung:<br />

Beschäftigung vom 01.01.2007 bis 31.12.2007<br />

mtl. Arbeitsentgelt 380,00 EUR<br />

Weihnachtsgeld im Dezember 500,00 EUR<br />

Zeitraum 01.01.-30.11.2007<br />

beitragspflichtige Einnahme = 380 x 0,7673 = 291,57 EUR<br />

Copyright by <strong>DATAKONTEXT</strong>-<strong>FACHVERLAG</strong> <strong>GmbH</strong>, Frechen<br />

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