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DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...

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Pensionskasse und<br />

Pensionsfonds,<br />

(Alt- und Neuzusage)<br />

Direktversicherung<br />

(Neuverträge)<br />

lt. § 3 Nr. 63 EStG<br />

Direktzusage<br />

und/oder<br />

Unterstützungskasse<br />

(§ 11 EStG)<br />

Insgesamt 4 % der BBG<br />

RV steuerfrei,<br />

2005 = 2.496 EUR<br />

2006 = 2.520 EUR<br />

2007 = 2.520 EUR<br />

plus1.800 EUR<br />

Unbegrenzt steuerfrei<br />

(BMF-Schreiben vom<br />

04.02.2000 und<br />

16.01.2001)<br />

Insgesamt 4 % der<br />

BBG RV,<br />

2005 = 2.496 EUR<br />

2006 = 2.520 EUR<br />

2007 = 2.520 EUR<br />

Unbegrenzt sozialversicherungsfrei<br />

Insges. 4 % der BBG RV,<br />

(§ 2 Abs. 2 Nr. 5 ArEV)<br />

2005 = 2.496 EUR<br />

2006 = 2.520 EUR<br />

2007 = 2.520 EUR<br />

Insges. 4 % der BBG RV,<br />

(§14 Abs.1 S.2 SGB IV<br />

i.V.m. $ 115SGB IV)<br />

2005 = 2.496 EUR<br />

2006 = 2.520 EUR<br />

2007 = 2.520 EUR<br />

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben unter dem 21. Dezember 2004 ihr gemeinsames<br />

Rundschreiben zu Entgeltumwandlungen zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen<br />

Altersvorsorge veröffentlicht (siehe unter www.vdak-aev.de)<br />

2.5 Pauschalbesteuerte Bezüge<br />

2.5.1 Zeitpunkt einer Pauschalbesteuerung<br />

Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />

Nach den Bestimmungen der ArEV (ab 1. Januar 2007 Sozialversicherungsentgeltverordnung –<br />

SvEV), ab 1. Januar 2007 der Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV, sind die dort angeführten<br />

pauschalbesteuerten Bezüge unter gewissen Umständen dem Arbeitsentgelt nicht hinzuzurechnen<br />

und damit beitragsfrei, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz erhebt.<br />

§ 2 Abs. 1 Satz 1 ArEV in der Fassung von Artikel 2 Nr.1 Buchst. a) der Verordnung zur Änderung<br />

der Sachbezugsverordnung und der Arbeitsentgeltverordnung stellt durch die Formulierung ”...<br />

erheben kann ...” klar, dass es für die Nichthinzurechnung zum Arbeitsentgelt nur auf die Möglichkeit<br />

einer Pauschalbesteuerung, nicht aber auf den Zeitpunkt ihrer Durchführung und auch nicht auf den<br />

Zeitpunkt der Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags nach § 23 Abs. 1 SGB IV ankommt.<br />

Der Sachverhalt, dass für die Nichthinzurechnung zum Arbeitsentgelt die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung<br />

ausreicht, ist für die in § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG genannten sonstigen Bezüge, soweit<br />

sie nicht einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind, die in § 40 Abs. 2 EStG genannten Einnahmen und<br />

für die in § 40b EStG aufgeführten Zukunftsicherungsleistungen von Bedeutung.<br />

Ist im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt, dass die Durchführung der Pauschalbesteuerung auf<br />

geringere Werte als die steuerlichen Höchstgrenzen beschränkt ist, können die pauschalbesteuerbaren<br />

Bezüge auch nur in Höhe dieser tarif- oder arbeitsvertraglichen Grenzwerte beitragsfrei belassen<br />

werden. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass bei Beträgen, die die tariflichen oder arbeitsvertraglichen<br />

Grenzwerte überschreiten, das Regelbesteuerungsverfahren durchzuführen ist und deshalb Beitragspflicht<br />

entsteht.<br />

Macht der Arbeitgeber nicht von der Pauschalbesteuerung Gebrauch und wird daraufhin das Regelbesteuerungsverfahren<br />

durchgeführt (§§ 39b, 39c oder 3<strong>9d</strong> EStG), sind die in § 2 Abs. 1 Satz 1 ArEV<br />

(ab 1. Januar 2007 Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) genannten Bezüge dem Arbeitsentgelt<br />

zuzurechnen und damit beitragspflichtig.<br />

2.5.2 Tragung der Pauschalsteuer durch den Arbeitnehmer<br />

Soweit die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz erhoben wird, ist der Arbeitgeber nach § 40 Abs.<br />

3 EStG allein Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt. Die in § 40 Abs. 3 EStG vorgeschriebene<br />

Übernahme der Steuerschuld durch den Arbeitgeber bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitgeber auch<br />

im arbeitsrechtlichen Innenverhältnis die pauschale Lohnsteuer tragen muss.<br />

Copyright by <strong>DATAKONTEXT</strong>-<strong>FACHVERLAG</strong> <strong>GmbH</strong>, Frechen<br />

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