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DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...

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eitgeber eine schriftliche Erklärung ab, dass sie vom Beginn der Beschäftigung an auf die Rentenversicherungsfreiheit<br />

verzichtet.<br />

Die Raumpflegerin ist in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung versicherungsfrei, weil<br />

das monatliche Arbeitsentgelt 400 EUR nicht übersteigt. Ein Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung<br />

fällt nicht an, weil die Raumpflegerin privat krankenversichert ist. In der Rentenversicherung besteht<br />

durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit vom Beginn der Beschäftigung an Versicherungspflicht.<br />

Es sind folgende Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen:<br />

Arbeitgeber (15,0 v.H. von 200 EUR =) 30,00 EUR<br />

Arbeitnehmer ( 4,5 v.H. von 200 EUR =) 9,00 EUR<br />

Personengruppenschlüssel: 109<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 0 1 0 0<br />

Wird die Befreiung von der Rentenversicherungsfreiheit beantragt, sind volle Beiträge zur Rentenversicherung<br />

(19,9 v.H.) mindestens aus einem monatlichen Arbeitsentgelt von 155 EUR zu entrichten.<br />

Weil der Arbeitgeber die Beiträge (weiterhin) in Höhe von 15,0 v.H. (bei Beschäftigten in Privathaushalten<br />

in Höhe von 5 v.H.) zu tragen hat, beträgt der Beitragssatz des Arbeitnehmers in diesen Fällen,<br />

bei einem Arbeitsentgelt ab 155 EUR, 4,9 v.H. (bei Beschäftigten in Privathaushalten 14,9 v.H.). Bei<br />

einem niedrigeren Arbeitsentgelt sind vom Arbeitnehmer zuzüglich auch noch die am Mindestbeitrag<br />

(19,9 v.H. aus 155 EUR) fehlenden Beitragsanteile aufzubringen.<br />

Beispiel 2:<br />

Eine privat krankenversicherte Raumpflegerin arbeitet in einem privaten Haushalt gegen ein monatliches<br />

Arbeitsentgelt von 90 EUR; sie hat auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet. Das Beschäftigungsverhältnis<br />

endet am 20.06.2007; für Juni 2007 erhält sie ein Arbeitsentgelt von 60 EUR.<br />

Für den Monat Juni 2007 ergibt sich für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge eine monatliche<br />

Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von (155 EUR x 20 : 30 =) 103,33 EUR, so dass der Mindestbeitrag<br />

20,56 EUR beträgt. Dieser Mindestbeitrag ist wie folgt aufzubringen:<br />

Mindestbeitrag (19,9 v.H. von 103,33 EUR =) 20,56 EUR<br />

./. Arbeitgeberbeitragsanteil ( 5,0 v.H. von 60,00 EUR =) 3,00 EUR<br />

Arbeitnehmerbeitragsanteil 17,56 EUR<br />

Personengruppenschlüssel: 109<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 0 1 0 0<br />

Beispiel 3:<br />

Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />

Eine privat krankenversicherte Raumpflegerin arbeitet gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 100<br />

EUR; sie hat auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet. Vom 19.07.2007 bis zum 22.08.2007<br />

nimmt die Raumpflegerin unbezahlten Urlaub und erzielt im Juli 2007 ein Arbeitsentgelt in Höhe von<br />

65 EUR und im August 2007 ein Arbeitsentgelt in Höhe von 25 EUR.<br />

Die monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Juli 2007 beträgt 155 EUR (30 SV-Tage);<br />

die Beiträge zur Rentenversicherung sind wie folgt aufzubringen:<br />

Mindestbeitrag (19,9 v.H. von 155,00 EUR =) 30,85 EUR<br />

./. Arbeitgeberbeitragsanteil (15,0 v.H. von 65,00 EUR = ) 9,75 EUR<br />

Arbeitnehmerbeitragsanteil 21,10 EUR<br />

Die monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für August 2007 beträgt 139,50 EUR (27 SV-<br />

Tage vom 01.08.2007 bis zum 18.08.2007 und vom 23.08.2007 bis zum 31.08.2007); die Beiträge zur<br />

Rentenversicherung sind wie folgt aufzubringen:<br />

Copyright by <strong>DATAKONTEXT</strong>-<strong>FACHVERLAG</strong> <strong>GmbH</strong>, Frechen<br />

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