DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...
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eitgeber eine schriftliche Erklärung ab, dass sie vom Beginn der Beschäftigung an auf die Rentenversicherungsfreiheit<br />
verzichtet.<br />
Die Raumpflegerin ist in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung versicherungsfrei, weil<br />
das monatliche Arbeitsentgelt 400 EUR nicht übersteigt. Ein Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung<br />
fällt nicht an, weil die Raumpflegerin privat krankenversichert ist. In der Rentenversicherung besteht<br />
durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit vom Beginn der Beschäftigung an Versicherungspflicht.<br />
Es sind folgende Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen:<br />
Arbeitgeber (15,0 v.H. von 200 EUR =) 30,00 EUR<br />
Arbeitnehmer ( 4,5 v.H. von 200 EUR =) 9,00 EUR<br />
Personengruppenschlüssel: 109<br />
Beitragsgruppenschlüssel: 0 1 0 0<br />
Wird die Befreiung von der Rentenversicherungsfreiheit beantragt, sind volle Beiträge zur Rentenversicherung<br />
(19,9 v.H.) mindestens aus einem monatlichen Arbeitsentgelt von 155 EUR zu entrichten.<br />
Weil der Arbeitgeber die Beiträge (weiterhin) in Höhe von 15,0 v.H. (bei Beschäftigten in Privathaushalten<br />
in Höhe von 5 v.H.) zu tragen hat, beträgt der Beitragssatz des Arbeitnehmers in diesen Fällen,<br />
bei einem Arbeitsentgelt ab 155 EUR, 4,9 v.H. (bei Beschäftigten in Privathaushalten 14,9 v.H.). Bei<br />
einem niedrigeren Arbeitsentgelt sind vom Arbeitnehmer zuzüglich auch noch die am Mindestbeitrag<br />
(19,9 v.H. aus 155 EUR) fehlenden Beitragsanteile aufzubringen.<br />
Beispiel 2:<br />
Eine privat krankenversicherte Raumpflegerin arbeitet in einem privaten Haushalt gegen ein monatliches<br />
Arbeitsentgelt von 90 EUR; sie hat auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet. Das Beschäftigungsverhältnis<br />
endet am 20.06.2007; für Juni 2007 erhält sie ein Arbeitsentgelt von 60 EUR.<br />
Für den Monat Juni 2007 ergibt sich für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge eine monatliche<br />
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von (155 EUR x 20 : 30 =) 103,33 EUR, so dass der Mindestbeitrag<br />
20,56 EUR beträgt. Dieser Mindestbeitrag ist wie folgt aufzubringen:<br />
Mindestbeitrag (19,9 v.H. von 103,33 EUR =) 20,56 EUR<br />
./. Arbeitgeberbeitragsanteil ( 5,0 v.H. von 60,00 EUR =) 3,00 EUR<br />
Arbeitnehmerbeitragsanteil 17,56 EUR<br />
Personengruppenschlüssel: 109<br />
Beitragsgruppenschlüssel: 0 1 0 0<br />
Beispiel 3:<br />
Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />
Eine privat krankenversicherte Raumpflegerin arbeitet gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 100<br />
EUR; sie hat auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet. Vom 19.07.2007 bis zum 22.08.2007<br />
nimmt die Raumpflegerin unbezahlten Urlaub und erzielt im Juli 2007 ein Arbeitsentgelt in Höhe von<br />
65 EUR und im August 2007 ein Arbeitsentgelt in Höhe von 25 EUR.<br />
Die monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Juli 2007 beträgt 155 EUR (30 SV-Tage);<br />
die Beiträge zur Rentenversicherung sind wie folgt aufzubringen:<br />
Mindestbeitrag (19,9 v.H. von 155,00 EUR =) 30,85 EUR<br />
./. Arbeitgeberbeitragsanteil (15,0 v.H. von 65,00 EUR = ) 9,75 EUR<br />
Arbeitnehmerbeitragsanteil 21,10 EUR<br />
Die monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für August 2007 beträgt 139,50 EUR (27 SV-<br />
Tage vom 01.08.2007 bis zum 18.08.2007 und vom 23.08.2007 bis zum 31.08.2007); die Beiträge zur<br />
Rentenversicherung sind wie folgt aufzubringen:<br />
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