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DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...

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Bei Wechsel von einem Wertguthaben, das im Beitrittsgebiet und einem Wertguthaben, das<br />

im übrigen Bundesgebiet erzielt wurde (siehe unter I., 1.2.2)<br />

Wechsel aus einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung in eine versicherungspflichtige<br />

Beschäftigung oder umgekehrt,<br />

Wechsel hinsichtlich der Abführung der freiwilligen Beiträge zur Krankenversicherung.<br />

Änderungen im Arbeitsverhältnis, die keine Auswirkungen auf die Beitragsgruppe des Versicherten<br />

haben, sind nicht zu melden, es sei denn im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung, bei Beschäftigungen<br />

im ”anderen Sozialversicherungsrechtskreis Deutschlands” (Rechtskreiswechsel) oder bei<br />

Eintritt von Altersteilzeitarbeit.<br />

Bei allen genannten Meldeanlässen wird die alte Beitragsgruppe mit einer Abmeldung abgemeldet<br />

und die neue Beitragsgruppe mit einer Anmeldung angemeldet. Beide Tatbestände in ein und demselben<br />

Datensatz zu melden, ist nicht zulässig.<br />

In die Abmeldung ist der Zeitraum des Kalenderjahres einzutragen, in dem die alte<br />

Beitragsgruppe gültig war. Als Grund der Abgabe ist die entsprechende Schlüsselzahl (siehe<br />

unter 2.2) einzusetzen. Das zu meldende Arbeitsentgelt darf die Beitragsbemessungsgrenze<br />

der Rentenversicherung nicht übersteigen.<br />

In die Anmeldung ist unter ”Beginn der Beschäftigung” der Tag einzusetzen, von dem an die<br />

neue Beitragsgruppe gilt. Als Grund der Abgabe ist die Schlüsselzahl (siehe unter 2.2) zu<br />

vermerken.<br />

Hinsichtlich der Abgabefristen gilt das unter An- und Abmeldung Gesagte (siehe unter 3.2 und 3.3).<br />

Wechsel der Krankenkasse<br />

Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />

Herr Konrad, geb. am 20.04.1962, ist seit dem 01.09.1991 bei der Firma Sauer in Dresden beschäftigt<br />

und Mitglied der Krankenkasse Y. Er ist versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung.<br />

Am 13.04.2007 kündigt er seine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse Y zum 30.06.2007 und<br />

beantragt die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse X zum 01.7.2007. Der Firma Sauer legt er am<br />

25.06.2007 eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse X vor.<br />

Abmeldung bei der Krankenkasse Y<br />

Personengruppenschlüssel: 101<br />

Grund der Abgabe: 31<br />

Beschäftigungszeit: von 01.01.2007 bis 30.06.2007<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 1111<br />

Anmeldung bei der Krankenkasse X<br />

Personengruppenschlüssel: 101<br />

Grund der Abgabe: 11<br />

Beschäftigungszeit: von 01.07.2007<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 1111<br />

Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

Herr Dietrich, geb. am 09.10.1953, ist seit 01.09.1985 bei der Firma Wolf in Köln beschäftigt und Mitglied<br />

der Krankenkasse X. Er ist versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. In<br />

Folge einer Gehaltserhöhung zum 01.07.2006 übersteigt sein Arbeitsentgelt die für das Kalenderjahr<br />

2006 geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze. Da sein Arbeitsentgelt zugleich auch über der für das Kalenderjahr<br />

2007 geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, scheidet er zum 31.12.2006 aus der<br />

Krankenversicherungspflicht aus (siehe aber Aussagen unter I., 2.1.3).<br />

Abmeldung bei der Krankenkasse X<br />

Personengruppenschlüssel: 101<br />

Grund der Abgabe: 32<br />

Beschäftigungszeit: von 01.01.2006 bis 31.12.2006<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 1211<br />

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