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DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...

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Gesamtsozialversicherungsbeitrag = 291,57 x 19,60 v.H.x 2 = 114,30 EUR<br />

./. AG-Beitragsanteil = 380,00 x 19,60 v.H. = 74,48 EUR<br />

AN-Beitragsanteil = 39,82 EUR<br />

+ zusätzliche Beiträge zur Krankenversicherung<br />

(0,90 v.H. aus 291,57 EUR) = 2,62 EUR<br />

+ zusätzliche Beiträge zur Pflegeversicherung<br />

(0,25 v.H. aus 291,57 EUR) = 0,73 EUR<br />

Arbeitnehmeranteil insgesamt = 43,17 EUR<br />

In Monaten des Überschreitens der oberen Gleitzonengrenze von 800 EUR hat die Beitragsberechnung<br />

nach den allgemeinen Regelungen zu erfolgen. Das heißt, der Beitragsberechnung ist das beitragspflichtige<br />

Arbeitsentgelt über 800 EUR als beitragspflichtige Einnahme zugrunde zulegen und der<br />

Beitrag vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich je zur Hälfte zu tragen.<br />

Zeitraum 01.12.-31.12.2007<br />

beitragspflichtige Einnahme = 380,00 + 500,00 = 880,00 EUR<br />

Gesamtsozialversicherungsbeitrag = 880,00 x 39,2 v.H. = 344,96 EUR<br />

./. AG-Beitragsanteil = 880,00 x 19,6 v.H. = 172,48 EUR<br />

AN-Beitragsanteil = 880,00 x 19,6 v.H. = 172,48 EUR<br />

+ zusätzliche Beiträge zur Krankenversicherung<br />

(0,90 v.H. aus 880,00 EUR) = 7,92 EUR<br />

+ zusätzliche Beiträge zur Pflegeversicherung<br />

(0,25 v.H. aus 880,00 EUR) = 2,20 EUR<br />

Arbeitnehmer-Anteil insgesamt = 182,60 EUR<br />

Sofern einem Arbeitnehmer, dessen regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt in die Gleitzone fällt,<br />

nur ein Teilarbeitsentgelt ausgezahlt wird (z. B. Beginn oder Ende der Beschäftigung im Laufe eines<br />

Monats), ist das Bemessungsentgelt dieses Monats auf den Teilzeitraum runterzurechnen. Dabei wird<br />

zunächst ausgehend vom vollen monatlichen Arbeitsentgelt das monatliche Bemessungsentgelt ermittelt<br />

und dieses anschließend auf den Teilzeitraum runtergerechnet.<br />

Beispiel 3:<br />

Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />

Ein Arbeitnehmer hat ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von 600 EUR. Im Zusammenhang<br />

mit einer Arbeitsunfähigkeit endet die Entgeltfortzahlung am 12.06.2007; das für die Zeit vom 1. bis<br />

zum 12.06.2007 gezahlte Arbeitsentgelt beträgt 240 EUR. Anschließend erhält der Arbeitnehmer bis<br />

zum 30.06.2007 Krankengeld.<br />

Ausgehend vom monatlichen Arbeitsentgelt (600 EUR) beträgt die monatliche Bemessungsgrundlage<br />

553,46 EUR (siehe Beispiel 1). Für die Zeit vom 1. bis zum 12.06.2007 (12 Tage) beträgt die Bemessungsgrundlage<br />

553,46 x 12 : 30 = 221,38 EUR.<br />

Nun ist ausgehend von 221,38 EUR die Beitragsberechnung und Beitragsverteilung vorzunehmen,<br />

wobei der Arbeitgeber seine Beiträge aus 240 EUR zu zahlen hat.<br />

Im Übrigen ist die Formel zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage immer anzuwenden,<br />

also auch dann, wenn für den Beschäftigten zu einem Versicherungszweig keine Beiträge zu zahlen<br />

sind (siehe Beispiel 2 zu 2.2.6.5).<br />

Ist der Beschäftigte über 65 Jahre alt und Bezieher einer Altersrente und demzufolge renten- und arbeitslosenversicherungsfrei<br />

(siehe unter I., 2.7 und 2.8) ist auf ihn die Gleitzonenregelung nur bezogen<br />

auf die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anzuwenden. Die Beiträge zur Renten- und<br />

Arbeitslosenversicherung (nur Arbeitgeberanteile) sind aus dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt<br />

zu berechnen.<br />

Copyright by <strong>DATAKONTEXT</strong>-<strong>FACHVERLAG</strong> <strong>GmbH</strong>, Frechen<br />

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