DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...
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Gesamtsozialversicherungsbeitrag = 291,57 x 19,60 v.H.x 2 = 114,30 EUR<br />
./. AG-Beitragsanteil = 380,00 x 19,60 v.H. = 74,48 EUR<br />
AN-Beitragsanteil = 39,82 EUR<br />
+ zusätzliche Beiträge zur Krankenversicherung<br />
(0,90 v.H. aus 291,57 EUR) = 2,62 EUR<br />
+ zusätzliche Beiträge zur Pflegeversicherung<br />
(0,25 v.H. aus 291,57 EUR) = 0,73 EUR<br />
Arbeitnehmeranteil insgesamt = 43,17 EUR<br />
In Monaten des Überschreitens der oberen Gleitzonengrenze von 800 EUR hat die Beitragsberechnung<br />
nach den allgemeinen Regelungen zu erfolgen. Das heißt, der Beitragsberechnung ist das beitragspflichtige<br />
Arbeitsentgelt über 800 EUR als beitragspflichtige Einnahme zugrunde zulegen und der<br />
Beitrag vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich je zur Hälfte zu tragen.<br />
Zeitraum 01.12.-31.12.2007<br />
beitragspflichtige Einnahme = 380,00 + 500,00 = 880,00 EUR<br />
Gesamtsozialversicherungsbeitrag = 880,00 x 39,2 v.H. = 344,96 EUR<br />
./. AG-Beitragsanteil = 880,00 x 19,6 v.H. = 172,48 EUR<br />
AN-Beitragsanteil = 880,00 x 19,6 v.H. = 172,48 EUR<br />
+ zusätzliche Beiträge zur Krankenversicherung<br />
(0,90 v.H. aus 880,00 EUR) = 7,92 EUR<br />
+ zusätzliche Beiträge zur Pflegeversicherung<br />
(0,25 v.H. aus 880,00 EUR) = 2,20 EUR<br />
Arbeitnehmer-Anteil insgesamt = 182,60 EUR<br />
Sofern einem Arbeitnehmer, dessen regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt in die Gleitzone fällt,<br />
nur ein Teilarbeitsentgelt ausgezahlt wird (z. B. Beginn oder Ende der Beschäftigung im Laufe eines<br />
Monats), ist das Bemessungsentgelt dieses Monats auf den Teilzeitraum runterzurechnen. Dabei wird<br />
zunächst ausgehend vom vollen monatlichen Arbeitsentgelt das monatliche Bemessungsentgelt ermittelt<br />
und dieses anschließend auf den Teilzeitraum runtergerechnet.<br />
Beispiel 3:<br />
Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />
Ein Arbeitnehmer hat ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von 600 EUR. Im Zusammenhang<br />
mit einer Arbeitsunfähigkeit endet die Entgeltfortzahlung am 12.06.2007; das für die Zeit vom 1. bis<br />
zum 12.06.2007 gezahlte Arbeitsentgelt beträgt 240 EUR. Anschließend erhält der Arbeitnehmer bis<br />
zum 30.06.2007 Krankengeld.<br />
Ausgehend vom monatlichen Arbeitsentgelt (600 EUR) beträgt die monatliche Bemessungsgrundlage<br />
553,46 EUR (siehe Beispiel 1). Für die Zeit vom 1. bis zum 12.06.2007 (12 Tage) beträgt die Bemessungsgrundlage<br />
553,46 x 12 : 30 = 221,38 EUR.<br />
Nun ist ausgehend von 221,38 EUR die Beitragsberechnung und Beitragsverteilung vorzunehmen,<br />
wobei der Arbeitgeber seine Beiträge aus 240 EUR zu zahlen hat.<br />
Im Übrigen ist die Formel zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage immer anzuwenden,<br />
also auch dann, wenn für den Beschäftigten zu einem Versicherungszweig keine Beiträge zu zahlen<br />
sind (siehe Beispiel 2 zu 2.2.6.5).<br />
Ist der Beschäftigte über 65 Jahre alt und Bezieher einer Altersrente und demzufolge renten- und arbeitslosenversicherungsfrei<br />
(siehe unter I., 2.7 und 2.8) ist auf ihn die Gleitzonenregelung nur bezogen<br />
auf die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anzuwenden. Die Beiträge zur Renten- und<br />
Arbeitslosenversicherung (nur Arbeitgeberanteile) sind aus dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt<br />
zu berechnen.<br />
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