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DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...

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Die Hälfte der ab August 2006 gezahlten Schmutzzulage wird ins Wertguthaben eingestellt.<br />

Ob die ab August 2006 gezahlte Schmutzzulage zum Regelarbeitsentgelt gehört, ist unter Betrachtung<br />

der jeweils letzten drei Abrechnungsmonate festzustellen. Daraus ergibt sich, dass<br />

- die im August 2006 gezahlte Schmutzzulage nicht zum Regelarbeitsentgelt zählt, weil sie in den<br />

zurückliegenden drei Monaten nicht regelmäßig gezahlt wurde.<br />

- die im September 2006 gezahlte Schmutzzulage zum Regelarbeitsentgelt zählt, weil sie in den<br />

zurückliegenden drei Monaten regelmäßig gezahlt wurde.<br />

- die im November 2006 gezahlte Schmutzzulage nicht zum Regelarbeitsentgelt zählt, weil sie in<br />

den zurückliegenden drei Monaten nicht regelmäßig gezahlt wurde.<br />

Sicher zu stellen ist, dass aus den ins Wertguthaben eingestellten Schmutzzulagen, die nicht zum<br />

Regelarbeitsentgelt gehören, auch in der Freistellungsphase keine zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung<br />

gezahlt werden. Werden die Schmutzzulagen aber während der Arbeitsphase voll ausgezahlt<br />

(keine Einstellung ins Wertguthaben), fallen im obigen Beispiel zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung<br />

auch auf die im September 2006 gezahlte Schmutzzulage nicht an.<br />

10.4 Sachbezüge<br />

10.4.1 Beginn der Altersteilzeitarbeit vor dem 01.07.2004<br />

Als laufendes Arbeitsentgelt, das den Arbeitnehmern auch während der Altersteilzeitarbeit weiter gewährt<br />

wird, kommen auch Sachbezüge (z.B. Pkw, Telefonnutzung, Werkswohnung) in Betracht. Für<br />

die Berechung des Unterschiedsbetrages für die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung sind<br />

diese Entgeltbestandteile sowohl bei der Ermittlung des bisherigen Arbeitsentgelts als auch bei der<br />

Ermittlung des Altersteilzeitarbeitsentgelts erhöhend zu berücksichtigen.<br />

Beispiel:<br />

Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />

Bisherige Arbeitszeit: Arbeitsentgelt 3.000 EUR<br />

Firmen-PKW (1 v.H. Steuer/Beitrag) 500 EUR<br />

3.500 EUR<br />

ins Wertguthaben eingestellt 1.500 EUR<br />

Altersteilzeitarbeit: Arbeitsentgelt 1.500 EUR<br />

Firmen-PKW (1 v.H. Steuer/Beitrag) 500 EUR<br />

2.000 EUR<br />

zusätzliche beitrags- 90 v.H. des bisherigen 2.700 EUR<br />

pflichtige Einnahme Arbeitsentgelts ohne PKW<br />

./. Arbeitsentgelt für<br />

Altersteilzeitarbeit 2.000 EUR<br />

1.700 EUR<br />

Sobald der Sachbezug entfällt (z.B. während der Freistellungsphase in einem Blockmodell), ist der<br />

maßgebende Wert sowohl bei dem bisherigen Arbeitsentgelt als auch beim Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit<br />

nicht mehr zu berücksichtigen. Im o.a. Beispiel würde der Unterschiedsbetrag dann<br />

1.200 EUR (90 v.H. von 3.000 DM = 2.700 EUR ./. 1.500 EUR) betragen.<br />

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