DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...
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Die Hälfte der ab August 2006 gezahlten Schmutzzulage wird ins Wertguthaben eingestellt.<br />
Ob die ab August 2006 gezahlte Schmutzzulage zum Regelarbeitsentgelt gehört, ist unter Betrachtung<br />
der jeweils letzten drei Abrechnungsmonate festzustellen. Daraus ergibt sich, dass<br />
- die im August 2006 gezahlte Schmutzzulage nicht zum Regelarbeitsentgelt zählt, weil sie in den<br />
zurückliegenden drei Monaten nicht regelmäßig gezahlt wurde.<br />
- die im September 2006 gezahlte Schmutzzulage zum Regelarbeitsentgelt zählt, weil sie in den<br />
zurückliegenden drei Monaten regelmäßig gezahlt wurde.<br />
- die im November 2006 gezahlte Schmutzzulage nicht zum Regelarbeitsentgelt zählt, weil sie in<br />
den zurückliegenden drei Monaten nicht regelmäßig gezahlt wurde.<br />
Sicher zu stellen ist, dass aus den ins Wertguthaben eingestellten Schmutzzulagen, die nicht zum<br />
Regelarbeitsentgelt gehören, auch in der Freistellungsphase keine zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung<br />
gezahlt werden. Werden die Schmutzzulagen aber während der Arbeitsphase voll ausgezahlt<br />
(keine Einstellung ins Wertguthaben), fallen im obigen Beispiel zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung<br />
auch auf die im September 2006 gezahlte Schmutzzulage nicht an.<br />
10.4 Sachbezüge<br />
10.4.1 Beginn der Altersteilzeitarbeit vor dem 01.07.2004<br />
Als laufendes Arbeitsentgelt, das den Arbeitnehmern auch während der Altersteilzeitarbeit weiter gewährt<br />
wird, kommen auch Sachbezüge (z.B. Pkw, Telefonnutzung, Werkswohnung) in Betracht. Für<br />
die Berechung des Unterschiedsbetrages für die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung sind<br />
diese Entgeltbestandteile sowohl bei der Ermittlung des bisherigen Arbeitsentgelts als auch bei der<br />
Ermittlung des Altersteilzeitarbeitsentgelts erhöhend zu berücksichtigen.<br />
Beispiel:<br />
Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />
Bisherige Arbeitszeit: Arbeitsentgelt 3.000 EUR<br />
Firmen-PKW (1 v.H. Steuer/Beitrag) 500 EUR<br />
3.500 EUR<br />
ins Wertguthaben eingestellt 1.500 EUR<br />
Altersteilzeitarbeit: Arbeitsentgelt 1.500 EUR<br />
Firmen-PKW (1 v.H. Steuer/Beitrag) 500 EUR<br />
2.000 EUR<br />
zusätzliche beitrags- 90 v.H. des bisherigen 2.700 EUR<br />
pflichtige Einnahme Arbeitsentgelts ohne PKW<br />
./. Arbeitsentgelt für<br />
Altersteilzeitarbeit 2.000 EUR<br />
1.700 EUR<br />
Sobald der Sachbezug entfällt (z.B. während der Freistellungsphase in einem Blockmodell), ist der<br />
maßgebende Wert sowohl bei dem bisherigen Arbeitsentgelt als auch beim Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit<br />
nicht mehr zu berücksichtigen. Im o.a. Beispiel würde der Unterschiedsbetrag dann<br />
1.200 EUR (90 v.H. von 3.000 DM = 2.700 EUR ./. 1.500 EUR) betragen.<br />
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