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DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...

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Werkstudenten<br />

Frau B. nimmt am 15.03.2007 während ihres Studiums eine Beschäftigung als Angestellte auf, in der<br />

sie bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.000 EUR<br />

verdient.<br />

Frau B. ist rentenversicherungspflichtig, weil sie keine geringfügige Beschäftigung ausübt. In den übrigen<br />

Sozialversicherungszweigen ist sie als Werkstudentin (20-Stunden-Theorie) versicherungsfrei. Ihr<br />

Arbeitgeber hat folgende Anmeldung abzugeben:<br />

Personengruppenschlüssel: 106<br />

Grund der Abgabe: 10<br />

Beschäftigungszeit: von 15.03.2007<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 0100<br />

Vor-Praktikanten<br />

Frau C. nimmt am 12.05.2007 vor ihrem Studium ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum<br />

auf. Da sie kein Arbeitsentgelt erhält, ist sie in diesem Praktikum als Angestellte versicherungspflichtig<br />

in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. In der Kranken- und Pflegeversicherung ist sie<br />

jedoch als Praktikantin (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V) zu versichern. Ihr Arbeitgeber hat folgende Anmeldung<br />

abzugeben:<br />

Personengruppenschlüssel: 105<br />

Grund der Abgabe: 10<br />

Beschäftigungszeit: von 12.05.2007<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 0110<br />

Hinweis: Bei Bezug von Arbeitsentgelt wäre der Personengruppenschlüssel "101" und der Beitragsgruppenschlüssel<br />

"1111" zu setzen.<br />

Nach-Praktikanten<br />

Frau D. nimmt am 12.09.2007 nach ihrem Studium ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum<br />

auf. Da sie Arbeitsentgelt erhält, ist sie in diesem Praktikum als Angestellte versicherungspflichtig<br />

und zwar in allen Zweigen der Sozialversicherung. Ihr Arbeitgeber hat folgende Anmeldung abzugeben:<br />

Personengruppenschlüssel: 105<br />

Grund der Abgabe: 10<br />

Beschäftigungszeit: von 12.09.2007<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 1111<br />

Nebenerwerbslandwirte<br />

Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />

Herr A. ist Nebenerwerbslandwirt. Er nimmt am 01.04.2007 eine bis zum 30.06.2007 befristete Beschäftigung<br />

als Arbeiter auf. Da die Beschäftigung im Laufe eines Jahres 26 Wochen nicht überschreitet,<br />

bleibt A. seinem Erscheinungsbild nach landwirtschaftlicher Unternehmer und als solcher Mitglied<br />

der landwirtschaftlichen Krankenversicherung.<br />

Sein Arbeitgeber hat ihn bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse wie folgt anzumelden:<br />

Personengruppenschlüssel: 114<br />

Grund der Abgabe: 10<br />

Beschäftigungszeit: von 01.04.2007<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 5111<br />

Copyright by <strong>DATAKONTEXT</strong>-<strong>FACHVERLAG</strong> <strong>GmbH</strong>, Frechen<br />

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