DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...
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pflichtigen Arbeitnehmern eine Unterbrechungsmeldung zu erstatten, wenn aus der Beschäftigung für<br />
mindestens einen Kalendermonat keine Beiträge zur Rentenversicherung anfallen.<br />
Die Meldungen gehen an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (vormals Bundesknappschaft)<br />
in 45115 Essen.<br />
Beispiel 1:<br />
Eine familienversicherte Raumpflegerin arbeitet ab 01.06.2007 gegen ein monatliches Arbeitsentgelt<br />
von 300 EUR.<br />
Die Raumpflegerin ist versicherungsfrei, weil das Arbeitsentgelt 400 EUR nicht übersteigt. Der Arbeitgeber<br />
hat den Pauschalbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Die Versicherte ist<br />
zum 01.06.2007 anzumelden.<br />
Personengruppenschlüssel: 109<br />
Beitragsgruppenschlüssel: 6 5 0 0<br />
Beispiel 2 :<br />
Eine privat krankenversicherte Raumpflegerin arbeitet ab 01.06.2007<br />
beim Arbeitgeber A gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 160 EUR und<br />
beim Arbeitgeber B gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 140 EUR<br />
Die Raumpflegerin ist in beiden Beschäftigungen versicherungsfrei, weil das Arbeitsentgelt aus diesen<br />
Beschäftigungen 400 EUR nicht übersteigt. Beide Arbeitgeber haben Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung<br />
zu zahlen und die Versicherte zum 01.06.2007 anzumelden.<br />
Personengruppenschlüssel: 109<br />
Beitragsgruppenschlüssel: 0 5 0 0<br />
Beispiel 3:<br />
Eine privat krankenversicherte Raumpflegerin nimmt am 01.06.2007 eine Beschäftigung auf; sie arbeitet<br />
wöchentlich 10 Stunden gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 190 EUR. Am 07.06.2007 gibt<br />
sie gegenüber ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung ab, dass sie vom Beginn der Beschäftigung<br />
an auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet.<br />
Die Raumpflegerin ist in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung versicherungsfrei, weil<br />
die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt und das monatliche Arbeitsentgelt 400<br />
EUR nicht übersteigt. Ein Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällt nicht an, weil die Raumpflegerin<br />
privat krankenversichert ist. In der Rentenversicherung besteht durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit<br />
vom Beginn der Beschäftigung an Versicherungspflicht.<br />
Die Versicherte ist zum 01.06.2007 anzumelden.<br />
Personengruppenschlüssel: 109<br />
Beitragsgruppenschlüssel: 0 1 0 0<br />
Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />
In Einzelfällen hat der Arbeitgeber im Zusammenhang mit geringfügig entlohnten Beschäftigungen für<br />
ein und denselben Arbeitnehmer (Vorgang) Meldungen mit den für die Rentenversicherung geltenden<br />
Personengruppenschlüsseln aber mit unterschiedlichen Beitragsgruppenschlüsseln an die Bundesknappschaft<br />
einerseits und die zuständige Krankenkasse andererseits abzugeben. Dabei erhält die<br />
Bundesknappschaft die Meldung hinsichtlich der Pauschbeiträge sowie ggf. Individualbeiträge bei<br />
Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit (siehe unter II., 3.3) mit dem entsprechenden Personen-<br />
und Beitragsgruppenschlüssel und die zuständige Krankenkasse die individuellen Sozialversicherungsbeiträge<br />
mit dem entsprechenden Personen- und Beitragsgruppenschlüssel.<br />
Im Übrigen wird auf die Geringfügigkeitsrichtlinien der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung<br />
vom 24. August 2006 verwiesen.<br />
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