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DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...

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Abmeldung gegenüber der Bundesknappschaft<br />

Personengruppenschlüssel: 109<br />

Grund der Abgabe: 33<br />

Beschäftigungszeit: von 01.01.2007 bis 15.03.2007<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 6500<br />

Anmeldung gegenüber der gewählten Krankenkasse (siehe unter VI.)<br />

Personengruppenschlüssel: 101<br />

Grund der Abgabe: 13<br />

Beschäftigungszeit: von 16.03.2007<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 1111<br />

Hinweis: Die selben Meldungen sind auch abzugeben, wenn die versicherungspflichtige Beschäftigung<br />

in eine geringfügig entlohnte Beschäftigung umgewandelt wird. Siehe hierzu auch unter<br />

3.4.2.3 (Ausübung einer Beschäftigung während des Erziehungsurlaubs) und unter 3.7.<br />

Wechsel hinsichtlich der Abführung der freiwilligen Beiträge zur Krankenversicherung<br />

Herr Schneider ist freiwilliges Mitglied der Krankenkasse X. Sein Arbeitgeber führt bis zum 31.07.2007<br />

die freiwilligen Krankenkassenbeiträge und auch die Beiträge zur Pflegeversicherung zusammen mit<br />

den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Krankenkasse X ab. Vom 01.08.2007<br />

soll Herr Schneider die freiwilligen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst bezahlen.<br />

Abmeldung<br />

Personengruppenschlüssel: 101<br />

Grund der Abgabe: 33<br />

Beschäftigungszeit: von 01.01.2007 bis 31.07.2007<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 9111<br />

Anmeldung<br />

Personengruppenschlüssel: 101<br />

Grund der Abgabe: 13<br />

Beschäftigungszeit: von 01.08.2007<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 0111<br />

Änderung des Namens, der Staatsangehörigkeit oder der Anschrift<br />

Die Änderung des Namens oder der Staatsangehörigkeit oder auch der Anschrift des Beschäftigten ist<br />

mit der ersten folgenden Lohn-/Gehaltsabrechnung ,spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der<br />

Änderung, zu melden. Die entsprechenden Datenbausteine sind zu verwenden.<br />

Fusionen von Krankenkassen<br />

In den Entgeltabrechnungsprogrammen muss bei einer Krankenkassenfusion der Wechsel der Krankenkassen-Betriebsnummer<br />

maschinell erkannt werden, Meldungen sind wegen dieses Sachverhaltes<br />

jedoch nicht zu erstatten.<br />

3.4.2 Unterbrechungsmeldungen<br />

3.4.2.1 Allgemeines<br />

Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />

Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsentgelt für<br />

mindestens einen Kalendermonat unterbrochen und eine der in § 7 Abs. 3 Satz 2 SGB IV genannten<br />

Leistungen bezogen, Erziehungsurlaub in Anspruch genommen oder Wehrdienst oder Zivildienst geleistet,<br />

ist für den Zeitraum bis zum Wegfall des Entgeltanspruchs innerhalb von zwei Wochen nach<br />

Copyright by <strong>DATAKONTEXT</strong>-<strong>FACHVERLAG</strong> <strong>GmbH</strong>, Frechen<br />

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