DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...
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Abmeldung gegenüber der Bundesknappschaft<br />
Personengruppenschlüssel: 109<br />
Grund der Abgabe: 33<br />
Beschäftigungszeit: von 01.01.2007 bis 15.03.2007<br />
Beitragsgruppenschlüssel: 6500<br />
Anmeldung gegenüber der gewählten Krankenkasse (siehe unter VI.)<br />
Personengruppenschlüssel: 101<br />
Grund der Abgabe: 13<br />
Beschäftigungszeit: von 16.03.2007<br />
Beitragsgruppenschlüssel: 1111<br />
Hinweis: Die selben Meldungen sind auch abzugeben, wenn die versicherungspflichtige Beschäftigung<br />
in eine geringfügig entlohnte Beschäftigung umgewandelt wird. Siehe hierzu auch unter<br />
3.4.2.3 (Ausübung einer Beschäftigung während des Erziehungsurlaubs) und unter 3.7.<br />
Wechsel hinsichtlich der Abführung der freiwilligen Beiträge zur Krankenversicherung<br />
Herr Schneider ist freiwilliges Mitglied der Krankenkasse X. Sein Arbeitgeber führt bis zum 31.07.2007<br />
die freiwilligen Krankenkassenbeiträge und auch die Beiträge zur Pflegeversicherung zusammen mit<br />
den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Krankenkasse X ab. Vom 01.08.2007<br />
soll Herr Schneider die freiwilligen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst bezahlen.<br />
Abmeldung<br />
Personengruppenschlüssel: 101<br />
Grund der Abgabe: 33<br />
Beschäftigungszeit: von 01.01.2007 bis 31.07.2007<br />
Beitragsgruppenschlüssel: 9111<br />
Anmeldung<br />
Personengruppenschlüssel: 101<br />
Grund der Abgabe: 13<br />
Beschäftigungszeit: von 01.08.2007<br />
Beitragsgruppenschlüssel: 0111<br />
Änderung des Namens, der Staatsangehörigkeit oder der Anschrift<br />
Die Änderung des Namens oder der Staatsangehörigkeit oder auch der Anschrift des Beschäftigten ist<br />
mit der ersten folgenden Lohn-/Gehaltsabrechnung ,spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der<br />
Änderung, zu melden. Die entsprechenden Datenbausteine sind zu verwenden.<br />
Fusionen von Krankenkassen<br />
In den Entgeltabrechnungsprogrammen muss bei einer Krankenkassenfusion der Wechsel der Krankenkassen-Betriebsnummer<br />
maschinell erkannt werden, Meldungen sind wegen dieses Sachverhaltes<br />
jedoch nicht zu erstatten.<br />
3.4.2 Unterbrechungsmeldungen<br />
3.4.2.1 Allgemeines<br />
Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />
Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsentgelt für<br />
mindestens einen Kalendermonat unterbrochen und eine der in § 7 Abs. 3 Satz 2 SGB IV genannten<br />
Leistungen bezogen, Erziehungsurlaub in Anspruch genommen oder Wehrdienst oder Zivildienst geleistet,<br />
ist für den Zeitraum bis zum Wegfall des Entgeltanspruchs innerhalb von zwei Wochen nach<br />
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