DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...
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Beginn einer Berufsausbildung<br />
Eine Änderungsmeldung im Zusammenhang mit dem Beginn einer Berufsausbildung ist nur abzugeben,<br />
wenn beim selben Arbeitgeber bereits unmittelbar vor dem Beginn der Berufsausbildung<br />
eine Beschäftigung bestand. In diesen Fällen ist die bisherige Beschäftigung ab- und die Berufsausbildung<br />
(Personengruppenschlüssel 102) anzumelden.<br />
Beschäftigung im "anderen Sozialversicherungsrechtskreis Deutschlands"<br />
Herr Caro, geb. am 08.05.1960, ist seit dem 01.04.1985 als Angestellter bei der Firma Wolf in Köln<br />
beschäftigt. Er gehört als freiwilliges Mitglied der Krankenkasse X an. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />
besteht Versicherungspflicht. Vom 01.04.2007 an übernimmt er eine Filiale seines<br />
Arbeitgebers in Dresden. Da keine Entsendung im Rahmen der Ausstrahlungstheorie (§ 4 SGB IV)<br />
vorliegt, ist Herr Caro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung vom 01.04.2007 an nach dem<br />
Recht der neuen Bundesländer zu versichern. Herr Caro bleibt jedoch Mitglied der Krankenkasse X.<br />
Abmeldung bei der Krankenkasse X unter Angabe der Betriebsnummer-West:<br />
Personengruppenschlüssel: 101<br />
Grund der Abgabe: 33<br />
Beschäftigungszeit: von 01.01.2007 bis 31.03.2007<br />
Beitragsgruppenschlüssel: 0111 (oder 9111 bei Firmenzahler)<br />
Anmeldung bei der Krankenkasse X unter Angabe der Betriebsnummer-Ost:<br />
Personengruppenschlüssel: 101<br />
Grund der Abgabe: 13<br />
Beschäftigungszeit: von 01.04.2007<br />
Beitragsgruppenschlüssel: 0111 (oder 9111 bei Firmenzahler)<br />
Hinweis: Dieselben Meldungen, allerdings mit Beitragsgruppe 1111, wären abzugeben, wenn Herr<br />
Caro versicherungspflichtig in der Krankenversicherung wäre.<br />
Altersteilzeitarbeit<br />
Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />
Herr Anton ist als Angestellter sozialversicherungspflichtig beschäftigt und übt vom 01.08.2007 an<br />
eine Beschäftigung nach dem Altersteilzeitgesetz aus. In diesem Zusammenhang hat sein Arbeitgeber<br />
folgende Meldungen abzugeben:<br />
Abmeldung<br />
Personengruppenschlüssel: 101<br />
Grund der Abgabe: 33<br />
Beschäftigungszeit: von 01.01.2007 bis 31.07.2007<br />
Beitragsgruppenschlüssel: 1111<br />
Anmeldung<br />
Personengruppenschlüssel: 103<br />
Grund der Abgabe: 13<br />
Beschäftigungszeit: von 01.08.2007<br />
Beitragsgruppenschlüssel: 1111<br />
Wechsel aus einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung in eine versicherungspflichtige<br />
Beschäftigung<br />
Frau Meier übt beim Arbeitgeber A bis zum 15.03.2007 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus.<br />
Ab 16.03.2007 wird sie ganztägig (38 Stunden in der Woche) beschäftigt und daher von diesem Zeitpunkt<br />
an versicherungspflichtig zu allen Zweigen der Sozialversicherung.<br />
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