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DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...

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Beginn einer Berufsausbildung<br />

Eine Änderungsmeldung im Zusammenhang mit dem Beginn einer Berufsausbildung ist nur abzugeben,<br />

wenn beim selben Arbeitgeber bereits unmittelbar vor dem Beginn der Berufsausbildung<br />

eine Beschäftigung bestand. In diesen Fällen ist die bisherige Beschäftigung ab- und die Berufsausbildung<br />

(Personengruppenschlüssel 102) anzumelden.<br />

Beschäftigung im "anderen Sozialversicherungsrechtskreis Deutschlands"<br />

Herr Caro, geb. am 08.05.1960, ist seit dem 01.04.1985 als Angestellter bei der Firma Wolf in Köln<br />

beschäftigt. Er gehört als freiwilliges Mitglied der Krankenkasse X an. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />

besteht Versicherungspflicht. Vom 01.04.2007 an übernimmt er eine Filiale seines<br />

Arbeitgebers in Dresden. Da keine Entsendung im Rahmen der Ausstrahlungstheorie (§ 4 SGB IV)<br />

vorliegt, ist Herr Caro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung vom 01.04.2007 an nach dem<br />

Recht der neuen Bundesländer zu versichern. Herr Caro bleibt jedoch Mitglied der Krankenkasse X.<br />

Abmeldung bei der Krankenkasse X unter Angabe der Betriebsnummer-West:<br />

Personengruppenschlüssel: 101<br />

Grund der Abgabe: 33<br />

Beschäftigungszeit: von 01.01.2007 bis 31.03.2007<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 0111 (oder 9111 bei Firmenzahler)<br />

Anmeldung bei der Krankenkasse X unter Angabe der Betriebsnummer-Ost:<br />

Personengruppenschlüssel: 101<br />

Grund der Abgabe: 13<br />

Beschäftigungszeit: von 01.04.2007<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 0111 (oder 9111 bei Firmenzahler)<br />

Hinweis: Dieselben Meldungen, allerdings mit Beitragsgruppe 1111, wären abzugeben, wenn Herr<br />

Caro versicherungspflichtig in der Krankenversicherung wäre.<br />

Altersteilzeitarbeit<br />

Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />

Herr Anton ist als Angestellter sozialversicherungspflichtig beschäftigt und übt vom 01.08.2007 an<br />

eine Beschäftigung nach dem Altersteilzeitgesetz aus. In diesem Zusammenhang hat sein Arbeitgeber<br />

folgende Meldungen abzugeben:<br />

Abmeldung<br />

Personengruppenschlüssel: 101<br />

Grund der Abgabe: 33<br />

Beschäftigungszeit: von 01.01.2007 bis 31.07.2007<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 1111<br />

Anmeldung<br />

Personengruppenschlüssel: 103<br />

Grund der Abgabe: 13<br />

Beschäftigungszeit: von 01.08.2007<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 1111<br />

Wechsel aus einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung in eine versicherungspflichtige<br />

Beschäftigung<br />

Frau Meier übt beim Arbeitgeber A bis zum 15.03.2007 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus.<br />

Ab 16.03.2007 wird sie ganztägig (38 Stunden in der Woche) beschäftigt und daher von diesem Zeitpunkt<br />

an versicherungspflichtig zu allen Zweigen der Sozialversicherung.<br />

Copyright by <strong>DATAKONTEXT</strong>-<strong>FACHVERLAG</strong> <strong>GmbH</strong>, Frechen<br />

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