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DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augu
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Einleitung In diesem Werk wird das
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2. im Rechtskreis-Ost Brandenburg,
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Lizenzausgabe für: UMB DRECKER Gmb
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Lizenzausgabe für: UMB DRECKER Gmb
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Lizenzausgabe für: UMB DRECKER Gmb
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1.1.1.4 Selbständig Tätige In der
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V ein. Dadurch ist die Versicherung
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tes den Bedürfnissen der Geschäft
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Beispiel 2: Eine Raumpflegerin arbe
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Sofern mehrere Unterbrechungstatbes
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eits die gleitende Arbeitszeit dar,
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Beispiel 1: In der Vereinbarung üb
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mtl. Gesamtentgelt abzüglich beitr
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5.5 Beitragsnachweis Der Arbeitgebe
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Bei einmalig gezahltem Arbeitsentge
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wenn in jedem der letzten drei abge
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Vormonats unter Berücksichtigung g
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8. Mehrfachbeschäftigte Bei Arbeit
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9. Flexible Arbeitszeitregelungen 9
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9.4.2 ”Störfälle” 9.4.2.1 Kü
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Im Einzelnen sind dies Lizenzausgab
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Beiträge aus dem Wertguthaben erst
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Beispiel 2 (West): bisheriges Arbei
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10.3 Zulagen 10.3.1 Zulagen für vo
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Die Hälfte der ab August 2006 geza
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Beispiel: Bisheriges Arbeitsentgelt
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3 Tatsächliches Arbeitsentgelt fü
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In der Freistellungsphase hat der V
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Entsprechendes gilt für Zinserträ
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Sofern das Gesamt-SV-Entgelt die Be
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Mit der Gleichstellung der freiwill
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12.2 Kranken- und Pflegeversicherun
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Beispiel 1: Monat Februar 2007 Fehl
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allerdings der Erwerb eines Teilneh
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2.2 Die Schlüsselzahlen für die A
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2.3.2 Beiträge zur freiwilligen Kr
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Die Meldungen sind unter der Versic
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Hinweis: Dauert die Beschäftigung
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Die Spitzenorganisationen der Sozia
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Beginn einer Berufsausbildung Eine
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Bei einer Unterbrechung der Beschä
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Hinweis: Bei Wiederaufnahme der Bes
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Für das Jahr 2003 ist folgende Jah
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3.7.2 Kurzfristige Beschäftigungen
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Beispiel 3: C war bis zum 31.3.2007
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Beispiel 7: G ist bis zum 31.3.2007
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3.8.3 Erwerbsminderung in Verbindun
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- Jahresmeldung - Personengruppe 10
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Beispiel 5 (das Arbeitsentgelt lieg
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V. Krankenkassenwahlrecht 1. Wählb
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Alle Mitgliedsbescheinigungen und K
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Lediglich dann, wenn innerhalb der
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VI. Arbeitgeberaufwendungsausgleich
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3 RK 18/78 und 3 RK 63/78 -, USK 80
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Wohlfahrtspflege kann die Wirkung e
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an der persönlichen Abhängigkeit;
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ei Betriebserrichtung, diesem einen
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Von der Umlagepflicht sind darüber
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3. Ausgleichsverfahren in Muttersch
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3.3.2 Beurlaubte Beamte, „insichb
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3.5.5 Weitere fiktive Arbeitsentgel