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DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...

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2.8 Rentner<br />

Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />

In der Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen beschäftigte Bezieher einer Rente grundsätzlich<br />

der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Da Bezieher einer Vollrente oder einer vollen Erwerbsminderungsrente<br />

aber keinen Anspruch auf Krankengeld haben, haben sie nur einen ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag<br />

zu zahlen.<br />

In der Rentenversicherung sind beschäftigte Bezieher einer Vollrente versicherungsfrei (§ 5 Abs. 4 Nr.<br />

1 SGB VI - siehe aber Aussagen unter II., 4.2). Der Bezug einer Teilrente wegen Alters oder einer<br />

Erwerbsminderungsrente begründet keine Rentenversicherungsfreiheit.<br />

In der Arbeitslosenversicherung gilt das unter 2.7 Gesagte. Außerdem sind Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente,<br />

versicherungsfrei.<br />

Copyright by <strong>DATAKONTEXT</strong>-<strong>FACHVERLAG</strong> <strong>GmbH</strong>, Frechen<br />

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